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Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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Zitat:
Original von gmg
Im Allgemeinen teilt die Nebenleistung ( die Nebenkosten ) das Schicksal der Hauptleistung.

Ist die Hauptleistung - die Miete des Gerätes - umsatzsteuerpflichtig, so wird die Nebenleistung auch das "Mehrwertsteuerschicksal" treffen !

Bezüglich der Detaillierung der Nebenkostenrechnung habe ich im Augenblick so meine Zweifel.
Vielleicht sieht man ja irgendwann mal so eine Rechnung über die Miete des Gerätes und kann sie sich ganz genau aufbröseln lassen.

Mich würde aber vielmehr interessieren, ob diese Zwangsabgabe an die Verbände bei den "Inkassofirmen" bei Weiterleitung als Spende oder als Betriebsausgabe gebucht wird.
Na ja, vielleicht kann mir das ja mal einer erklären.
Grüße


Oder man fragt einen Steuerprüfer in seinem Bekantenkreis, ob er nicht mal bei einem solchen Verkaufsbetrieb eine Prüfung macht um in die Unterlagen zu schauen.
Dann weiß man es genau.
61 10.09.2007 21:27 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Ich habe gestern ganz vergessen zu erwähnen, dass Betriebsausgaben normalerweise natürlich zu 100 % bei der Steuer abzugsfähig sind.

Spenden jedoch nur bis zu 5 % des Einkommens der Gesellschaft oder 2 v. Tausend der Summe der gesamten Umsätze und Löhne und Gehälter.

Wie hoch war noch der Gesamtbetrag der Zwangsabgabe pro Jahr ?
Wie hoch war noch die Zwangsabgabe pro Gerät ?
Wieviel Geräte produziert man wohl so pro Jahr ?

Schon könnte man rechnen......

Grüße

__________________
gmg
62 11.09.2007 21:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Gruß an Alle,

da dachte ich jahrelang, dass ich die Kartellrechtsvorlesungen von Herrn Baron an der Uni richtig verstanden hätte. War ein Irrtum!

Der DAV hat mit Rundschreiben 05/2007 mitgeteilt:

"Das Bundeskartellamt konnte überzeugt werden, dass sich der Bundesverband in keiner Weise rechtswidrig verhalten hatte, so dass nunmehr die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Auflagen bekannt gemacht worden ist."

und

"es konnte eine neue Vereinbarung geschlossen werden, die eine seriöse und gesicherte Grundlage für die Finanzierung insbesondere des Bundesverbandes darstellt. Wie zum Teil schon praktiziert, werden in Zukunft durch die Hersteller bzw. Großhändler die Beiträge zur Branchenförderung bei Kauf, Miete, Leasing usw. von Geldspielgeräten in Rechnung gestellt werden."



Gruß Meike
63 13.09.2007 20:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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@meike
Ist das Bundeskartellamt nicht auch dem BMWI angeschlossen?

@gmg
leider falsche Fragestellung!
Die richtigen Fragen lauten:

Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Zwangsabgabe pro Jahr?
Wie hoch ist die Zwangsabgabe pro Gerät?
Wie viel Geräte produziert man wohl so pro Jahr?
64 14.09.2007 00:00 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Jasper,

JA!

Und nur z.K. für die, die Herrn Baron nicht kennen. Er hat ein hervorragendes Buch zum novellierten Kartellrecht geschrieben und ist auch in entsprechender Position tätig. - beim Googlen findet man ihn sofort-


Gruß Meike
65 14.09.2007 17:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Lingna
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Hi Jasper,



warum „auch“ BMWI?

Gruß
66 15.09.2007 17:36 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
jasper
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Zweiter im Bunde vom BMWI ist die PTB. Schon vergessen?.

Bzgl. des gerätebezogenen Zwangsbeitrags hat das Bundeskartellamt jahrelange ermittelt, damit das Verfahren jetzt sang- und klanglos ohne Auflagen eingestellt wurde und die Verbände so weiter machen können wie bisher. Respekt

Bzgl. der zig-tausend manipulierten Glücksspielgeräte, wurde von der PTB eine 12-Monatsfrist zur Umrüstung gesetzt. Diese Frist wurde dann um 3 Monate und anschließend nochmals um 3 Monate verlängert. – Zig-tausend manipulierten Glücksspielgeräte und keine spürbaren Konsequenzen. Respekt

Das alles stinkt zum Himmel über Berlin.

Schaut euch die PTB- zugelassen Geräte heute an und nehmt zum Vergleich die SpielV zur Hand. Die Tatenlosigkeit des BMWI und die Willkür der PTB ist doch der Oberhammer! Da kann das Verhalten vom Bundeskartellamt nicht wirklich überraschen. Respekt
67 16.09.2007 18:11 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Gruß an Alle,

ich habe gehört, dass der monatliche Fixbetrag der Hersteller für den BA recht großzügig ist, aber die Landesverbände von dem Geld nichts bekommen.

Wie kommt das?

Jede Gewerkschaft oder Partei, die ich kenne, wird finanziell in umgekehrter Weise aufgebaut.



Gruß Meike
68 18.09.2007 19:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Klar, da hast Du ja die Finanzierung von unten nach oben.

Aber hier hast Du ja eine gaaanz andere Finanzierung.

Und außerdem ist das hier ja wohl keine Gewerkschaft ! Oder?? großes Grinsen


Grüße

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gmg
69 18.09.2007 20:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
magnum magnum ist männlich
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Moin

.... und ich würde gerne den Beschluss der Mitgliederversammlung sehen, wodurch dieser offizielle Verkauf der Unabhängigkeit beschlossenen wurde.


schimpf schimpf wut wut
70 19.09.2007 08:53 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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Die Mitglieder des BA beschränken sich meines Wissens auf die Landesverbände.
Das ist eine sehr überschaubare Teilnehmerzahl.
Die Automatenkaufleute sind allerdings ausschließlich Mitglieder eben dieser Landesverbände.

Nur Mitglieder eines jeden Verbandes, haben die Möglichkeit der Nachfrage einer Offenlegung der verwendeten Beiträge.

__________________
mfG
71 19.09.2007 16:38 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
Meike
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Hallo Herr Stratmann,

der Vorstand eines Vereins muss jährlich nach Offenlegung des Kassenberichts und nach Aussprache entlastet werden, d.h. die Offenlegung müsste eigentlich nicht extra beantragt werden, sondern ist standart.

Des weiteren kann beim zuständigen Atsgericht "eigentlich" von jedermann angefragt werden.

Auch für die service GmbH gilt wie für jede andere GmbH eine Offenlegungspflicht. Auch hier kann jeder Bundesbürger beim zuständigen Atsgericht die Bilanz anfordern.
Wenn eine GmbH Ihrer Offenlegungsverpflichtung gegenüber dem AG nicht nachgekommen ist, wird sie angeschrieben und mit Fristsetzung aufgefordert diese beim zuständigen AG einzureichen.


Gruß Meike
72 19.09.2007 19:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Stratmann Stratmann ist männlich
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@meike

Bitte lese meinen Beitrag noch einmal durch, auch zwischen den Zeilen.
Nicht immer nur aus der Hüfte schießen.

__________________
mfG
73 19.09.2007 20:19 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
Meike
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Verstehe leider nicht was Sie meinen.
74 19.09.2007 21:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Verstehe leider nicht was Sie meinen.


Ja, dann kann ich dir leider nicht weiterhelfen,
schade!

__________________
mfG
75 19.09.2007 21:21 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
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@Stratmann

Damit man besser zwischen Deinen Zeilen lesen kann, ändere bitte den Zeilenabstand.

Dieser monatliche Geldfluss von den Geräteherstellern an den BA dient doch nur dazu, dass die 11 vom BA die Sprache der Gerätehersteller sprechen. Wenn sich die PTB oder aber politische Entscheidungsträger mit dem BA unterhalten, glauben diese jedoch, dass sie die Meinung der Automatenaufsteller zu hören bekommen. Dabei hat deren Vortrag nichts mit der Meinung der Aufsteller zu tun. Es sind nur 11 Hörige der Gerätehersteller die sich haben kaufen lassen. wut

Eine Erklärung zu dieser finanziellen Abhängigkeit habe ich von meinem Verbands-Vorsitzenden bis heute nicht bekommen. Fest steht jedoch, dass er eine Erklärung von mir bekommt. geschockt Nämlich meine Austrittserklärung!!
76 20.09.2007 08:04 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Moin

@Stratmann

Der BA hat nur 11 stimmberechtigte Mitglieder!!wut

Kein Automatenaufsteller kann beim BA Mitglied werden.geschockt geschockt wut


Auf Nachfrage, eines bekannten Aufstellers bei seinem Landesverband, wofür die BA-Beiträge verwendet werden, bekam er zur Antwort:

Der Landesverband ist nicht für die Verwendung der BA-Beiträge zuständig, er solle die Frage dem BA stellen. Das tat er dann auch!


Antwort vom BA:

Auskünfte über die Verwendung von BA-Beiträgen erhalten nur die BA-Mitglieder!! geschockt wut


Wer schießt aus der Hüfte??Kopfkratz

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von magnum: 20.09.2007 09:19.

77 20.09.2007 09:17 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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Zitat:
Original von magnum
Moin

@Stratmann

Der BA hat nur 11 stimmberechtigte Mitglieder!!wut

Kein Automatenaufsteller kann beim BA Mitglied werden.
Auskünfte über die Verwendung von BA-Beiträgen erhalten nur die BA-Mitglieder!! geschockt wut





Das bezeichnete ich als eine sehr überschaubare Teilnehmerzahl.


Zitat:
Original von magnum

Kein Automatenaufsteller kann beim BA Mitglied werden.
Auskünfte über die Verwendung von BA-Beiträgen erhalten nur die BA-Mitglieder!!



Bingo!
Geht doch.

__________________
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78 20.09.2007 11:33 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
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Aber beim Amtsgericht sind alle gleich.

Vielleicht solltet Ihr meinen Beitrag noch mal lesen.


Gruß Meike
79 20.09.2007 20:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Moin

Es ist schon richtig, dass es eine Offenlegungspflicht gibt. Wer kontrolliert das denn?

Bitte versuche doch mal beim AG den letzten Bericht des BA zu bekommen.

Ich bin gespannt!


Grüße

m.
80 21.09.2007 09:24 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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