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Zum Ende der Seite springen Kartell, Pflichtabgaben? 15 Bewertungen - Durchschnitt: 7,0015 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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Meike
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Hallo Jasper,

das wäre für einen Interessenvertreter sicherlich normal

Gruß Meike
161 12.12.2009 01:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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jasper
Kaiser


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Hallo Jasper,

das wäre für einen Interessenvertreter sicherlich normal

Gruß Meike



Hallo Meike,

dann können wir Automatenaufsteller uns ja glücklich schätzen, dass wir so viele Interessenvertreter haben!

Was ist aber, wenn die "Interessenvertreter" selbst mit abkassieren?
162 12.12.2009 08:40 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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r2d2 r2d2 ist männlich
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Original von jasper
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Original von Meike
Hallo Jasper,

das wäre für einen Interessenvertreter sicherlich normal

Gruß Meike



Hallo Meike,

dann können wir Automatenaufsteller uns ja glücklich schätzen, dass wir so viele Interessenvertreter haben!

Was ist aber, wenn die "Interessenvertreter" selbst mit abkassieren?


Dann ist das so wie es seit Jahren ist!
163 12.12.2009 12:30 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
Meike
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Hallo Jasper,

die ganze Nation konnte nun lesen, wie das Kartellamt bei Absprachen reagiert (aktuell bei den Kaffeeproduzenten ).

So dass ich nun auf die Reaktion auf Deine Anzeige gespannt bin.


Gruß
Meike
164 24.12.2009 05:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Gruß an alle,

ein weiteres Problem mit den "Absprachen" wurde hier besprochen die Finanzierung eines Verbandes
über Zusatzpositionen auf Rechungen von Drittfirmen.

Was ist daraus geworden?

Bezahlt ihr immer noch?


Gruß
Meike
165 16.07.2010 04:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Hallo Bandick,

wenn Du mal etwas über ein Kartell lesen möchtest,
dann solltest Du Dir dieses Thema in Ruhe durchlesen
und hinterfragen, wie wer finanziert wird.

Gruß
Meike
166 22.01.2011 09:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
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@ bandick: oder aber es werden alte Beiträge nach vorne geholt, die zwar nichts mit dem vorherigen Thema zu tun haben (Biedenkopf) aber wieder in die Ursprungsidee passen, nämlich gegen das gewerbliche Spiel zu schreiben. Dies tun die Lobbyisten wie Meike und Co. auch ohne konkretes, wie du in den Beiträgen nachlesen kannst.

Grüße
167 22.01.2011 14:03 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
bandick bandick ist weiblich
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liebe meike, lieber rosewood, danke für die hinweise. werde mich damit morgen, am heiligen sonntag, mal mit diesem beitrag auseinandersetzen und sehen, inwiefern das zu den aktuellen biedenkopf-aussagen passt (oder eben nicht). einen schönen abend.
168 22.01.2011 19:53 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Meike
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Hallo bandick,

Du hättest vielleicht doch intensiver lesen sollen, dann hättest Du die Parallelen
erkannt, schau Dir z.B. nachfolgende Beiträge an: 63, 87, 101

Gruß
Meike
169 23.01.2011 11:54 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
L.Duke L.Duke ist männlich
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Als Automatenaufsteller der Monat für Monat um sein finanzielles Überleben
bangen muss, grüße ich hier alle im Forum.

Hi Rosewood,
Dein Bericht ist einer der Gründe warum ich mich hier im Forum angemelt
habe. Schön wäre es, wenn Du Recht hättes und dieses "Kartell-Thema"
ein zu vergessender Beitrag wäre.
SO IST ES ABER LEIDER NICHT!

Hi Meike,
kann es sein, dass es Dir um ein legales und überprüfbares Glücksspiel
geht und zwar unabhängig wo und wer es veranstaltet?
Wenn es so ist, dann bin ich auf Deiner Seite. Wenn es nicht so ist, dann
frage ich Dich, was ist Dein Ziel?



Und jetzt zurück zum Thema "Kartell, Pflichtabgaben?":

Leider hat sich NICHTS verändert!
Z.B. "Bally-Wulff" alias "SCHMIDT-GRUPPE" alias ?????
Die haben mir ein "Spielepaket" in Rechnung gestellt und dazu kackfrech 30,-- zzgl. USt. für "Verbandsbeitrag" und dass ohne vorher zu fragen ob ich einem Verband angehöre, der sich über den Kauf/Miete/Leasing von Geräte und Spielepaketen finanziert!
Der Rechnung habe ich widersprochen und musste mich dann einer kackfrechen Diskussion aussetzen.
WENN DAS KEIN KARTELL IST?
170 24.01.2011 16:16 L.Duke ist offline Beiträge von L.Duke suchen
Meike
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Hallo Duke,

willkommen im Forum.

Da Du mich persönlich angesprochen hast, - ist zwar etwas off topic-, stelle ich gerne da, wie ich mich positioniere.
Ich möchte ein nationales Spielgesetz, in der jede Form des Spiels bundesweit klar geregelt ist,
das "kleine Glücksspiel" in Spielhallen muss genauso kontrollierbar sein, wie das "große Glücksspiel" im Casino
und eine Kooperation mit illegalen Glücksspielanbietern, egal ob dies in der Spielhalle an der Ecke, in der Kneipe
oder im Nebenzimmer stattfindet lehne ich genauso ab, wie ducrh den Senat in Berlin, der mit Pokerstars kooperiert,
um in einem Hotel ein 1000-Personen-Pokerturnier zu veranstalten.
Ich bin ein absoluter Gegener, wenn es um die Liberaliserung des Sportwettmarktes geht oder irgend einer Form
von Glücksspiel via Internet.
Dies alles, um die größtmögliche Sicherheit für den Bürger zu erzielen, - das höchste Maß an Kriminalprävention zu erreichen.


back to Topic:

Du bist doch sicherlich kein Einzelfall.

Dann sollten die Betroffenen sich an die Öffentlichkeit wenden.

Mit Verlaub ist es doch langsam völlig krotesk, wie mit dem angeblich "freien Markt" in Eurer Branche jongliert wird.

Da treffen sich Verbände mit dem BMWI zu Absprachen - man vereinbart Termine zu Softwareumstellungen, weil die PtB Bauarten zugelassen hat, die nicht der SpielV entsprechen-,
die verwaltungsrechtlich überhaupt nicht haltbar sind und daraufhin werden "freie" Unternehmer genötigt
ihre Buchhaltungsdaten an die Industrie,
die gleichzeitig Konkurrenzunternehmen betreibt,
weiter zu geben - denn anders funktioniert der Datenbanktausch nunmal nicht-.

Diese "freien" Unternehmer dürfen dann auch noch dafür bezahlen, was die Verbände mit dem BMWI ausgeklüngelt haben und
dass sie eventuell die Datenbasis für die Kennzahlen der Konkurrenz liefern
und wenn sich einer weigert,- weil er vielleicht die Problematik erkannt hat, die da auf ihn zukommen kann-
wird ihm erst mit Strafanzeigen gedroht.

Eine Beamtin des "Absprache"-Ministeriums verbreitet dann auch noch über die Länder, dass angeblich ein Verstoß gegen §7 SpielV vorliegen würde
und nachdem aus den Ländern Gegenwind kommt und selbst die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen öffentlich machen, dass es Quatsch ist, muss man sich offensichtlich etwas anderes einfallen lassen

Dann werden Liefersperren ausgesprochen und es erfolgen fristlose Kündigungen,
weil man angeblich die "Anweisungen" des Ministeriums umsetzen müsste.

Es gibt im Übrigen keine schriftliche "Anweisung" des Ministeriums, oder habt ihr schon eine gesehen, dann bitte einstellen?

Wo ist eine Anweisung des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht? - irgendwelche ausgesprochenen Wünsche eines Beamten in Fachzeitschriften zählen genauso wenig, wie ausgesprochene Wünsche auf Jahreshauptversammlungen von A, B oder C - bis heute haben wir ja immer noch rechtsstaatliche Prinzipien, die zu achten sind und im Grundgesetz verankert sind.

Welche Zuständigkeit hat denn überhaupt das BMWI? Die im Rahmen des Spielrechts ergeben sich abschließend aus der GewO!

Und die Krönung ist, dass die Verbände, die diesen rechtlichen Humbuk vereinbaren, sich dann auch über den "freien" Unternehmer "unbemerkt" finanzieren.


Ich persönlich finde Eure Leidensfähigkeit äußerst bemerkenswert. Wird da Euer persönliches Ehrgefühl nicht angegriffen?


Gruß
Meike
171 25.01.2011 05:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Hallo zusammen,

ich weiß, dass das Thema Zuständigkeiten und gesetzliche Vorschriften für den ein oder anderen vielleicht etwas fremd ist, daher anbei die Zuständigkeiten, die das BMWI in diesem Bereich hat, d.h. in welchem Bereich es etwas mit wessen Einvernehmen erlassen darf - dann versteht man vielleicht eher meine Frage nach der "Anweisung" des Ministeriums:


§ 33f Ermächtigung zum Erlaß von Durchführungsvorschriften

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann zur Durchführung der
§§ 33c, 33d, 33e und 33i im Einvernehmen mit den Bundesministerien des Innern und
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mit Zustimmung des Bundesrates durch
Rechtsverordnung zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs, zum Schutze der
Allgemeinheit und der Spieler sowie im Interesse des Jugendschutzes
1. die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von Spielen auf bestimmte
Gewerbezweige, Betriebe oder Veranstaltungen beschränken und die Zahl der jeweils
in einem Betrieb aufgestellten Spielgeräte oder veranstalteten anderen Spiele
begrenzen,
2. Vorschriften über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen bei der Ausübung
des Gewerbes erlassen,
3. für die Zulassung oder die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestimmte
Anforderungen an
...................................
4. Vorschriften über den Umfang der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden erlassen, in
dessen Betrieb das Spielgerät aufgestellt oder das Spiel veranstaltet werden soll.
(2) Durch Rechtsverordnung können ferner
1. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium des Innern und mit Zustimmung des Bundesrates
a) das Verfahren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei der Prüfung
und Zulassung der Bauart von Spielgeräten sowie bei der Verlängerung der
Aufstelldauer von Warenspielgeräten, die auf Volksfesten, Schützenfesten oder
ähnlichen Veranstaltungen aufgestellt werden sollen, und die ihrer Konstruktion
nach keine statistischen Prüfmethoden erforderlich machen, regeln und
b) Vorschriften über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt erlassen;
2. das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie und mit Zustimmung des Bundesrates
a) das Verfahren des Bundeskriminalamtes bei der Erteilung von
Unbedenklichkeitsbescheinigungen regeln und
b) Vorschriften über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen des
Bundeskriminalamtes erlassen.


§ 33g Einschränkung und Ausdehnung der Erlaubnispflicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann im Einvernehmen mit
den Bundesministerien des Innern und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit
Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, daß
1. für die Veranstaltung bestimmter anderer Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz
1 eine Erlaubnis nicht erforderlich ist, wenn diese Spiele überwiegend der
Unterhaltung dienen und kein öffentliches Interesse an einer Erlaubnispflicht
besteht,
2. die Vorschriften der §§ 33c und 33d auch für die nicht gewerbsmäßige Aufstellung
von Spielgeräten und für die nicht gewerbsmäßige Veranstaltung anderer Spiele
in Vereinen und geschlossenen Gesellschaften gelten, in denen gewohnheitsmäßig
gespielt wird, wenn für eine solche Regelung ein öffentliches Interesse besteht.
172 25.01.2011 07:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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