Gewerbeanmeldung - Ausweiskopie |
lp

Jungspund

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Gewerbeanmeldung - Ausweiskopie |
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Hallo zusammen,
vielleicht eine etwas dumme Frage, aber ich wurde etwas von einem Gewerbetreibenden gefragt und kann es selber grad nicht beantworten.
Wenn jemand ein Gewerbe anmeldet, wird bei den meisten Kommunen (zumindest laut deren Internetseiten) die Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden oder des Geschäftsführers verlangt. So wird es bei uns auch gemacht.
Jetzt fragt mich ein Gewerbetreibender, bei dem ich dies nachgefordert habe, nach der gesetzlichen Grundlage dafür.
Der Sinn und Zweck ist ja klar: Abgleich der persönlichen Daten.
Aber wo steht das?
Das einzige was ich gefunden habe ist eine historische Verordnung aus NRW dazu, wo steht, dass der Personalausweis zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben vorgelegt werden soll.
Siehe Punkt 5.3
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...18&aufgehoben=J
Leider kann ich dazu nichts aktuell noch gültiges finden.
Weiß das vielleicht jemand anderes? Oder wurde das zufällig auch schonmal gefragt?
Grüße vom Niederrhein
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15.11.2023 14:07 |
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Solon
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VoPi
Routinier
 
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RE: Gewerbeanmeldung - Ausweiskopie |
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... u.a. auch in der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) § 2 Abs. 2 letzter Satz (für die elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige).
Beste Grüße und Wünsche für den Tag sowie für die Gesundheit mailt VoPi aus "Struceberch"
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2
15.11.2023 14:32 |
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Solon
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Puz_zle
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RE: Gewerbeanmeldung - Ausweiskopie |
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… siehe zudem Pkt. 5.3 in dem auch in NRW anzuwendenden aktuell gültigen GewAnzVwV-Musterentwurf des Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht vom 10. November 2020 >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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3
15.11.2023 17:22 |
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Ludwig
Doppel-As
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RE: Gewerbeanmeldung - Ausweiskopie |
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Es gibt - außer im Geldwäschegesetz und im Telekommunikationsgesetz -keine Ermächtigungsgrundlage für die Anfertigung oder Anforderung von Fotokopien der Ausweisdokumente.
Paragraf 2 Abs. 2 Satz 3 GewAnzV gilt in der Tat nur für das elektronische Verfahren, hängt letztlich aber von der Einwilligung des Gewerbetreibenden ab, der die Anforderung einer Kopie durch eine persönliche Vorsprache abwenden kann.
Paragraf 20 Abs. 2 Satz 1 Personalausweisgesetz erlaubt die Anfertigung eine Kopie durch Dritte nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers.
Wirklich problematisch ist das aber wohl nicht. Die meisten akzeptieren das Kopieren des Ausweises. Und ein Vermerk, dass sich der Gewerbetreibende durch einen gültigen Ausweis ausgewiesen hat, reicht ja auch.
__________________ An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.
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4
15.11.2023 19:53 |
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lp

Jungspund

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Themenstarter
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Danke für die Rückmeldungen.
Das hat mir sehr weitergeholfen!
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5
16.11.2023 10:08 |
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