unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Tod des einzigen GF und Gesellschafters einer GmbH » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Tod des einzigen GF und Gesellschafters einer GmbH
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
BW BW ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 03.05.2016
Beiträge: 13
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 37.523
Nächster Level: 38.246

723 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Tod des einzigen GF und Gesellschafters einer GmbH

Moin

Kurze Frage: Wie ist die gewerberechtliche Vorgehensweise bei dem Tod des einzigen Geschäftsführer und gleichzeitig einziger Gesellschafter einer GmbH?

Abmeldung von Amt wegen eher nicht, da ja meiner Meinung nach die juristische Person noch existiert. Bestimmen die Erben den neuen GF und Gesellschafter bzw. Weiterführung der GmbH? Sind dort Fristen einzuhalten?

Danke im voraus
1 20.04.2022 08:12 BW ist offline E-Mail an BW senden Beiträge von BW suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.946
Nächster Level: 11.777.899

1.699.953 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

vielleicht hilft dieses Urteil ein wenig weiter:

"estellung eines Notgeschäftsführers: OLG Köln, Beschluss vom 27. Juni 2019 – 18 Wx 11/19

Ein interessantes Praxisbeispiel hierzu stellt eine Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2019 dar.
Sachverhalt: Tod des alleinigen Geschäftsführers und aller Gesellschafter

Die betroffene GmbH hatte zwei Gesellschafter, wobei der eine allein zur Führung der Geschäfte bestellt war. Innerhalb kürzester Zeit verstarben sowohl der Gesellschafter als auch der Gesellschafter‑Geschäftsführer. Problematisch war, dass es den Erben der beiden Gesellschafter nicht möglich war, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen, da dies im Rahmen einer Gesellschafterversammlung durch die Gesellschafter zu erfolgen hat. Allerdings konnte eine solche Gesellschafterversammlung noch nicht abgehalten werden, da die Erben noch nicht in die Gesellschafterliste eingetragen waren. Die übrigen Gesellschafter waren verstorben und eine geänderte Gesellschafterliste hätte wiederum nur vom Geschäftsführer eingereicht werden können, den es aber noch nicht (wieder) gab. Daher beantragte der Erbe des verstorbenen Gesellschafter‑Geschäftsfühers beim Amtsgericht, ihn zum Notgeschäftsführer zu bestellen. Das Amtsgericht wies diesen Antrag zurück, jedoch verfolgte der Erbe sein Begehren mit der vor dem OLG Köln eingelegten Beschwerde – im Ergebnis mit Erfolg – weiter.
Entscheidungsgründe des OLG Köln

Das OLG Köln hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers vorliegen. Denn die Gesellschaft hat mit dem Tod des früheren Alleingeschäftsführers keine Geschäftsführung mehr. Ein neuer Geschäftsführer konnte nicht in gesetzeskonformer Weise bestellt werden. So betont das Gericht, dass sich die nicht in der Gesellschafterliste eingetragenen Erben auch nicht alternativ durch einen Erbschein als Gesellschafter legitimieren können. Die Legitimation knüpft der Gesetzgeber vielmehr allein an die Gesellschafterliste. Als Gesellschafter einer GmbH gilt nach § 16 GmbHG nur, wer in der Gesellschafterliste tatsächlich eingetragen ist. Daher folgt der Senat an dieser Stelle der wohl herrschenden Meinung in der Literatur, dass in derartigen Fallkonstellationen die Bestellung eines Notgeschäftsführers jedenfalls möglich ist. Dabei gilt es jedoch, den Aufgabenkreis des Notgeschäftsführers auf das Notwendige zu beschränken. Dies gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Absolut notwendig sind dabei die Änderung der Gesellschafterliste, um sodann die Gesellschafterversammlung einzuberufen und einen neuen Geschäftsführer zu bestellen."

-Zitatende-
2 20.04.2022 11:11 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Tod des einzigen GF und Gesellschafters einer GmbH


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     19.03.2024 13:17 von Roesje   Views: 196
Antworten: 2
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 1.178
Antworten: 15
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 730.920
Antworten: 27
UG zur GmbH Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.09.2023 10:52 von Caracharlie     01.03.2024 05:57 von Puz_zle   Views: 120.288
Antworten: 21
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 5.447
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 292.742 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.972.733


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 76 | Gesamt: 0.194s | PHP: 99.48% | SQL: 0.52%