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Zum Ende der Seite springen Haushaltsauflösung
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PH
Grünschnabel


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Haushaltsauflösung

Guten Tag,

auch ich benötige eure Unterstützung. Bin ziemlich neu im Gewerbeamt, habe vorliegen die
Anmeldung für die Tätigkeit "Haushaltsauflösung". Die Haushaltsgegenstände sollen auf Märkte/Flohmärkte verkauft werden.
Frage: Ist hier eine Reisegewerbekarte erforderlich? Wie wird es im Normallfall behandelt?

Vielen Dank!
1 27.12.2022 14:06 PH ist offline E-Mail an PH senden Beiträge von PH suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


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RE: Haushaltsauflösung

Moin aus Rheinhessen,
die Tätigkeit dürfte in aller Regel als stehendes Gewerbe anzusehen sein und bedarf einer Anmeldung nach § 14 GewO. Hinterfragen Sie doch bei dem Anzeigeerstatter, ob er die Tätigkeit auf vorherige Bestellung hin anbietet oder nicht.
Zwar gibt es auch in Rheinhessen noch einige Gewerbetreibende die im Reisegewerbe nach Altmetallen schauen und von Tür zu Tür gehend nach diesen fragen.
Auch der Vertrieb der Gegenstände, die bei einer Haushaltsauflösung so anfallen, ist in der von Ihnen geschilderten Version "stehendes Gewerbe".
Bei Fragen - einfach anrufen oder PN.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 29.12.2022 13:01 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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