unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Schriftformerfordernisse » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Schriftformerfordernisse
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Svolkmar Svolkmar ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 11.02.2022
Beiträge: 2
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 11 [?]
Erfahrungspunkte: 1.598
Nächster Level: 2.074

476 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Schriftformerfordernisse

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir benötigen eure Hilfe.

Wir sind im Moment dabei, die eAkte bei uns im Gewerbeamt einzuführen und im Zuge dessen alles zu digitalisieren. Ziel soll es ein, alle Vorgänge digital abzubilden (Bearbeitung und Aufbewahrung). Dazu ist es erforderlich, ausnahmslos alle Prozesse genau zu analysieren und zu hinterfragen, welche Verfahrensweisen aus der „Papierwelt“ weiterhin nötig sind und worauf verzichtet werden kann bzw. muss.
In diesem Zusammenhang stellt sich aktuell für uns die Frage nach Schriftformerfordernissen, speziell bei den gewerberechtlichen Erlaubnissen (z. B. 33a, 34c,… GewO); also ob die Erlaubnisse von uns unterschrieben werden müssen oder nicht. Gibt es hier tatsächliche gesetzliche oder nur „gefühlte“ Schriftformerfordernisse (getreu dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“)? In den entsprechenden Paragraphen bzw. Normen der Gewerbeordnung haben wir Begriffe wie „schriftlich“, „Schriftform“, „Unterschrift“ o. Ä. nicht gefunden.
Und sollte es aus dem Gesetz heraus Hinweise geben, welche auf ein Schriftformerfordernis im Sinne einer Unterschrift hindeuten, sind diese dann möglicherweise durch andere Gesetze wie das Onlinezugangsgesetz (OZG) oder die e-Government-Gesetze der Länder wieder aufgehoben?

Letztendlich möchten wir nur noch die Dinge unterschreiben (egal ob Papier oder digital), zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind. Alle anderen Dokumente erhalten unter Umständen den Hinweis „wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“.

Ich hoffe, ihr könnt uns helfen und danke euch schonmal für eure Antworten.

Freundliche Grüße
S. Volkmar
1 14.02.2022 13:40 Svolkmar ist offline Beiträge von Svolkmar suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.275
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.473.393
Nächster Level: 22.308.442

1.835.049 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









ohne in die Regularien geguckt zu haben:

Eine Gewerbeerlaubnis ist ein begünstigender VA. Da sollte alleine schon aus Gründen der (wenn auch bescheidenen) Fälschungssicherheit eine Unterschrift drunter stehen.

Wir haben die Blätter in der oberen linken Ecke nach hinten umgeknickt und einen überlappenden Dienststempelabdruck ("Siegel") aufgebracht.
2 14.02.2022 14:06 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.917.869
Nächster Level: 7.172.237

254.368 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Schriftformerfordernisse

Moin

“back to the roots” - zurück zum allgem. Verwaltungsrecht - § 37 > ThürVwVfG
Zitat:
Abs. 3 Satz 1
Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

Abs. 5 Satz 1
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.

Im Fazit: fehlt eine spezialgesetzliche Regelung, die eine eigenhändige Unterschrift des Behördenbediensteten verlangt, ist diese entbehrlich. Unterschriftsleistungen der Behördenmitarbeiter sind nach dem ThürVwVfG beispielsweise zwingend erforderlich bei der Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen und der Ausfertigung von amtlichen Beglaubigungen. Die GewO selbst benennt ein Unterschriftserfordernis nicht. Auch Schriftformerfordernisse (z. B. Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO) begründen m. E. für sich noch keine Notwendigkeit einer eigenhändigen Unterschrift.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
3 14.02.2022 20:21 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Schriftformerfordernisse

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 397.084 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.266.708


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 89 | Gesamt: 0.197s | PHP: 99.49% | SQL: 0.51%