Gewerbe in reinem Wohngebiet |
B.R.
Eroberer
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Gewerbe in reinem Wohngebiet |
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A übt eine beratende Tätigkeit aus, ähnlich einer freiberuflichen Tätigkeit.
Nur online, nebenberuflich in geringem Umfang, kein Publikumsverkehr, kein Warenverkehr.
Kann eine solche Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet untersagt werden vom Ordnungsamt ?
Braucht das Ordnungsamt dazu eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters ?
__________________ B.R.
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25.10.2023 03:10 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes sehe ich spontan nicht. Es dürfte sich eher um eine baurechtliche Frage handeln.
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2
25.10.2023 07:51 |
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Solon
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Hinterwäldler
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Wenn A das in seiner Wohnung am Küchentisch macht, interessiert das die Baurechtsbehörde nicht (sonst wäre auch Homeoffice verboten).
Er darf aber keine Räumlichkeiten anmieten, die ihm nur als Büro dienen sollen.
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3
25.10.2023 08:22 |
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B.R.
Eroberer
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Themenstarter
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Danke, dann weiss ich Bescheid.
__________________ B.R.
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5
05.11.2023 17:56 |
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