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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Nächste Änderung der GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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 Nächste Änderung der GewO Puz_zle 30.05.2022 21:19
 RE: Nächste Änderung der GewO Puz_zle 03.06.2022 05:43
 RE: Nächste Änderung der GewO K.Eckhof 03.06.2022 12:13
 RE: Nächste Änderung der GewO Cyra 28.07.2022 13:36
 RE: Nächste Änderung der GewO Katja Wagener 10.08.2022 11:30
 RE: Nächste Änderung der GewO Puz_zle 11.08.2022 05:46
 RE: Nächste Änderung der GewO Puz_zle 04.10.2022 06:08
 RE: Nächste Änderung der GewO Puz_zle 16.11.2022 22:43
 RE: Nächste Änderung der GewO Göhre 17.11.2022 09:39
 RE: Nächste Änderung der GewO Puz_zle 01.01.2023 17:23
 RE: Nächste Änderung der GewO VoPi 02.01.2023 09:36
 RE: Nächste Änderung der GewO Puz_zle 02.01.2023 17:29
 RE: Nächste Änderung der GewO Ullrich 21.11.2023 17:22
 RE: Nächste Änderung der GewO Puz_zle 21.11.2023 19:40
 RE: Nächste Änderung der GewO Puz_zle 31.07.2022 07:27
 Vollzug § 7 GewO Puz_zle 20.11.2023 12:43
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 RE: Nächste Änderung der GewO Civil Servant 31.05.2022 12:24
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 RE: Nächste Änderung der GewO Civil Servant 03.06.2022 12:18
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Text Nächste Änderung der GewO

Moin

mit der > BR-Drucksache 245/22 vom 27. Mai 2022 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze zu Erstbefassung an den Bundesrat überwiesen.

Einige Eckpunkte des Entwurfs der GewO-Änderung sind:

- neuer § 7: Einführung einer zentralen Norm für Mitteilungspflichten zu zuverlässigkeitsrelevanten personellen Veränderungen bei Gewerbetreibenden, die nach der GewO ein überwachungsbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben,

- Erweiterung der Ummeldegründe im § 14 Abs. 1 Satz 2: mit der neuen Ziffer 2a soll eine Änderung des Namens des Gewerbetreibenden ebenfalls anzeigepflichtig werden,

- Weitere Änderungen zum § 14: Erweiterung der Mitteilungspflicht der Finanzämter gegenüber den Gewerbebehörden sowie Ausdehnung des Katalogs der empfangsberechtigten Stellen von Gewerbeanzeigen (neu: die nach die nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-, Futtermittel-, Tabak-, Tiergesundheits- und Tierschutzrecht sowie die Finanz- und Ausländerbehörden); die Regelung dient der einheitlichen Anbindung dieser Behörden in den Übermittlungsstandard > XGewerbeordnung,

- neuer § 148c: Schaffung einer Einziehungsmöglichkeit von nicht rechtskonform betriebene Spielgeräten einschließlich des in den Automaten vorhandenen Geldes

Referentenentwurf vom 17.02.2022 >

Gesetzgebungsvorgang im DIP des Bundestags >

__________________
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1 30.05.2022 21:19 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
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RE: Nächste Änderung der GewO

Moin

das BMWK hat auf "Anregung" nun unter > Laufende Gesetzgebungsverfahren eine Info-Seite zum Gesetzentwurf, inklusive der nachlesenswerten Stellungnahme des DIHK veröffentlicht >

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16 03.06.2022 05:43 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Ich hätte mir gewünscht, dass auch Änderungen in der Geschäftsführung jur. Personen nach § 14 anzeigepflichtig werden.
Sonst ist unser Register ja wieder nicht aktuell.
Die Mitteilungspflicht aus dem neuen §7 finde ich richtig, löst aber m.E. hinsichtlich der Vertreter jur. Personen keine Anzeigepflicht nach § 14 aus.

Ich wünsche einen schönen Feierabend und ein paar schöne freie Tage.
31 03.06.2022 12:13 K.Eckhof ist offline E-Mail an K.Eckhof senden Homepage von K.Eckhof Beiträge von K.Eckhof suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Zitat:
Original von K.Eckhof
Ich hätte mir gewünscht, dass auch Änderungen in der Geschäftsführung jur. Personen nach § 14 anzeigepflichtig werden.
Sonst ist unser Register ja wieder nicht aktuell.
Die Mitteilungspflicht aus dem neuen §7 finde ich richtig, löst aber m.E. hinsichtlich der Vertreter jur. Personen keine Anzeigepflicht nach § 14 aus.

Ich wünsche einen schönen Feierabend und ein paar schöne freie Tage.



Seit dem 01.05.2022 ist die Berichtigung im Gewerberegister möglich - in der 12. Gewerbeanzeigenverordnung Nr. 8.1 steht:

8.1 Die zuständige Behörde hat die aus der Gewerbeanzeige erhobenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind, die Behörde davon Kenntnis erhält und kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 GewO vorliegt. Dies folgt aus Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Datenschutz-Grundverordnung. Hat die zuständige Behörde eine Berichtigung vorgenommen, hat sie dem betroffenen Gewerbetreibenden die Berichtigung mitzuteilen.
Eine Mitteilungspflicht besteht auch gegenüber Empfängern nach § 14 Abs. 8 GewO, denen die Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermittelt wurden.



Wir haben hier tatsächlich auch schon überlegt, ob es dann möglich wäre, sämtliche nicht meldepflichtigen Vorgänge anhand der uns übermittelten Handelsregisterauszüge zu berichtigen.

Hat hier jemand weitere Infos?

Gruß und schönen langen Donnerstag noch smile
46 28.07.2022 13:36 Cyra ist offline E-Mail an Cyra senden Beiträge von Cyra suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Hallo aus Wolfenbüttel,

wir nehmen regelmäßig durch Handelsregisterauszüge mitgeteilte Änderungen, die nicht anzeigepflichtig sind, v. A. w. im Gewerberegister vor. Aber leider erhalten wir nur die vom Amtsgericht Braunschweig. Alle anderen Handelsregister übermitteln und keine Handelsregisterauszüge.
Deshalb würde ich eine Änderung der Gewerbeordnung bezüglich Anzeigepflicht bei Wechsel des pers. haft. Gesellslchafters bzw. Geschäftsführers auch sinnvoll finden. Aber immerhin wird ja nun wenigstens die Namensänderung mitteilungspflichtig. Das ist doch auch schon was!

LG
Katja Wagener

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61 10.08.2022 11:30 Katja Wagener ist offline E-Mail an Katja Wagener senden Beiträge von Katja Wagener suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Moin

Zitat:
Original von Katja Wagener
wir nehmen regelmäßig durch Handelsregisterauszüge mitgeteilte Änderungen, die nicht anzeigepflichtig sind, v. A. w. im Gewerberegister vor. Aber leider erhalten wir nur die vom Amtsgericht Braunschweig. Alle anderen Handelsregister übermitteln und keine Handelsregisterauszüge.

Handelsregisterauszüge sind nun bundesweit und für Jedermann abrufbar - siehe z. B. im Thread > Handelsregisterdokumente ab 01.08.2022 kostenfrei online zugänglich. Aber Sie meinen sicherlich eher die bisherigen Handelsregisterbekanntmachungen, die betreffs der gewerberechtlich relevanten Sachverhalte aber im Wesentlichen zum 1. August 2022 weggefallen sind (siehe im vorgenannten Thread oder >
Zitat:
Original von Katja Wagener
Deshalb würde ich eine Änderung der Gewerbeordnung bezüglich Anzeigepflicht bei Wechsel des pers. haft. Gesellslchafters bzw. Geschäftsführers auch sinnvoll finden.

Die Schaffung einer zentralen Norm zu Mitteilungspflichten bei „Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung“ ist begrüßenswert. Unsere Erfahrungen aus bereits zum Teil bestehenden analogen Anzeigepflichten (z. B. § 9 Satz 2 MaBV, § 21 Satz 2 FinVermV, § 17 Satz 2 ImmVermV, § 2 Abs. 5 ThürGastG, § 2 Abs. 6 ThürSpielhallenG) zeigen aber, dass der Gewerbebehörde Instrumente zur Verfügung stehen müssen, zeitnah und effektiv die Einhaltung dieses Pflichten überwachen zu können. Durch den bereits erwähnten Wegfall der betreffenden Handelsregisterbekanntmachungen zum 1. August 2022 wurde uns jedoch eine wesentliche Voraussetzung hierfür genommen.

Beim Eintritt eines neuen phG in eine Personengesellschaft wird i. d. R. allerdings keine Mitteilungspflicht ausgelöst werden, sondern für diese Fälle gilt weiterhin die bestehende Erlaubnispflicht und die Anzeigepflicht aus § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO für diese Person + ggf. die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 38 GewO.


Das Bundeskabinett hat sich gestern mit der „Gegenäußerung der Bundesregierung“ zur BR-Stellungnahme für das eingangs benannte Gesetzesvorhaben beschäftigt. Diese ist nachzulesen in der > BT-Drs. 20/3067 vom 10. August 2022

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76 11.08.2022 05:46 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Moin ,

zwischenzeitlich liegt nun auch die Stellungnahme des BT-Wirtschaftsausschusses zum Gesetzentwurf vor > BT-Drucksache 20/3738 vom 28.09.2022

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91 04.10.2022 06:08 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Moin ,

das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze wurde am 15. November 2022 im > BGBl. I Nr. 43 verkündet und tritt betreffs der GewO vorwiegend am 1. Januar 2023 in Kraft.

Auf der kürzlich stattgefundenen 13. Bundesfachtagung Gewerberecht hatte Kollege Land u. a. auch zu dieser Gesetzesänderung referiert. Dies wird sicherlich in Kürze > HIER und DORT nachzulesen sein.

Derweil in der Anlage von mit eine Kurzübersicht / Teilsynopse zu den bevorstehenden wesentlichen GewO-Änderungen.

Siehe auch im zugehörigen Thread > 2023er Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)

Dateianhang:
pdf GewO-Änderungen_zum_01.01.2023.pdf (683 KB, 577 mal heruntergeladen)


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106 16.11.2022 22:43 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Guten Morgen,

auch ich möchte mich für die Ausarbeitung bedanken!

121 17.11.2022 09:39 Göhre ist offline E-Mail an Göhre senden Beiträge von Göhre suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Moin ,

die o. g. Änderungen in der GewO sind heute in Kraft getreten und unter > www.gesetze-im-internet.de/gewo bereits eingearbeitet.

Der damit in Verbindung stehende VO-Entwurf zur > 2023er Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) hatte es im Dezember allerdings nicht mehr in den Bundesrat geschafft - da das nächste Plenum erst am 10. Februar 2023 stattfindet, ist wohl frühestens Mitte Februar 2023 mit der Verkündung und dem Inkrafttreten der erforderlichen Änderungen in der GewAnzV im BGBl. zu rechnen. Dies hat zu beachtende Auswirkungen für den Vollzug - siehe hierzu u. a. meine Anmerkung in der > Synopse zur Änderung von § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO.

Dazu sowie zur Fragestellung von @Andreas Goldmann im vorherigen Post siehe im internen Forumsbereich > Vollzugsfragen zu GewO-Änderungen ab 01.01.2023.

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Puz_zle: 01.01.2023 17:25.

136 01.01.2023 17:23 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Moin

Wo kommt im Übermittlungsverteiler für Behörden die DRV Minijob Zentrale her (§ 14 VIII Nr. 11 GewO)?
Hat die DRV MjZ auch schon eine OSCI-Postfach?

Beste Grüße und Wünsche für das Jahr 2023 sowie für die Gesundheit mailt VoPi aus "Struceberch"
151 02.01.2023 09:36 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Moin

Zitat:
Original von VoPi
Wo kommt im Übermittlungsverteiler für Behörden die DRV Minijob Zentrale her (§ 14 VIII Nr. 11 GewO)? ...

durch das > Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bereits zum 1. Juli 2020 in den Kreis der empfangsberechtigten Stellen i. S. des § 14 Abs. 8 GewO aufgenommen.

Jedoch fehlt bislang die noch erforderliche datenschutzrechtliche Vorgabe, welche Daten durch die Gewerbebehörde an die DRV regelmäßig weitergeben werden dürfen. Dies soll nun mit der noch im Rechtsetzungsprozess befindlichen Änderung der GewAnzV nachgeholt werden.

Auch im > Standard XGewerbeordnung Version 1.1 ist dieser Mitteilungsempfänger bislang nicht vorgesehen. Und in dem vom BLA „Gewerberecht“ am 10. November 2020 beschlossenen Musterentwurf der GewAnzVwV fehlt ebenfalls ein Hinweis auf diesen Empfänger ...

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166 02.01.2023 17:29 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Hallo ins Forenland,

mit der letzten Änderung der GewO wurde auch die Ausländerbehörde in den Verteiler aufgenommen. Nach einer kürzlichen Programmumstellung haben wir jetzt den Effekt, dass jede Meldung - also auch die eines deutschen Gewerbetreibenden - an die Ausländerbehörde rausgeht.

Bisher war ich der Annahme, dass diese nur die "ausländischen" Meldungen erhalten. Jedoch finde ich diese Regelung weder in der GewO noch in der GewAnzV.

Oder wird die in § 14 Abs. 8 Nr. 12 GewO benannte Regelung der regelmäßigen Datenübermittlung an "die Ausländerbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz" so ausgelegt, dass das nur die Meldungen mit Ausländerbeteiligung sein können?

Wer kann mir hier weiter helfen? Die von mir gelesene Gesetzesbegründung kann es jedenfalls nicht.
181 21.11.2023 17:22 Ullrich ist offline E-Mail an Ullrich senden Homepage von Ullrich Beiträge von Ullrich suchen
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RE: Nächste Änderung der GewO

Zitat:
Original von Ullrich
... mit der letzten Änderung der GewO wurde auch die Ausländerbehörde in den Verteiler aufgenommen. Nach einer kürzlichen Programmumstellung haben wir jetzt den Effekt, dass jede Meldung - also auch die eines deutschen Gewerbetreibenden - an die Ausländerbehörde rausgeht.

Bisher war ich der Annahme, dass diese nur die "ausländischen" Meldungen erhalten. Jedoch finde ich diese Regelung weder in der GewO noch in der GewAnzV.

Oder wird die in § 14 Abs. 8 Nr. 12 GewO benannte Regelung der regelmäßigen Datenübermittlung an "die Ausländerbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz" so ausgelegt, dass das nur die Meldungen mit Ausländerbeteiligung sein können? ...

Ihr Verweis auf § 14 Abs. 8 Nr. 12 GewO ist korrekt.

Die bereits in > § 76 AufenthV benannten Mitteilungspflichten der Gewerbebehörden (u. a. betreffs der Daten aus den GewA’s) gegenüber den Ausländerbehörden betreffen gemäß der VO-Ermächtigung aus > § 99 Abs. 1 Nr. 14 AufenthG nur Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Wie von @H. Allgaier angemerkt, wäre Ihr datenschutzrechtlich bedenkliches Übermittlungsproblem mit Ihrem Softwarehersteller schnellstmöglich zu klären.

Siehe hierzu auch Punkt > II.16 Mitteilungen an die Ausländerbehörden des Standards XGewO 1.1:
Zitat:
„Der Ausländerbehörde sind nur Gewerbeanzeigen von Gewerbetreibenden zu übermitteln, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (bei natürlichen Personen als Gewerbetreibenden) bzw. bei denen ein gesetzlicher Vertreter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (bei juristischen Personen als Gewerbetreibenden).“


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RE: Nächste Änderung der GewO

Moin

@K.Eckhof
mit dem zusätzlichen Meldevorgang „Berichtigung“ sollen und dürfen keine Änderungen in den vorhergehenden GewA’s selbst erfolgen, sondern eine Aktualisierung des aus diesen im elektronischen Gewerberegister zum Gewerbebetrieb bisher erstellten Gesamtdatensatzes und die anschließende Information an den Gewerbetreibenden und die im Gewerbeanzeigeverfahren zu beteiligenden Behörden über die vorgenommenen Änderungen.

Zum Vorgang „Berichtigung“ gibt es keine Formvorschriften und vor allem leider bislang auch keine Umsetzungsunterstützung „von Oben“ für die Sachbearbeitung. Weißnicht

Das von @Taron-Arnsberg bereitgestellte „Formular Gewerbeberichtigung GewA 4“ ist lediglich ein Lösungsangebot eines der Fachverfahrenshersteller und aus meiner Sicht noch optimierungsfähig. Die Bezeichnung „GewA 4“ halte ich dabei für etwas irreführend, da es so den Anschein erweckt, es wäre anlog der in der > GewAnzV vom Verordnungsgeber normierten Gewerbeanzeigevordrucke GewA 1, GewA 2 und GewA 3 ebenfalls ein offizielles Formular.

Im Übrigen stehen im internen Forenbereich schon Informationen zum Thema „Gewerbe-Berichtigung“ in verschiedenen Threads zur Verfügung, z. B. > HIER, > HIER und > HIER sowie unter https://xgewerbeordnung.de

Zurück zum eigentlichen Ausgangsthema dieses Threads: der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 sein erstes Statement zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze abgegeben > BR-Drs. 245/22 abgegeben. Das Gesetzesvorhaben wird nun frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause ab September 2022 in den BT-Ausschüssen und im Bundestag behandelt.

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Vollzug § 7 GewO

Moin ,

bekanntlich wurde zum 1. Januar 2023 mit dem > § 7 GewO eine zentrale Norm für die Mitteilungspflicht bei einer nachträglich erforderlich gewordenen Zuverlässigkeitsprüfung bei neuen gesetzlichen Vertretern / Betriebs- / Niederlassungsleitern geschaffen.

Im > internen Forenteil habe ich heute eine Formularvorschlag für die Erfüllung dieser Mittteilungspflicht bereitgestellt.

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Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
16 20.11.2023 12:43 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Danke Ihnen für die Bereitstellung der Infos.

Ich bin ja fast begeistert, dass man mal auf sinnvolle Änderungen kommt. Wie ist denn sowas passiert?
Wobei die in der Praxis wahrscheinlich auch nichts mehr reißen werden, aber immerhin

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1 31.05.2022 09:26 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Interessant auch, dass Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht nach § 34c jetzt als Owi-Tatbestand ausgeformt werden sollen! Endlich!
16 31.05.2022 12:24 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Zitat:
Original von Civil Servant
Interessant auch, dass Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht nach § 34c jetzt als Owi-Tatbestand ausgeformt werden sollen! Endlich!


Sehe ich auch so. Mein Rechtsempfinden ist erheblich gestört wenn es Leute gibt, die zwischen 500 EUR und 1.100 EUR für Weiterbildungen bezahlen sollen und andere kümmern sich nicht darum.

Allet wird jut.

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31 31.05.2022 16:05 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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Ich bin die Stellungnahme des DIHK überflogen.

In der Tat wäre es prima, wenn es irgendwie gelänge, Gewerbe-, Handels- und Transparenzregister zu synchronisieren oder zumindest irgendwie enger aneinanderzubinden.

Das würde Aufwand bei den Unternehmen UND bei uns reduzieren.
1 03.06.2022 12:18 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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