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Zum Ende der Seite springen Erweiterung der Ladenöffnungszeiten
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eisbaerin.289 eisbaerin.289 ist weiblich
Grünschnabel


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Erweiterung der Ladenöffnungszeiten

Ein freundliches Hallo in die Runde!!

Hat zufällig jemand bereits Anfragen einer "Unternehmensgruppe im Großhandel mit Produkten der Befestigungs- und Montagetechnik" erhalten, die die Eröffnung eines 24h-Shops (montags - freitags 17 Uhr bis 6 Uhr und samstags 24 hours) betreffen? So sollen die Ladenöffnungszeiten mittels Automation für die Kunden auf "rund um die Uhr" erweitert werden.
Nach meiner Auffassung ist dies laut Ladenöffnungsgesetz nicht möglich.

Feuer frei - ich bin auf Eure Rückmeldungen gespannt und bedanke mich bereits dafür! Danke
1 20.12.2021 15:00 eisbaerin.289 ist offline E-Mail an eisbaerin.289 senden Beiträge von eisbaerin.289 suchen
Solon
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na76
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RE: Erweiterung der Ladenöffnungszeiten

Hier dürfte in den fraglichen Zeiten ausschließlich an Gewerbekunden verkauft werden.
Damit handelt es sich um eine Großhandelsverkaufsstelle.

Großhandelsverkaufsstellen stellen bei uns keine Verkaufsstellen im Sinne des Ladenschlussgesetzes dar.

In Zmarzlik/Roggendorf, Kommentar zum Ladenschlussgesetz, § 1 Randnummer. 18 heißt es….……
„Ein Verkauf an jedermann ist zu verneinen, wenn zu der Einrichtung auf Grund sachlicher Erwägungen nur ein genau abgegrenzter Personenkreis Zutritt hat, insbesondere wenn der Zutritt an eine bestimmte Eigenschaft gebunden ist, z. B. als Wiederverkäufer oder Großverbraucher zur Großhandelsverkaufsstelle.
Jedoch unterliegt auch eine Großhandelsverkaufsstelle dem Ladenschlussgesetz, wenn sie Waren auch privaten Letztverbrauchern nicht nur gelegentlich verkauft, ferner, wenn sie Wiederverkäufern, gewerblichen Verbrauchern und Großverbrauchern auch Waren zur Deckung ihres betriebsfremden Eigenbedarfs verkauft und der Umsatz mit diesen Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz der Verkaufsstelle des Großhandels die Toleranzgrenze von 10 % überschreitet.“

Die IHK Dortmund weist auf ihrer Internetseite auch darauf hin, dass reine Großhandelsbetriebe nicht als Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungszeitenrechts gelten, da kein Verkauf an jedermann erfolgt. Der Zugang muss allerdings in geeigneter Weise kontrolliert werden.

Ich würde dazu im Rahmen einer einheitlichen Bearbeitung die geschätzte Rechtsauffassung der Fachaufsichtsbehörde einholen.
2 20.12.2021 15:22 na76 ist offline E-Mail an na76 senden Beiträge von na76 suchen
Solon
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SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Erweiterung der Ladenöffnungszeiten



Wir haben hier in Ba-Wü gerade einen ähnlichen Fall mit Lebensmittelläden, welche als SB-Läden (keine Automaten!) von Montag bis Sonntag geöffnet haben. Die Begründung des Gewerbetreibenden: Die Ladenöffnungszeiten dienen dem Arbeitsschutz. Da aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, müsse man sich nicht dran halten. Na ja...

Davon mal abgesehen, dass das Sonn- und Feiertagsgesetz hier auch noch eine Rolle spielen dürfte, befindet sich die Angelegenheit aktuell in dringender Klärung bei unserem Wirtschaftsministerium. Man darf auf die Antwort gespannt sein.

Ich kann das Ergebnis dann gerne hier einstellen.

Viele Grüße

SteBa
3 27.12.2021 13:00 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
eisbaerin.289 eisbaerin.289 ist weiblich
Grünschnabel


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Themenstarter Thema begonnen von eisbaerin.289


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RE: Erweiterung der Ladenöffnungszeiten

Hallo,

an dem Ergebnis wäre ich interessiert - vielen Dank für das Angebot!!

Viele Grüße zurück!
4 27.12.2021 15:36 eisbaerin.289 ist offline E-Mail an eisbaerin.289 senden Beiträge von eisbaerin.289 suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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In Hessen ist dies mittlerweile auch in aller Munde und die Firma hat eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Gießen eingereicht. Mehr wissen wir aktuell noch nicht.

Aufgrund einer Umfrage des hessischen Sozialministeriums befürworten die Mehrheit der Länder, dass es sich um eine Verkaufsstelle handelt.

Man möchte bei uns abwarten was das Verwaltungsgericht dazu sagt.

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von domar: 28.12.2021 08:21.

5 28.12.2021 08:14 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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24/7 - Verkaufszeiten zulässig?

Moin

in seiner Kabinettssitzung am 27. Juli 2021 hat sich beispielsweise die Bay. Landesregierung bereits gegen die Zulässigkeit der Öffnung von „digitalen Kleinstsupermärkten“ an Sonn- und Feuertagen ausgesprochen >

Eine ähnliche Thematik hatten wir übrigens bereits von 15 Jahren im Thread > Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe behandelt.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
6 03.01.2022 05:59 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Ralf Wichterich   Zeige Ralf Wichterich auf Karte Ralf Wichterich ist männlich
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Sorry!

Habe gerade erst gesehen, dass mein Post im allgemeinen Bereich erschien.

__________________

Es gibt gute Gründe,
warum es einige Menschen aus meiner Vergangenheit
nicht in meine Zukunft geschafft haben.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ralf Wichterich: 02.03.2022 07:56.

7 02.03.2022 07:51 Ralf Wichterich ist offline E-Mail an Ralf Wichterich senden Beiträge von Ralf Wichterich suchen
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