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Bwin veröffentlicht das Geschäftsergebnis 2006

Bwin interactive Entertainment AG veröffentlicht die Ergebnisse für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2006

Einige Auszüge aus dem Geschäftsbericht:

1 Erläuterungen:
Dieser Bericht enthält unter anderem Aussagen über mögliche zukünftige Entwicklungen, die basierend auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen erstellt wurden. Diese Aussagen, welche die gegenwärtige Einschätzung des Vorstandes hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, sind nicht als Garantien zukünftiger Leistung zu verstehen und beinhalten schwer vorhersehbare Risken und Unsicherheiten. Verschiedenste Ursachen könnten dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse oder Umstände grundlegend von den in den Aussagen getroffenen Annahmen abweichen.

Zur besseren Verständlichkeit werden die ausgewählten Kennzahlen pro-forma konsolidiert und nach der at-equity Methode dargestellt. Die Erstkonsolidierung von bwin Games AB (ehemals Ongame e-solutions AB) wurde auf Basis provisorischer Feststellungen durchgeführt.

Regulatorische Entwicklungen in Europa und den USA

Europa

Die Entwicklung der europäischen Online-Gaming-Branche ist maßgeblich durch das im November 2003 vom Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache "Gambelli" gefälltem Urteil geprägt. Gemäß der angesprochenen EuGH-Entscheidung müssen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses, wie z. B. Schutz der Verbraucher oder Betrugsbekämpfung, gerechtfertigt und auch zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich sein. Sofern ein Mitgliedstaat beispielsweise Beschränkungen des privaten Glücksspiels aus Gründen des Verbraucherschutzes vorsieht, müssen diese allerdings tatsächlich dem Ziel dienen, die Gelegenheiten zum Spielen zu vermindern. Das ist dann nicht der Fall, wenn Staaten einerseits privates Glücksspiel verbieten, andererseits aber selbst staatliche Lotterien und Glücksspiele bewerben, um dadurch verstärkt Einnahmen für die Staatskasse zu lukrieren.

Die in Gambelli aufgestellten Grundsätze hat der EuGH am 6. März 2007 in der Rechtssache "Placanica" bestätigt und weiter präzisiert. In dieser Entscheidung trifft der EuGH Feststellungen zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, die ebenfalls durch Vorlagen italienischer Gerichte veranlasst waren. Nach Auffassung des EuGH ist für jede mit den nationalen Rechtsvorschriften auferlegte Beschränkung konkret zu prüfen, ob diese geeignet ist, die Verwirklichung des vom betreffenden Mitgliedstaat geltend gemachten Ziels zu gewährleisten und ob sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Im konkreten Fall kommt der EuGH zum Ergebnis, dass der völlige Ausschluss von Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten über das hinausgeht, was zur Zielerreichung erforderlich ist. Es gibt nämlich – so der EuGH – andere (gelindere) Mittel, um die Tätigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der Glücksspiele zu kontrollieren, und zwar ohne die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu beschränken.

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH ist zu bezweifeln, dass die teilweise noch bestehenden nationalen Glücksspielmonopole gemeinschaftskonform sind. Die staatlichen Glücksspielmonopole sind – wie das überwiegend aggressive Werbeverhalten zeigt - fast durchwegs darauf ausgerichtet, Einnahmen für den Staat zu generieren und daher schon deshalb nicht durch „zwingende Gründe“ des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Darüber hinaus sind die Beschränkungen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs nach Auffassung zahlreicher namhafter Rechtsexperten in den meisten Fällen deshalb unzulässig, weil sie über das hinausgehen, was zur Erreichung der vorgegebenen Ziele erforderlich ist. Nach Ansicht des EuGH ist es Aufgabe der nationalen Gerichte, die Zulässigkeit der jeweiligen nationalen Beschränkungen vor dem Hintergrund der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu beurteilen. Die Rechtsentwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten zeigt allerdings, dass die vom EuGH aufgestellten Grundsätze von den jeweiligen nationalen Gerichten höchst unterschiedlich angewandt werden.

Trotz der Entscheidungen des EuGH sowie der Tatsache, dass die EU-Kommission erst kürzlich die Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland, Dänemark und Ungarn mit begründeten Stellungnahmen in die nächste Phase geführt sowie an Deutschland und die Niederlande weitere Mahnschreiben versandt hat, ist der europäische Markt weiterhin von zahlreichen protektionistischen Maßnahmen einzelner Regierungen gekennzeichnet, die dem Schutz staatlicher Monopole dienen sollen. Insbesondere die Situation in Deutschland ist weiterhin einerseits von der Diskussion über einen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, durch den Online-Glücksspiele generell verboten werden sollen, und andererseits von zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Anbietern und Behörden sowie den privaten Anbietern und ihren Werbepartnern gekennzeichnet. So sind insbesondere in Deutschland von einigen Bundesländern Untersagungsverfahren gegen bwin eingeleitet worden. In Frankreich sind weiterhin Untersuchungen gegen die Vorstandsmitglieder wegen angeblichen Verstoßes gegen das französische Glücksspielmonopol anhängig.

Aufgrund des gerade in letzter Zeit sehr massiven politischen Drucks zur Aufrechterhaltung der staatlichen Monopolsituation ist damit zu rechnen, dass dieser Status der Rechtsunsicherheit auf Gemeinschaftsebene noch einige Jahre andauern wird. Die bwin Gruppe wird – insbesondere unter Berufung auf die europäischen Grundfreiheiten wie Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit – jedoch weiterhin sämtliche rechtlichen Möglichkeiten gegen derartige Maßnahmen ausschöpfen.

USA

Durch In-Kraft-Treten des so genannten „Safe Port Act”, der auch einige Bestimmungen des „Unlawful Internet Gambling Enforcement Act of 2006” zum Inhalt hat, wurde praktisch jeglicher Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen verboten. Als Reaktion auf dieses Gesetz hat sich bwin im Herbst 2006 dazu entschlossen, das Echtgeld-Glückspielangebot für US-Kunden einzustellen. bwin ist seither auf dem US-Markt lediglich mit einem Play-Money-Angebot vertreten.

Gefunden und alles unter: http://www.bwin.ag/page.aspx?view=quartalb_19_04_07

Fazit u. a.: Klare nationale Gesetze schaffen klare Verhaltensweisen. Und keiner merckert!
1 19.04.2007 17:16 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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