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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Kartell, Pflichtabgaben? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Kartell, Pflichtabgaben? 15 Bewertungen - Durchschnitt: 7,0015 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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Meike
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Kartell, Pflichtabgaben?

Gruß an Alle,
hallo anders,

irgend wie habe ich mich im Forum "verlaufen".

Am Donnerstag hatte ich den Eintrag zur "Zwangsabgabe" bei Geräteankäufen und "Marktbeherrschung" gelesen. Vor allem die Wirtschaftlichkeitsberechnung war sehr interessant.

- Finde ich aber nicht mehr.-

Stimmt es, dass jeder eine Zwangsabgabe beim Automatenankauf entrichten muss?

Woher sind die Zahlen zur "Marktbeherrschung"?

Hatte sich das Kartellamt der "Sache" schon mal gewidmet?
- Es gibt ja den Begriff der "überragenden Marktstellung" im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).


Gruß Meike
1 21.04.2007 06:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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tapier
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Ja, es stimmt.

Es ist ein Verbandsbeitrag in Höhe von ca. 60.-€

Wenn jemand aber keinem Verband angehört muss er dies auch nicht zahlen, allerdings sollte man dann den Verkäufer daraufhinweisen.
2 21.04.2007 12:40 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


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@Meike,

das war unter: Forum-Gewerberecht » Medienschau » gewerbliches Spielrecht » I.d.S.-Fazit: GSG-Laufzeitbeschränkung - etwas ironisch

Alternativ: http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1840

Es gibt Falschspieler und Foulspieler überall dort, wo es etwas zu gewinnen gibt. So offenbar auch in der Glücksspielbranche.
3 21.04.2007 23:51 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Welche Zahl stimmt denn jetzt?

Die von anders 32,-€ bei jedem verkauften GSG
oder
die von tapier 60,-€ Verbandsbeitrag.

Wenn jmd. 60,-€ pro Jahr an einen Verband bezahlen muss und man dann entsprechende Gegenleistungen bekommt, wie bei den IHKs oder Handwerkskammern, z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Unterstützung bei Gründung, Rechtsfragen..., finde ich das O.K., aber pro Ankauf ( d.h. ein unabhängiges Rechtsgeschäft mit Dritten) finde ich das etwas suspekt und frage mich, wo das gesetzlich verankert ist.

Muss das Geld jeder Verkäufer in Deutschland oder jeder deutsche Verkäufer "einziehen"?


Gruß Meike
4 22.04.2007 07:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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@Meike

es stimmen beide.

Beide Beträge werden für unterschiedliche Leistungen fällig!

1. Die Mitgliedschaft im Verband wird mit 60,00 € je Geldspielgerät p.a. für die Verbandsarbeit in Rechnung gestellt.

2. Für jedes neu erworbene Geldspielgerät werden einmalig 32,00 €, unabhängig von dem Jahresbeitrag zusätzlich fällig. Dieser Betrag wird gesondert auf der Automaten-Rechnung ausgewiesen und über den Automatenhandel an die "Spitzenverbände" abgeführt.

Hierzu ist festzustellen, dass aufgrund des entstandenen Druckes gegenüber den "herrschenden Verbandsstrukturen", der "Automatenhandel" angewiesen wurde, bei nichtorganisierten Spielhallenbetreibern oder auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin, diese Beitragsart nicht mehr in Rechnung zu stellen.

Zitat:
… aber pro Ankauf (d.h. ein unabhängiges Rechtsgeschäft mit Dritten) finde ich das etwas suspekt und frage mich, wo das gesetzlich verankert ist.

Muss das Geld jeder Verkäufer in Deutschland oder jeder deutsche Verkäufer "einziehen"?

Wirklich eine rechtlich sehr qulifizierte und berechtigte Fragestellung!

Klare Antwort: „Das ist (wohl) auch der Grund für die Abänderung gewesen!“
5 22.04.2007 12:39 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jasper
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@Meike
Welche Zahl stimmt denn jetzt?

Wenn ich das wüsten! Nachstehende Positionen tauchen mal mehr mal weniger regelässig in unterschiedlicher Zusammensetzung auf den Geräterechnungen auf. Werden diese Positionen beim Verkäufer hinterfragt, gibt es entweder keine Antwort oder nur widersprüchliche Ausflüchte.

Gerätepreis
Zzgl. Zulassung 50,00 EUR
Zzgl. Vorfracht 18,00 EUR
Zzgl. Versandkosten 39,00 EUR
Zzgl. Kostenpauschale 32,00 EUR
und neuerdings auch:
Zzgl. Branchenförderung 32,00 EUR
Zzgl. MwSt.

Ich finde es eine Frechheit, dass solche Beträge zunächst auf den Geräterrechnungen erscheinen und erst auf teilweise mehrfachen Hinweisen im nach hinein storniert werden.

Gerade als freier Automatenaufsteller frage ich mich, wo solch eine Vorgehensweise gesetzlich verankert ist.

@anders
Das ist (wohl) auch der Grund für die Abänderung gewesen!“
Welche Änderungen?? Ich bin in keinem Verband und trotzdem wurden mir immer wieder solche Beträge in Rechnung gestellt.

Weiteres kannst Du auch hier nachlesen:
UAVD

BA_Beiträge
6 22.04.2007 13:16 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@jasper,

hier wurde von @Meike ein Thema angesprochen, dass aus rechtlicher Sicht über Jahrzehnte offensichtlich rechtswidrige Handlungen beinhaltet und sofern diese Regelungen auch noch weiterhin zur Anwendung kommen sollten, ein Unverständnis bei der Umsetzung von Gesetzen nach sich ziehen muss.

Nach dem mir vorliegenden Kenntnisstand, werden zumindest bei einigen mir bekannten Betrieben, diese Kosten seit mehreren Jahren nicht mehr in Rechnung gestellt. Ob zwischenzeitlich das rechtswidrige Verhalten über andere oder neu geschaffene Kostenstellen dennoch vereinnahmt und weiterhin abgeführt werden, kann man sich bei der Sachlage allerdings nur schwerlich vorstellen.

Sofern sich das Kartellamt mit dem Vorgang befasst haben sollte, dann kann man doch wohl davon ausgehen, dass das zumindest zu weiteren Ermittlungen und Betriebsprüfungen der Finanzämter mit entsprechenden Ergebnissen geführt haben muss.

Der Bericht vom 02.082005 ist schon sehr dubios!

Warum wurde nicht zeitnah und intensiv darüber diskutiert?

Was hat eigentlich das Kartellamt in der Sache unternommen?

Zitat:
Süddeutsche Zeitung, 02.08.2005, Ausgabe Deutschland, S. 20
1 / 2 Ressort: Wirtschaft

Fragwürdige Finanzierungspraxis Kartellamt greift Spielhallenbranche an Automaten-Verbände befürchten Bußgeldbescheide wegen verdeckt eingezogener Beiträge
Von Klaus Ott
München - Die Verbände der Spielhallenbetreiber sowie der Hersteller und Händler von Spielautomaten befürchten laut einem internen Protokoll einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes. Die Wettbewerbsbehörde ermittelt seit zwei Jahren wegen verdeckt erhobener Mitgliedsbeiträge und will offenbar bald entscheiden.

Weiter unter: BA-Beiträge

@Meike, offenbar darf man bei der Glücksspiel-Situation nicht immer nur vom "Jammern", etc. der Spielhallenbetreiber sprechen. Die Wurzeln der Handhabungen im Glücksspiel liegen offenbar viel viel tiefer.

Gruß
@anders

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 22.04.2007 20:21.

7 22.04.2007 20:18 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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@ jasper

Danke für den Artikel der Süddeutschen, absolut aufschlußreich. - Lag ich ja gar nicht so falsch mit meiner Vermutung, obwohl meine Vorlesungen zum Kartellrecht schon geraume Zeit zurück liegen.-

Kennst Du denn auch den Ausgang des Verfahrens?

Scheint ja nicht so viel Wirkung gezeigt zu haben, wenn jetzt immer noch in gleicher Weise, nur mit anderen Begrifflichkeiten gearbeitet wird.

Noch eine Frage: Aus dem Schreiben des UAVD und auch aus anderen Beiträgen liest sich eine stark marktbeherrschende Stellung einiger Unternehmen heraus, so dass es scheint (liest sich jedenfalls so) dass einige Unternehmer die "Vorkostenpauschalen" hinnehmen, weil sie befürchten sonst keine neuen Geräte zu erhalten.
Ist das so?

Wie sieht die Preisgestaltung zu den Geräten aus? Ist es egal, ob man bei Firma X oder Y kauft? Gibt es tatsächliche Konkurrenz oder teilt man sich Marktsegmente auf?

Wurde das auch schon mal vom Bundeskartellamt überprüft?

Frauen sind ja von Natur aus etwas neugierig, aber nicht nur das, sondern auch äußerst kritisch.
Weil, wenn das so wäre, weiß ich nicht warum irgend jemand den Mund aufmacht und nach freier Marktwirtschaft schreit, wenn er den Staatslotterievertrag sieht.

Gruß Meike
8 22.04.2007 20:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Wodurch entstehen dem Spielhallenbetreiber eigentlich noch weiterhin nicht beeinflussbare Kosten und ein schlechtes Image?

Präambel: Die verantwortlichen Politiker und Lobbyisten des Bundestages haben sich für die Automatenindustrie, den Automatenhandel und alle anderen möglichen Glücksspielanbieter gegen die Interessen der Spielhallenbetreiber und den Bürgerschutz bei der neuen Spielverordnung durchgesetzt.

Fazit: Damit wurde die Spielverordnung zum Schutze und Erhalt von Privilegien der Automatenindustrie, Automatenhandel, Glückspielsuchtvereine, Glücksspielgutachter, privater und staatlicher Spielbanken, Lotto, Toto, Klassenlotterien, unkontrolliertem Internet-, Fernseh- und Radioglücksspiel, etc. gegen die Spielhallenbetreiber geschaffen.

Gleichzeitig hat man unter dem Deckmantel der Föderalismusreform die Rechtsunsicherheit im Glücksspiel weiter festgeschrieben. Denn wie ist es zu verstehen, dass man bei einer länderübergreifenden Tätigkeit auf völlig unterschiedliche Gesetzesauslegungen stoßen kann?

Mit der Spielverordnung haben sich nur die Automatenindustrie und der Automatenhandel mit Hilfe Dritter (PTB) zu Lasten der Spielhallenbetreiber gesetzlich weiter über Jahrzehnte ihre Exklusivität und Umsätze abgesichert.

Unverantwortlich dabei ist die Tatsache, dass erneut oder immer noch, weder die Automatenindustrie noch der Automatenhandel für das Anbieten und/oder in den Verkehrbringen von nicht zulässigen Automaten in Deutschland einer Strafverfolgung ausgesetzt sind. Nach der Spielverordnung können sich nur Automatenaufsteller strafbar machen.

Im Grunde genommen wollen auch die Spielhallenbetreiber ihre Tätigkeit im gesicherten Rahmen ausüben dürfen. Dazu gehört aber auch eine klare nationale und rechtssichere Gesetzgebung ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art.

In diesem Problemkreis fehlen aber noch die „Glückspielsuchtvereinigungen und Glücksspielgutachter“! Erst, wenn auch diese mit einbezogen werden, kann man wirklich das ganze Ausmaß des Glücksspiels in Deutschland richtig bewerten.
9 23.04.2007 09:56 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jasper
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@anders
Warum wurde nicht zeitnah und intensiv darüber diskutiert?
Was hat eigentlich das Kartellamt in der Sache unternommen?


In meinem Kollegenkreis wird darüber genörgelt, leider nur hinter vorgehaltener Hand. Das Kartellamt wird soviel unternommen haben, dass nun diese Art der Beitragserhebung unter einem anderen Namen erfolgt.

@anders
Mit der Spielverordnung haben sich nur die Automatenindustrie und der Automatenhandel mit Hilfe Dritter (PTB) zu Lasten der Spielhallenbetreiber gesetzlich weiter über Jahrzehnte ihre Exklusivität und Umsätze abgesichert.

Leider haben das die wenigsten begriffen. Das ganze kommt einer Quadratur des Kreises gleich. Die Automatenindustrie und der Automatenhandel setzen ihre Interessen mit allen Mitteln durch und lassen sich diese Mittel noch fürstlich von den Automatenaufstellern (also ihren Kunden) mit jedem Gerätekauf extra bezahlen. Die Aufstellerverbände verdienen scheinbar daran ordentlich mit, sonst würden sie bestimmt etwas gegen solche fragwürdigen Zahlungsmethoden unternehmen. Welche Möglichkeit hätten sie auch sonst Beiträge von Nichtmitgliedern zu kassieren?
schimpf schimpf schimpf
10 24.04.2007 17:33 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Lingna
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Verkehrte Welt?

Nachdem ich die Zahlung von nicht definierten Rechnungsbeträgen verweigert habe, gekommen ich nun eine „Erklärungsvordruck“ worin ich gegenüber der Firma NSM-Löwen erklären soll:
In keinem Automatenverband im BA, Mitglied zu sein, weder Personen noch firmenbezogen. Damit werde ich, bei NSM-Löwen von der gerätebezogenen Mitgliedesbeitragsgebühr bei Rechnungen für oben angegebene Firma befreit. Bei Beginn einer Mitgliedschaft in einem BA-Verband, verpflichte ich mich dies unverzüglich der NSM-löwen anzuzeigen. Für die ab Beginn der Mitgliedschaft fakturierten Geräte werden festgesetzte Mitgliedsbeiträge erhoben.

Ich soll also erklären, dass die nicht berechtigt sind von mir Beiträge einzuziehen!? Sollten die nicht lieber mir erklären, auf welcher Grundlage sie von mir Beiträge einziehen?? verwirrt
Wer sagt mir, dass NSM-Löwen überhaupt berechtigt ist für einen mir nicht bekannten Dritten Beiträge in scheinbar beliebiger Höhe von mir zu kassieren und dann ordnungsgemäß laut „wasweißichfüreinevereinbarung“ an den Berechtigten zu 100% abführt. Einen Nachweis dieser Berechtigung wurde mir bisher, auch auf mehrfacher Nachfrage, nicht vorgelegt.

Werden wir Aufsteller nur noch vera…..und von den Herstellern ausgenommen? Wer sind die „Automatenverbände im BA“ das sie sich solchen Herstellermachenschaften bedienen müssen. wut wut wut

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Lingna: 09.05.2007 20:22.

11 09.05.2007 20:19 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
Meike
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Hallo Lingna,

der Finanzermittler würde jetzt Fragen:

Sehr geehrte Firma NSM-Löwen,

gerne würde ich Ihnen die Frage präzise beantworten. Ich bitte daher um Mitteilung, welche BA-Verbände Sie meinen.

Natürlich wäre ich auch bereit, eine gerätebezogene Branchenförderung zu zahlen, wenn Sie mir mitteilen auf welches Konto das von Ihnen eingezogene Geld überwiesen wird.
Wer ist Verfügungsberechtigter dieses Kontos?
Welchem Verwendungszweck wird dieses Geld zugeführt und wie wird diese Einziehung für Dritte, auf die zudem MWSt verbucht wird, - also eventuell als Dienstleistung abgerechnet wird-, steuerlich von Ihnen erklärt ?

Bin ich bei Zahlung automatisch Mitglied in einem Verband des BA? Schicken Sie mir dann die Satzung des Verbandes zu? Welche Gegenleistung erhalte ich für die Zahlung?

Bekomme ich bei Zahlung von Ihnen eine Spendenquittung, ausgestellt durch Dritte, zugestellt?

Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich mit meinem freiwilligen Beitrag natürlich nur rechtlich korrekte Aktivitäten und mir bekannte Personen unterstützen möchte und bitte daher um nähere Erläuterung.

Hochachtungsvoll



Diese Antworten fände ich spannend.

Gruß Meike
12 09.05.2007 22:07 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hier einige Infos zu: NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT

Daten & Fakten

Geschäftsführung: Christian Arras & Dr. Alfred Liebich

Vorsitz im Aufsichtsrat: Dr. Theo Waigel

Konzernumsatz 2005: 119Mio. Euro

Mitarbeiter per 31.12.2005: 470

Eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter: Nr. HRB 23327

News

Änderung in der Geschäftsführung bei Löwen Entertainment - 07.05.07

Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass, über ausdrücklichen Wunsch der Sprecher der Geschäftsführung der NSM-Löwen Entertainment GmbH, Herr Uwe Christiansen, mit Wirkung zum 30.04.2007 einvernehmlich seine Funktion beendet hat. Herr Christiansen hat Unternehmensteile der ehemaligen Bergmann Automaten GmbH erworben und wird als geschäftsführender Gesellschafter tätig sein. Wir haben uns dieser neuen Herausforderung für Herrn Christiansen nicht verschlossen und wünschen ihm für seinen neuen Tätigkeitsbereich in der deutschen Automatenindustrie viel Erfolg. Gleichzeitig dürfen wir uns – auch im Namen von Herrn Professor Johann F. Graf - bei Herrn Christiansen für seine herausragenden Leistungen für NSM-Löwen Entertainment GmbH sowie Loyalität gegenüber der Novomatic Gruppe bestens bedanken. Die Geschäftsführung der NSM-Löwen Entertainment GmbH wird von den bisherigen Geschäftsführern Christian Arras und Dr. Alfred Liebich kontinuierlich fortgeführt werden.

Gumpoldskirchen, am 4. Mai 2007
Dr. Franz Wohlfahrt Generaldirektor
NOVOMATIC AG

Gefunden unter: http://www.loewen.de/index.php?id=38
13 10.05.2007 07:13 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo Anders,

das ist ja spannend.

Kennst Du denn auch die Antworten auf o.a. Fragen?


Gruß Meike
14 10.05.2007 17:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo an alle,

der UAVD erklärt ausdrücklich, dass er weder dem "Bundesautomaten Verband" (BA) angehört noch ansolchen Beitragbeschaffungsmaßnahmen beteiligt ist. Dies verbietet bereitsdiesatzungsgemäßen Unabhängigkeit. Die von Lingna zitierte NSM-Aufforderung können wir bestätigen. Ein Mitglied von uns hat in ähnlicher Weise wie von Meike vorgeschlagen NSM angeschrieben und darauf folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir auf Ihr Schreiben vom 00.00.0000 zu­rück. Sie begehren weiterhin die Vorlage von Vereinssatzungen und anderer Unterlagen, aus denen sich die Modalitäten des Einzugsverfahrens ergeben. Gleichzeitig weigern Sie sich, uns Auskunft darüber zu erteilen, ob Sie Mitglied im betreffenden Regionalverband sind.
Sollte eine Mitgliedschaft Ihrerseits bestehen, so liegen Ihnen auch die entsprechenden Satzungen vor, so dass sich eine weitere Erläuterung der Erhebung von Mitgliedsbeiträ­gen erübrigt. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung folgt unmittelbar aus den Regelun­gen, die satzungsgemäß zwischen Ihnen und dem Mitgliedsverband getroffen worden sind. Damit betreffen die von Ihnen aufgeworfenen Fragen ausschließlich das zwischen Ihnen und dem Verband bestehende Rechtsverhältnis.
Für den Fall, dass Sie kein Verbandsmitglied sein sollten, können wir nicht nachvollzie­hen, wieso Sie dies gegenüber uns bis heute nicht erklärt haben. Wir haben Ihnen mehrfach mitgeteilt, dass Ihre Erklärung für eine Prüfung Ihres Rückerstattungsbegeh­rens unabdingbar ist. Die entsprechende Erklärung läge damit in Ihrem eigenen Inte­resse, auch weil die Angelegenheit sodann in kurzer Frist erledigt werden könnte.
Wir müssen Ihnen daher mitteilen, dass bis zum Eingang der ausstehenden Erklärung weitere Schreiben nicht zur Beantwortung vorgesehen sind.

Mit freundlichen Grüßen
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
-------------------------------------------

Es sollte sich jeder betroffenefolgendeFragen stellen: Wie können Vertreter der Automaten-Aufsteller - unabhängig -die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Automaten-Herstellern vertreten, wenn sie gleichzeitig über solche Modalitäten von den Hersteller/HändlerAbhängig sind und sich quasi mit jeder Geräteübergabe (egal ob Geldspieler, Geldmanagementsysteme, ect.)mit finanzieren lassen?
Sollte es wirklich im Interesse dieser Automaten-Verbände sein, dass ihre Mitglieder möglichst viele Geräte - egal welche - in möglichst kurzer Zeit vom Hersteller abnehmen?

Diese Art der „Beitragserhebung“ ist nicht nur ein Privileg von NSM, sondern wird auch von anderen Hersteller/Händler praktiziert. Auch ist bekannt, dass aufgrund dieser Beitragserhebung Zahlungen von Nicht mitgliedern geleistet werden, welche dies stillschweigend hinnehmen, weil sie Bedenken haben bei der nächsten Gerätelieferung evtl. später als ihr Mitbewerber berücksichtigt zu werden oder frei vereinbarte Zahlungs--Modalitäten bzw. –Ziele zurückgenommen werden könnten.
Laut Hochrechnung dürften max. 30% der Aufsteller einem Verband zugehören. Laut unseren Informationen bekommtjedoch fast jeder Aufsteller - bis auf Widerruf - solche Beiträge in Rechnung gestellt. Warum das so sein musskonnte bisher nicht erklärt werden.

Hier noch ein Auszug aus dem Mietvertrag „NOVO LINE“
4. Mietzins, Nebenkosten
g) BA-Mitglieder sind ferner gegenüber dem BA verpflichtet, den BA-Mitgliedsbeitrag zu entrichten, sie ermächtigen hiermit LÖWEN zum Einzug des Beitrages für den BA.

Es sollte also jede Geräterechnung, auch bei Miele, Leasing, etc., geprüft werden und Rechnungspositionen ausserhalb des Gerätepreises genau hinterfragt werden, damit durch solche "freiwilligen Beitrag"tatsächlich nur rechtlich korrekte Aktivitäten im Interesse der Automaten-Aufsteller unterstützt werden und der Verbleib des Geldes nachvollziehbar ist.

Ihr UAVD

__________________
Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
15 11.05.2007 10:17 UAVD ev ist offline E-Mail an UAVD ev senden Homepage von UAVD ev Beiträge von UAVD ev suchen
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Guten Tag Meike,

das ist doch nur die Spitze eines Eisbergs und somit wird es noch einmal etwas prickelnder/spannender:

Dr. Otto Graf Lambsdorff (FDP)

NSM-Löwen Entertainment GmbH (AR-Vorsitz) (bis 6. Dezember 2004)

Man achte bitte nur mal auf das Datum des Ausstieges aus dem Aufsichtsrat. Als unmittelbarer Nachfolger dürfte somit wohl gleich Herr Dr. Theo Weigel (CSU) in das Amt gekommen sein. Das ist rechtlich ja wohl auch nicht verwerflich.

Unverständlich oder aber mit Vorsatz ist dann die Meldung der Veränderung in der Geschäftsleitung erfolgt, die weder vom amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden (!), noch von der angeblich vertretungsberechtigten Geschäftsleitung (!), sondern über Herrn Dr. Franz Wohlfahrt, Generaldirektor der NOVOMATIC AG, dem österreichischen Mutterkonzern gefertigt wurde.

Das "Zocken" und die "Glücksspielsucht" beginnen auch in Deutschland schon ganz oben und das ist völlig parteibuchunabhängig. Nur, man spricht aus den rein persönlichen Interessen eben nicht offen darüber. Denn, wer will schon öffentlich gegen Glücksspiel, Glücksspielsucht, etc. auftreten und/oder ein für den Bürger sicheres, nationales Glücksspielrecht unterstützen oder gar schaffen, wenn er auf der anderen Seite auf einer weiteren und sicheren Gehaltliste steht?

Unabhängig davon gibt es mit Sicherheit noch mehr Verbindungen zwischen der Politik und der Automatenindustrie, denn wie sollte sonst eine Spielverordnung in dieser unqualifizierten Form überhaupt zustande gekommen sein. Diese Spielverordnung macht nur einen Sinn mit der Automatenindustrie. Sie soll nur die Pfründe sichern.

Übrigens finanziert und bezahlt das ganze "Glücksspieldurcheinander" immer der „Spieler“ mit seinen redlich erworbenen Einkünften.

Das Thema "Glücksspielsucht" ist in diesm Bereich momentan nicht von großer Wichtigkeit, da diese (!) ja jeweils nach Lust und Laune gesondert in vielen Regelungen (Sonderregelungen) getroffen werden.

Meike,
ich habe noch zwei weitere Berichte zur Aufklärung oder Information gefunden, sodass ich momentan die klaren und berechtigten Fragen nicht beantworten möchte. Vielleicht lösen sich einige Fragen dann schon von selbst?

Gruß
anders

Da eine weitere Antwort zu dem Thema nicht möglich ist, hier eine Ergänzung.

Dürfen auf dieser Grundlage wirklich zusätzliche, gerätebezogene Mitgliedsbeiträge über die Automatenindustrie und Automatenhandel, etc. zu Lasten der Automatenaufsteller über Automatenkäufe erhoben werden?

Unter dem Deckmantel sicher nicht, weil die Verbands-Mitgliedbeiträge für Automatenaufsteller auf der Grundlage und Anzahl von Ist-Aufstellplätzen je Spielhalle in Höhe von 60,00 €/Stück, durch den jeweiligen Automatenverband, bereits und unabhängig von Gerätezukäufen p. a. erhoben werden.

Wenn man der Automatenindustrie und dem Automatenhandel glauben schenken darf, dann ist speziell diese bedauernswerte Gruppe in der Glücksspielbranche offenbar nur auf ausdrücklichen Wunsch der Automatenaufsteller zu möglichen rechtswidrigen Handlungen missbraucht worden.

Wie kann man das folgende Schreiben sonst wohl werten?

Führt das folgende Schreiben nun zu Irritationen oder zeigt es nur an, was in der deutschen Glücksspielbranche alles so möglich ist?


Erhebung gerätebezogener Mitgliedsbeiträge durch Hersteller/Großhändler

10.05.07
An die Mitgliedsunternehmen
der BA-Mitgliedsverbände

Beendigung der Erhebung gerätebezogener Mitgliedsbeiträge durch die Hersteller/Großhändler

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Jahren haben die Hersteller/Großhändler mit den Geräterechnungen im Auftrage des BA und seiner Mitgliedsverbände gerätebezogene Mitgliedsbeiträge eingezogen, zu deren Zahlung Sie sich auf Grund Ihrer Mitgliedschaft in einem BA-Mitgliedsverband satzungsgemäß verpflichtet haben.

Erhoben wurden € 32 pro Geld-Gewinn-Spiel-Gerät und € 20 pro Unterhaltungsautomat. Die Hersteller haben diese Beträge als Treuhänder bisher an den BA weitergeleitet.

Leider haben die Hersteller die in diesem Jahr für verkaufte Geräte eingezogenen Beiträge einbehalten und treuwidrig nicht an den BA abgeführt.

Zudem hat die Gauselmann-Gruppe einseitig das Einzugsverfahren der gerätebezogenen Mitgliedsbeiträge umgestellt und erhebt seit März diesen Jahres einen Betrag „Branchenförderung“, bei dem es entsprechend einem Informationsschreiben von Herrn Gauselmann an Aufstellunternehmer nicht um die Verbändefinanzierung geht.

Wir bitten Sie, wegen dieses treuwidrigen Verhaltens der Hersteller ab sofort keine Beiträge weder für „Verbändefinanzierung“ noch für “Branchenförderung“ an die Hersteller / Großhändler zu entrichten.

Wir werden Sie kurzfristig darüber unterrichten, wie die künftige, langfristige Finanzierung des BA erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Besse
Präsident

Gefunden unter: http://www.baberlin.org/nachricht0.html?&tx_ttnews[tt_news]=211&tx_ttnews[b
ackPid]=128&cHash=18d8c2967a

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16 11.05.2007 11:52 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo anders,

danke, dass Du das Schreiben schon eingestellt hast, - wurde heute um 08:00 Uhr schon darauf aufmerksam gemacht.

Manche Dinge interpretiere ich nicht, sondern betrachte wertneutral das Ziel.

Es wäre von Vorteil, wenn der BA, der ja jetzt nach neuen Finanzierungsmodellen sucht, diese transparent darstellen würde.


Gruß Meike
17 11.05.2007 17:30 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Gruß an Alle,

eigentlich war das Thema mit dem Schreiben des BA vom 10.05.2007 erledigt.

Aber dann bekam ich ein Antwortschreiben von der G AG zum Lesen.

Ein Satz darin macht mich nun etwas nachdenklich, denn dem BA wurde mitgeteilt, dass nur "nicht zahlenden Nicht-Mitglieder" angeschrieben wurden, um die freiwillige Branchenförderung zu zahlen.

Es ist zwar nicht mein Spezialgebiet, aber wie geht dies unter Einhaltung von datenschutzrechtlichen Aspekten?

Verbände ( Vereine) geben ihre Mitgliederlisten und ihre Zahlungseingänge an Dritte weiter, damit diese Dritten die Daten mit Ihrer Fibu abgleichen, um dann gezielt nicht zahlende Nicht-Mitglieder anschreiben zu können ?

Hat irgend jemand eine Beitrittserklärung / Satzung, die man mal lesen kann?


Gruß Meike
18 15.05.2007 16:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,
dass sage ich doch die ganze Zeit, auch Nichtmitglieder wurden zur Kasse gebeten.Bitte sende mir eine PN und Du bekommst eine Satzung wo nichts von gerätebezogener Beitragspflicht drin steht.

Neues aus der Gerüchteküche beim heutigen Großhändlerbesuch:
Der Hersteller in E/NRW soll über 600` EUR vergessen haben an den BA zu überweisen. Der Hersteller aus R/SH soll über 400` EUR nicht weitergeleitet haben (Diese Summe dürfte wohl in Rauch aufgegangen sein).

Entweder sind diese Zahlen falsch oder der BA hat Blödsinn geschrieben:

Zitat BA:
„Leider haben die Hersteller die in diesem Jahr für verkaufte Geräte eingezogenen Beiträge einbehalten und treuwidrig nicht an den BA abgeführt.“

Über 1 Mio. EUR innerhalb von diesem Jahr (4 Monate = 250.000 EUR/Monat)? Bei 32,-- EUR/Gerät, bei nur 2 Händler? Das wären über 32.000 Geräte!! Und die beiden anderen Hersteller sollen ja auch von Jan. – April Geräte ausgeliefert haben, von einem Type sogar über 20.000. Sind diese Summen beim BA angekommen?

Zitat BA:
seit Jahren haben die Hersteller/Großhändler mit den Geräterechnungen im Auftrage des BA und seiner Mitgliedsverbände gerätebezogene Mitgliedsbeiträge eingezogen, zu deren Zahlung Sie sich auf Grund Ihrer Mitgliedschaft in einem BA-Mitgliedsverband satzungsgemäß verpflichtet haben.“

Frage:
Wo sind diese Summen geblieben oder schwimmt der BA im Geld?
Hat der BA eigentlich einen Kassenwart? Respekt

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19 15.05.2007 18:09 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
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Hallo Lingna,

die Gründungssatzung eines Vereins wird durch das örtlich zuständige Amtsgericht geprüft.

Ich persönlich kenne keinen Verein, der keinen Schatzmeister hat.

Wenn Du einen Verein mit eigener GmbH hast, dann besteht eigentlich auch eine Bilanzierungspflicht. Alle GmbHs haben eine Offenlegungsverpflichtung beim Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts und da kann jedermann die Bilanz anfordern. Kostet nur einen kleinen Unkostenbeitrag. Falls eine GmbH keine Bilanz beim Handelsregister eingereicht hat, schreibt das Handelsregister die GmbH automatisch an, wenn eine Anfrage kommt, und fordert die ausstehenden Bilanzen unter Androhung eines Entgelds bei Nichtlieferung an.

Wenn wir Deine Händler-Gerüchteküche und den Brief vom BA jetzt mal mit der Brille StGB betrachten, dann fehlt natürlich der Hinweis auf eine Anzeigenerstattung, denn es wurde offen eine Untreue gem. § 266 StGB angezeigt. Ich habe aber nichts in der Zeitung gelesen, dass gegen Firma XY ermittelt wird.

D.h. es gab Firmen, die dem BA gegenüber eine Garantenstellung hatten, durch irgend welche Rechtsgeschäfte eingeräumten Befugnisse, Gelder einzuziehen, kurzfristig zu verwalten und dann abzugeben. Da gem. Schreiben vom 10.05. treuewidrig gehandelt worden sei, müsste man sich jetzt nach der Höhe des Vermögensschadens fragen und wer denn nun Strafantrag gestellt hat.

Der Endverbraucher, bei dem die Gelder eingezogen wurden und nicht zum Bestimmungsort gekommen sind, müsste sich natürlich auch beim BA erkundigen, wieviel unter seinem Namen verbucht wurde und dies abgleichen mit den Zahlungen, die er erbracht hatte.


Aber wie gesagt, ich finde den Brief vom 11.05. viel spannender, weil der nicht veröffentlicht wurde und die Fragestellung des Datenabgleichs der Verbände mit GmbH-Kundenbeständen aufwirft, die es offensichtlich gegeben haben muss, sonst kann man nicht sagen, dass man nur nicht-zahlende Nicht-Mitglieder angeschrieben hat.

Und dann hätte es mich natürlich interessiert, ob hier irgend jemand im Forum die freiwillige Branchenförderung auf ein Sonderkonto gezahlt hat.


Gruß Meike
20 15.05.2007 21:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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