unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern Oerly 27.02.2023 13:52
 RE: Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern Thomas Mischner 27.02.2023 15:43
 RE: Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern Oerly 28.02.2023 08:02
 RE: Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern Ludwig 28.02.2023 08:26
 RE: Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern Ludwig 28.02.2023 08:05
 RE: Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern Oerly 28.02.2023 08:17
 RE: Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern Oerly 28.02.2023 08:33

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Oerly Oerly ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 13.09.2022
Beiträge: 15
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 8.430
Nächster Level: 10.000

1.570 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern

Hallo Kolleginnen / Kollegen,

ich bin noch recht neu im Gewerbeamt und kann leider niemanden fragen.
Daher meine Frage. smile

Letztes Jahr im Sommer wurde ein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet. Dann kam vor knapp einem Monat der Inhaber vorbei und hatte es wieder rückwirkend zum 01.01.2023 abgemeldet.

Jetzt bittet diese Person (das Finanzamt im Rücken), das Gewerbe rückwirkend auf das Anmeldedatum (im Sommer) zu ändern. Denn sie habe die Tätigkeiten nie ausgeführt.

Das Gewerbe ist bereits abmeldet. Mir ist nicht bekannt, dass ich ein bereits abgemeldetes Gewerbe wieder "beleben" könnte, um dies wieder zu einem anderen Datum abzumelden.

Habt ihr so einen Fall schon mal gehabt?
Was kann oder sollte ich tun?

Danke für die Antworten. smile
1 27.02.2023 13:52 Oerly ist offline E-Mail an Oerly senden Beiträge von Oerly suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.646.600
Nächster Level: 11.777.899

131.299 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern

Zitat:
Denn sie habe die Tätigkeiten nie ausgeführt.


Und das wusste die Person nicht, als sie das Gewerbe zum 01.01.2023 abmeldete?
16 27.02.2023 15:43 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Oerly Oerly ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 13.09.2022
Beiträge: 15
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 8.430
Nächster Level: 10.000

1.570 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Oerly


www.Fiat-126-Forum.de







@Thomas Mischer: Bei der Abmeldung im Februar hatte ich sie (wie jeden Gewerbetreibenden) gefragt, zu wann abgemeldet werden soll. Antwort: zum 01.01.2023
Als Grund der Aufgabe: Betrieb nie ausgeübt


Von daher ist es nicht mein Fehler.

Ich kann ein bereits nicht mehr existierendes Gewerbe, nachträglich zu einem früheren Zeitpunkt abmelden.

Meine Gedanke war, dass ich dem Gewerbetreibenden einen Zweizeiler schreibe, auf dem vermerkt ist, dass dies technisch nicht möglich ist aber wir einen Vermerk zu unseren Akten schreiben, dass das Gewerbe angeblich nie ausgeführt wurde und der Gewerbetreibende dieses Datum zur Abmeldung angegeben hatte.
1 28.02.2023 08:02 Oerly ist offline E-Mail an Oerly senden Beiträge von Oerly suchen
Ludwig Ludwig ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 08.11.2022
Beiträge: 162
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 81.944
Nächster Level: 100.000

18.056 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Oerly
@Thomas Mischer: Bei der Abmeldung im Februar hatte ich sie (wie jeden Gewerbetreibenden) gefragt, zu wann abgemeldet werden soll. Antwort: zum 01.01.2023
Als Grund der Aufgabe: Betrieb nie ausgeübt


Von daher ist es nicht mein Fehler.



Doch. Zumindest nicht eindeutig nein. Es ist Ihre Aufgabe, den "richtigen" Zeitpunkt der Gewerbebeendigung, ggf. durch Nachfragen, zu ermitteln. Zum Betrieb eines Gewerbes gehören auch die die eigentliche gewerbliche Tätigkeit vorbereitenden Aktivitäten (Kontoeröffnung, Notar, Geschäftsräume anmieten, ja sogar das Suchen nach geeigneten Geschäftsräumen usw.). Es muss also einen Zeitpunkt geben, zu dem diese vorbereitenden Tätigkeiten eingestellt wurden. Wenn das am 1.1.2023 war, ist dieses Datum richtig. Lag dieser Zeitpunkt früher, eben nicht.

Hieraus wird aber deutlich: Ob die eigentliche steuerpflichtige Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wurde, besagt die Gewerbean- oder -abmeldung ohnehin nicht.

Das kann - in steuerrechtlicher Hinsicht - aber nicht zu Lasten des Gewerbetreibenden gehen. Denn der ist - bei Meidung einer Ordnungswidrigkeit - gemäß § 14 GewO verpflichtet, das Gewerbe anzumelden, sobald er es anfängt, und nicht erst, wenn er mit der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit beginnt. Womit wir wieder beim Schwarzen Peter wären.

__________________
An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ludwig: 28.02.2023 08:29.

16 28.02.2023 08:26 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
Ludwig Ludwig ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 08.11.2022
Beiträge: 162
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 81.944
Nächster Level: 100.000

18.056 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin!

Ich würde eine bereits vorgenommene Abmeldung allein auf "Kundenwunsch" nicht mehr ändern.

Das Datum, zu dem dass Gewerbe abgemeldet wurde, beweist doch faktisch nichts. Außer der Tatsache, dass der Gewerbetreibende angegeben hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt das Gewerbe beendet zu haben. Wird das Datum ohne sachlichen Grund (Schreibfehler o. ä.) geändert, beweist es nicht einmal dies, obwohl der äußere Anschein (GewA3) dies nahelegt.

Warum wollen Sie den Schwarzen Peter spielen?

Sie wissen nicht, wann das Gewerbe tatsächlich beendet wurde. Und der Finanzbeamte weiß es auch nicht. Wenn der Gewerbetreibende tatsächlich auf Veranlassung des Finanzamtes die Änderung wünscht, dann doch nur deshalb, weil der dortige Beamte einem amtlichen Beleg für die Akte möchte. Und dadurch (vermeintlich) von der Verantwortung befreit wird, zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt das Gewerbe beendet wurde.

Das Finanzamt muss entscheiden, ob die Behauptung des Steuerpflichtigen stimmt, dass der Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Gewerbes von dem von ihm veranlassten anderslautenden Eintrag im GewA3 abweicht. Nicht Sie!

__________________
An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.
1 28.02.2023 08:05 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
Oerly Oerly ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 13.09.2022
Beiträge: 15
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 8.430
Nächster Level: 10.000

1.570 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Oerly


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

Danke @Ludwig.
Ich sehe das ganz ähnlich. Was weiß ich, warum man das Datum ändern möchte.
Mit dem Unterschreiben der Gewerbeabmeldung ist es dann sowieso nicht mehr mein Problem.

Das Finanzamt hat dem Gewerbetreibenden einen Brief geschickt, dass sie der Dame glauben. Von daher reicht das auch eigentlich für sie und mein "Problem" ist es sowieso nicht.

Man hat so viele Gewerbetreibende, die ein Gewerbe anmelden, ohne sich je zuvor damit beschäftigt, zu haben.
Von mir erwartet man hier oft eine Rechtsberatung. Klar, dass ich nur sage, dass ich rein die Anzeige aufnehme und man für eine Beratung andere Stellen aufsuchen soll.
1 28.02.2023 08:17 Oerly ist offline E-Mail an Oerly senden Beiträge von Oerly suchen
Oerly Oerly ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 13.09.2022
Beiträge: 15
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 8.430
Nächster Level: 10.000

1.570 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Oerly


www.Fiat-126-Forum.de







Danke.

Ja, ich frage immer nach dem Datum der Aufgabe und nach dem Grund. Von daher ist das nicht mein Dingen, wenn es so angegeben wurde und ich es auch so übernommen habe und mir abzeichnen lassen habe.

Zitat:
" Hieraus wird aber deutlich: Ob die eigentliche steuerpflichtige Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wurde, besagt die Gewerbean- oder -abmeldung ohnehin nicht."

Eben. smile
1 28.02.2023 08:33 Oerly ist offline E-Mail an Oerly senden Beiträge von Oerly suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     Heute, 09:12 von Thomas Mischner   Views: 162
Antworten: 6
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 1.172
Antworten: 15
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 730.069
Antworten: 27
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.479
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 5.288
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 156.093 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.836.084


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 124 | Gesamt: 0.223s | PHP: 99.55% | SQL: 0.45%