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Zum Ende der Seite springen GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden
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Sabine 123 Sabine 123 ist weiblich
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GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe demnächst in meiner Gemeinde eine GmbH & Co. KG anzumelden und habe vorab mit der Geschäftsführerin der GmbH telefoniert. Ich sagte ihr, es werden zwei Gewerbeanmeldungen nötig, eine für die GmbH & Co. KG und eine für die GmbH (so habe ich es von meiner Vorgängerin gelernt und weiß auch von einer Nachbargemeinde, dass dies dort ebenfalls so gehandhabt wird). Die Dame möchte nun aber nicht zwei Gewerbeanmeldungen machen, da die GmbH ja nur extra für die Verwaltung der GmbH & Co. KG gegründet wurde. Da ich von anderen Gemeinden weiß, dass diese die GmbH nicht seperat anmelden und in der Gewerbeanmeldung der GmbH & Co. KG ja eigentlich alle Daten von der GmbH enthalten sind bin ich mir nun unsicher.

Der Kommentar zum § 14 GewO hilft mir auch nicht weiter. Hier kann ich zwar rauslesen, dass die GmbH die Gewerbeanmeldung für die GmbH & Co. KG machen muss, aber ich lese es nicht so, als wenn die GmbH auch noch extra angemeldet werden muss, oder?

Kann mir jemand deutlich sagen was nun richtig ist und wo ich das nachlesen kann? Steht irgendwo, dass die GmbH als eigenständiges Gewerbe angemeldet werden muss bzw. nicht?

Ich hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt und freue mich auf Antwort. Danke

Viele Grüße
Sabine
1 17.01.2022 21:02 Sabine 123 ist offline E-Mail an Sabine 123 senden Beiträge von Sabine 123 suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

es erfolgt nur eine Gewerbeanmeldung und zwar für die Komplementär-GmbH. Die KG ist eine Personengesellschaft, kann also nicht Gewerbetreibende (im Sinne der GewO) sein und daher auch kein Gewerbe anmelden. Zu diesem Thema gibt es hier im Forum schon einige Beiträge (Suchfunktion, Stichwort "GmbH & Co. KG").
2 18.01.2022 07:53 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Roesje Roesje ist weiblich
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Ich löse es auch mit 2 Gewerbemeldungen, da in der Öffentlichkeit nur die GmbH & Co. KG Relevanz hat. Gewerberechtlich richtig ist es so, wie Herr Mischner schreibt. Aber das Gewerberecht interessiert da draußen ansonsten niemanden. Weder ein Finanzamt, noch eine Zulassungsstelle, die regelmäßig nur einen Gewerbeschein der GmbH & Co. KG sehen wollen und den Firmen Stress machen, wenn die keine solche auf die KG ausgestellte Gewerbebescheinigung bekommen. Zumindest ist das hier bei uns so gängig.

Daher ergibt die theoretische Rechtslage m.E.n. in der Praxis keinen Sinn. Aber das macht ja nix. Das haben wir ja häufiger...

Deswegen erfasse ich beide Gesellschaften, berechne die Gebühren jedoch bloß für die Anmeldung der GmbH, da nur diese die Anzeigepflicht hat, und habe -seitdem ein Steuerberater mal auf die Anmeldung der GmbH & Co. KG pochte, aber die GmbH nicht angemeldet werden sollte- folgenden Text in meinen Kostenbescheid aufgenommen:

Gewerbetreibende und somit anzeigepflichtige Person nach § 14 GewO ist lediglich die (Verwaltungs GmbH/UG), da die KG im Gewerberecht keine eigene Rechtspersön-lichkeit besitzt. Diese gewerberechtliche Einstufung führt grundsätzlich zur Konsequenz, dass im Gewerberegister nur die (Verwaltungs UG/GmbH) angezeigt werden muss. Um jedoch abzubilden, dass die Geschäftstätigkeit mit Außenwirkung von der (UG/GmbH (haftungsbeschränkt) & Co. KG) ausgeht, wird zudem eine Gewerbeanzeige für die KG angelegt, in deren Meldung die persönlich haftende Gesellschaft unter Ziffer 1 hinterlegt wird. Eine alleinige Gewerbeanmeldung auf die GmbH/UG (haftungsbe-schränkt) & Co. KG mit Erwähnung der Verwaltungs UG/GmbH wäre gewerberechtlich nicht korrekt, eine alleinige Anmeldung auf die phG würde im Geschäftsverkehr zu Prob-lemen führen, weswegen die rechtliche Problematik solcher Unternehmenskonstrukte in der Vollzugspraxis mit zwei Gewerbeanzeigen gelöst wird.

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3 18.01.2022 08:49 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Zitat:
Original von Roesje ... Weder ein Finanzamt, noch eine Zulassungsstelle, die regelmäßig nur einen Gewerbeschein der GmbH & Co. KG sehen wollen und den Firmen Stress machen, wenn die keine solche auf die KG ausgestellte Gewerbebescheinigung bekommen.


Für dieses Problem hat allerdings die Muster-Verwaltungsvorschrift (GewAnzVwV) unter Ziff. 4.2. eine Lösung, ohne dass es zweier Gewerbeanzeigen bedarf:

"In den Feld-Nummern 1 und 2 der Vordrucke GewA 1, 2 und 3 sind jeweils die Angaben für die betreffende Personengesellschaft zu machen; falls es sich bei den Gesellschaftern um juristische Personen handelt (z. B. wenn eine GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist), sind bei den Feld-Nummern 1 und 2 der Vordrucke unter den Angaben für juristische Personen zusätzlich noch die Angaben für die betreffende juristische Person zu machen."
4 18.01.2022 08:56 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Ja, das Thema hatten wir schon mal.

Wenn ich das so mache, habe ich eine Gewerbeanmeldung der GmbH & Co. KG gemacht.
Die GmbH ist, wenn ich sie nur unter Ziffer 2 erwähne, nicht angemeldet.

Zumindest nicht bei meinem Softwareanbieter.

Nur, wenn ich nochmal eine eigene Anmeldung mit Ziffer 1 GmbH mache, habe ich auch eine Gewerbeanmeldung der GmbH generiert.

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5 18.01.2022 09:06 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Sabine 123 Sabine 123 ist weiblich
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Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten. Ja, ich weiß, dass das Thema hier schon öfters behandelt wurde und ich habe die Antworten schon x-male durchgelesen, aber keine war so eindeutig wie die von Herrn Mischner und gehandhabt wird es wohl unterschiedlich.

Auf meine Nachfrage in unserem Landratsamt bekam ich jetzt die Antwort, dass ich die GmbH schon extra anmelden müsse, da sie nicht eigenes Vermögen sondern fremdes Vermögen verwaltet. verwirrt verwirrt

Aber die Antwort von Herrn Mischner leuchtet mir mehr ein. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ja die Anmeldung der GmbH & Co. KG eigentlich die Anmeldung der GmbH (da die KG selbst gar nicht anmelden kann sondern nur der phG, in diesem Fall die GmbH). Die GmbH steht ja auch bei den Nummern 1 und 2 mit drin und bei 3 ist der bzw. die Geschäftsführer der GmbH aufgeführt. Oder?

Noch eine blöde Frage: Dann müsste ja auch der Gebührenbescheid an die GmbH gerichtet sein und nicht an die GmbH & Co. KG, oder wie macht Ihr das?
6 19.01.2022 01:50 Sabine 123 ist offline E-Mail an Sabine 123 senden Beiträge von Sabine 123 suchen
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Genau, die GmbH ist anzeigepflichtige Person und Gewerbetreibende, daher ist sie auch zahlungspflichtig.

Die Softwareerfassung ist glaube ich das große Problem.

Wenn ich eine Anmeldung erfasse, in der ich unter Ziffer 1 eintrage:

Roesje GmbH & Co. KG, HRA, AG Sowieso

und unter Ziffer 2 dann eintrage

Roesje Verwaltungs GmbH, HRB, AG Sowieso

dann habe ich mit meiner Gewerbesoftware KEINE Anmeldung der Roesje Verwaltungs GmbH, sondern der Roesje GmbH & Co. KG.

Wenn ich dann z.B. nach der Roesje Verwaltungs GmbH suchen würde, würde mein Programm keine Roesje Verwaltungs GmbH finden, da diese keine Anmeldung hat, sondern lediglich in der Anmeldung der Roesje GmbH & Co. KG erwähnt ist. Ich muss explizit eine Gewerbeanmeldung mit Roesje Verwaltungs GmbH in Ziffer 1 anlegen, damit ich auch eine Gewerbeanmeldung der Roesje Verwaltungs GmbH habe.

Und wenn ich nur das mache, hätte ich keine Daten im Gewerberegister über die Roesje GmbH & Co. KG.

Das wäre dann rechtlich gar nicht falsch, aber ich würde mit allen anderen Institutionen/Behörden Probleme bekommen, weil ich keinen Gewerbeschein besitze, der die Roesje GmbH & Co. KG benennt, weil es ja eben so ist, dass "da draußen" die Autos auf Roesje GmbH & Co. KG zugelassen werden, die Steuer über diese Firma läuft, sämtliche Geschäftspost, Außendarstellung... usw. usf. alles ist immer im Namen der Roesje GmbH & Co. KG und die Roesje Verwaltungs GmbH interessiert "da draußen" niemanden.

Besser kann ich es leider nicht erklären, was ich meine. Und entweder habe ich da einen grundlegenden Denkfehler im System, oder ich checke nach 14 Jahren meine Gewerbesoftware immer noch nicht...whatever verwirrt

Ich löse es so, dann sind alle Beteiligten glücklich.

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7 19.01.2022 08:21 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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RE: GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden

Hallo,

danke Roesje für die ausführliche Erklärung. So ähnlich habe ich bis jetzt auch immer gedacht. Habe dann aber auch zweimal die Gebühren verlangt, da ich ja zwei Anmeldungen gemacht habe. Wenn sich der Geschäftsführer der GmbH nun aber weigert kann ich ihn rechtlich nicht dazu zwingen die GmbH extra anzumelden.

Anscheinend gibt es wohl je nach Software-Hersteller verschiedene Formulare. Bei mir kommt in Feld 1 der eingetragene Name und in Feld 2 der Ort und die Nr. des Registereintrages.

Wenn ich eine Anmeldung erfasse sieht das dann so aus:

im Feld 1:
phG Sabine GmbH
Sabine GmbH & Co. KG

und im Feld 2:
HRB, AG Sowieso
HRA, AG Sowieso

und im Feld 3:
der bzw. die Geschäftsführer der GmbH

Also ist ja alles drin, so wie auch Herr Mischner das schreibt und dürfte zu keinen Problemen mit anderen Institutionen kommen.
Allerdings findet mein Programm dann wenn ich nur nach der GmbH suche diese auch nicht .... aber wer sucht denn danach wenn diese "da draußen" keinen interessiert?
8 19.01.2022 11:33 Sabine 123 ist offline E-Mail an Sabine 123 senden Beiträge von Sabine 123 suchen
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Dann arbeitet ihre Software bis auf kleine Detail-Unterschiede jedoch wie meine. Sie haben dann eine Anmeldung der GmbH & Co. KG, in der die Verwaltungs-GmbH namentlich aufgeführt ist, aber laut Software keine Gewerbeanmeldung der Verwaltungs-GmbH.


Und das ist das, was mich seit Jahren irritiert.

Vor meiner Zeit gab es zu diesen Unternehmenskonstrukten lediglich eine Anmeldung der GmbH & Co. KG (mit Ziffer 2 Verwaltungs-GmbH).

Dies führte dann zu Problemen, als es galt, Gewerbeuntersagungsverfahren zu führen und/oder Erlaubnisse auszustellen, da sämtliche Verwaltungs-GmbH's nicht im System als Gewerbeanmeldung drin waren. In dem Kontext lernte ich dann auch, dass eine Anmeldung auf die Verwaltungs-GmbH da sein muss. Seither habe ich Anmeldungen hierfür gemacht und dann auch immer 2x Gebühren berechnet.
Gab auch nie Probleme. Den Leuten ist immer nur wichtig, dass die GmbH & Co. KG angemeldet ist.
Das lief dann so, bis ich besagte Diskussion mit einem Steuerberater hatte, der sich weigerte, für seinen Mandanten eine Gewerbeanzeige für die Verwaltungs-GmbH abzugeben, da diese nur internen Charakter hätte und nicht gewerblich tätig werden würde.

Seither löse ich das dann so wie beschrieben. Ich habe meine Gewerbeanmeldung der Verwaltungs-GmbH und die haben ihren Gewerbeschein, ausgestellt auf die GmbH & Co. KG.

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9 19.01.2022 11:46 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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RE: GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden

Ja, genau so ist es. Ganz schön verwirrend!

Eben genau dieses Problem mit einem Steuerberater habe ich nun schon zum zweiten Mal, daher wollte ich nun endlich wissen wie es richtig zu machen ist.

Das heißt, Sie melden die GmbH trotzdem an, auch wenn keine zweite Gewerbeanzeige für die GmbH extra vorliegt, verlangen keine Gebühr und schicken auch die Anmeldung für die GmbH nicht mit?

Aber angenommen die von Ihnen angemeldete GmbH erhält eine Gewerbeuntersagung, dann muss die GmbH abgemeldet werden, aber ja dann auch logischerweise die GmbH & Co. KG (wenn die GmbH die einzige Komplementärin ist), da die GmbH ja Gewerbetreibende ist und nicht mehr sein darf.

Woher wissen Sie dann, dass die GmbH auch noch in der GmbH & Co.KG drin steckt???? Das spuckt das Programm ja dann auch nicht einfach so aus, oder?

Und ... nur noch so ein Gedanke von mir .... Wenn z.B. der Komplementär einer KG nicht eine GmbH sondern eine natürliche Person ist (oder bei einer GbR bzw. OHG), da müssen diese Personen ja auch kein zweites Gewerbe anmelden. Erhält diese natürliche Person dann eine Gewerbeuntersagung, dann ist auch hier logischer Weise die KG(bzw. die GbR oder OHG) abzumelden wenn es keine weiteren Gesellschafter gibt.

Ich weiß nicht ob irgendjemand meinen Gedanken folgen kann .... aber das schwirrt mir so alles im Kopf rum.
10 19.01.2022 13:28 Sabine 123 ist offline E-Mail an Sabine 123 senden Beiträge von Sabine 123 suchen
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RE: GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden

Ich melde die GmbH an. Darauf poche ich auch. Denn das ist die gewerbetreibende Person und daher auch die anzeigepflichtige.

Für die Anmeldung der GmbH verlange ich daher auch die Gebühr. Kostenbescheide etc. gehen auch immer nur an die GmbH. Die Gewerbebescheinigung wird ausgestellt.

Die GmbH & Co. KG melde ich zusätzlich an, nehme hierfür jedoch keine Gebühr und stelle die Gewerbebescheinigung über diese Anmeldung dann gebührenfrei aus und lasse das unter "Bürgerservice" laufen (sonst hätte ich bei jeder Anmeldung dieser Unternehmenskonstrukte Diskussionen, weil die eine Bescheinigung auf die GmbH & Co. KG haben wollen).

Eine GU geht dementsprechend an die GmbH und diese hat den untersagten Betrieb dann einzustellen.

Würde weiter bedeuten, dass die KG eine neue phG benötigt, um die untersagte gewerbliche Tätigkeit ausüben zu können, die gewerberechtlich ja nur die GmbH ausgeübt hat.

Wer wo drinsteckt in Unternehmenskonstrukten > Handelsregister.

Und wenn nur eine KG mit einer nat. Person dahinter agiert, dann haben sie eine Anmeldung mit Ziffer 1 KG, aber gewerbetreibende/anzeigepflichtige Person ist die nat. Person und nicht die KG.

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 19.01.2022 15:03.

11 19.01.2022 15:02 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Moinsen,

zuerst einmal zum Rechtlichen: Da bin ich völlig beim Kollegen Mischner und predige das auch so gegenübder den Kommunen bei mir im Kreis. Die VV zum § 14 GewO ist da unzweideutig. Ich sehe aber auch, dass viele damit immer wieder "technische" Abwicklungsprobleme haben, die hier ja - wie ich meine - sehr treffend geschildert wurden. Da will ich noch Mal nachfragen, was denn für Probleme auftreten, wenn wie folgt angemeldet wird:

Feld 1:
"Sabine Verwaltungs GmbH als Komplemtärin der Sabine GmbH & Co. KG (Amtsgericht X, HR A 1111)"

Feld 2:
"Amtsgericht X, HR B 2222"

Meinem laienhaften Verständis nach, müsste bei einer Suche nach der GmbH & Co. KG, die ja mit (Zivil-)Rechtsfähigkeit am Geschäftsleben teilnimmt, ein Treffer im Gewerberegister gelandet werden oder nicht?

12 20.01.2022 10:37 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Moin

So...ich habe jetzt mal etwas gebastelt, damit jetzt auch jeder das Problem nachvollziehen kann.

Zuerst noch sorry...ich meinte mit Ziffer 2 bei mir im Programm stets die zweite Reihe.

Seht hier:

Dateianhang:
pdf Anmeldeprozess_GmbHCoKG.pdf (225 KB, 183 mal heruntergeladen)


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13 20.01.2022 11:40 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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