Gewerbeanmeldung einer Verstorbenen |
FuchsJ

Grünschnabel
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Gewerbeanmeldung einer Verstorbenen |
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Hallo zusammen,
eine kreisangehörige Gemeinde hat einen etwas merkwürdigen Fall an uns herangetragen:
Ende April ging dort eine Gewerbeanzeige ein - darin wurde der Tätigkeitsbeginn mit 01.01.2023 angegeben. Problematisch ist, dass die Gewerbetreibende eine Woche später verstorben ist.
Es deuten mehrere Angaben darauf hin, dass eigentlich der Sohn der Verstorbenen das Gewerbe anmelden möchte.
Die Gewerbeanzeige wird durch die Gemeinde zurückgewiesen und die Polizei ist bereits über den Fall informiert worden.
Gibt es eures Erachtens darüber hinaus noch etwas zu veranlassen? Wir hatten einen solchen Fall noch nicht...
Vielen Dank und Grüße
Julia Fuchs
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1
09.05.2023 12:48 |
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Solon
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wenn schon die Vermutung bestand, dass der Sohn der Gewerbetreibende sein könnte, kann das natürlich Anlass sein einmal nachzuschauen, ob ein Gewerbe unangemeldet betrieben wird und wie es ggf. um die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Sohnes bestellt ist.
Vielleicht nimmt man aber zunächst vielleicht zwei Wochen Rücksicht angesichts des Todesfalles.
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2
09.05.2023 13:01 |
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Solon
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Ach so:
in der Gewerberechts-Community und gleich eine Anregung:
Solche Themen vielleicht bevorzugt im geschlossenen Forenbereich posten.
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3
09.05.2023 13:02 |
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