GewO-Änderungen i. V. m. Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
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das Bundefinanzministerium hat am 23. Oktober 2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) veröffentlicht.
Der Entwurf des 226-seitigen Artikelgesetzes enthält u. a. das Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (Kryptomärkteaufsichtsgesetz – KMAG) und im Artikel 9 Änderungen in der GewO zu Versicherungsvermittlern und -beratern .
Die GewO-Änderungen betreffen einen neuen § 29a GewO („Besondere Aufsichtsbefugnisse über Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 und Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2“), 2 neue Absätze im § 34d GewO und einen neuen § 147d GewO („Verletzung von Vorschriften über die digitale operationale Resilienz durch Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 und Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2“) der einen Bußgeldrahmen bis zur Höhe von fünfhunderttausend EUR benennt. Die GewO-Änderungen sollen zum 30. Dezember 2024 in Kraft treten und haben ihren Ursprung in der > Verordnung (EU) 2022/2554.
RefE FinmadiG >
Info-Seite des BFM zum Gesetzesvorhaben >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
RE: GewO-Änderungen i. V. m. Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
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die DIHK hat heute ihre kritische Stellungnahme zum RefE des FinmadiG betreffs der geplanten GewO-Änderungen zu Versicherungsvermittlern und -beratern veröffentlicht >
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