Erweiterung der Ladenöffnungszeiten |
eisbaerin.289
Grünschnabel
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Erweiterung der Ladenöffnungszeiten |
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Ein freundliches Hallo in die Runde!!
Hat zufällig jemand bereits Anfragen einer "Unternehmensgruppe im Großhandel mit Produkten der Befestigungs- und Montagetechnik" erhalten, die die Eröffnung eines 24h-Shops (montags - freitags 17 Uhr bis 6 Uhr und samstags 24 hours) betreffen? So sollen die Ladenöffnungszeiten mittels Automation für die Kunden auf "rund um die Uhr" erweitert werden.
Nach meiner Auffassung ist dies laut Ladenöffnungsgesetz nicht möglich.
Feuer frei - ich bin auf Eure Rückmeldungen gespannt und bedanke mich bereits dafür!
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1
20.12.2021 15:00 |
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Solon
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na76
Jungspund
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RE: Erweiterung der Ladenöffnungszeiten |
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Hier dürfte in den fraglichen Zeiten ausschließlich an Gewerbekunden verkauft werden.
Damit handelt es sich um eine Großhandelsverkaufsstelle.
Großhandelsverkaufsstellen stellen bei uns keine Verkaufsstellen im Sinne des Ladenschlussgesetzes dar.
In Zmarzlik/Roggendorf, Kommentar zum Ladenschlussgesetz, § 1 Randnummer. 18 heißt es….……
„Ein Verkauf an jedermann ist zu verneinen, wenn zu der Einrichtung auf Grund sachlicher Erwägungen nur ein genau abgegrenzter Personenkreis Zutritt hat, insbesondere wenn der Zutritt an eine bestimmte Eigenschaft gebunden ist, z. B. als Wiederverkäufer oder Großverbraucher zur Großhandelsverkaufsstelle.
Jedoch unterliegt auch eine Großhandelsverkaufsstelle dem Ladenschlussgesetz, wenn sie Waren auch privaten Letztverbrauchern nicht nur gelegentlich verkauft, ferner, wenn sie Wiederverkäufern, gewerblichen Verbrauchern und Großverbrauchern auch Waren zur Deckung ihres betriebsfremden Eigenbedarfs verkauft und der Umsatz mit diesen Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz der Verkaufsstelle des Großhandels die Toleranzgrenze von 10 % überschreitet.“
Die IHK Dortmund weist auf ihrer Internetseite auch darauf hin, dass reine Großhandelsbetriebe nicht als Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungszeitenrechts gelten, da kein Verkauf an jedermann erfolgt. Der Zugang muss allerdings in geeigneter Weise kontrolliert werden.
Ich würde dazu im Rahmen einer einheitlichen Bearbeitung die geschätzte Rechtsauffassung der Fachaufsichtsbehörde einholen.
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2
20.12.2021 15:22 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Erweiterung der Ladenöffnungszeiten |
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Wir haben hier in Ba-Wü gerade einen ähnlichen Fall mit Lebensmittelläden, welche als SB-Läden (keine Automaten!) von Montag bis Sonntag geöffnet haben. Die Begründung des Gewerbetreibenden: Die Ladenöffnungszeiten dienen dem Arbeitsschutz. Da aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, müsse man sich nicht dran halten. Na ja...
Davon mal abgesehen, dass das Sonn- und Feiertagsgesetz hier auch noch eine Rolle spielen dürfte, befindet sich die Angelegenheit aktuell in dringender Klärung bei unserem Wirtschaftsministerium. Man darf auf die Antwort gespannt sein.
Ich kann das Ergebnis dann gerne hier einstellen.
Viele Grüße
SteBa
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3
27.12.2021 13:00 |
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eisbaerin.289
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Erweiterung der Ladenöffnungszeiten |
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Hallo,
an dem Ergebnis wäre ich interessiert - vielen Dank für das Angebot!!
Viele Grüße zurück!
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27.12.2021 15:36 |
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Puz_zle
Foren Gott
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24/7 - Verkaufszeiten zulässig? |
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in seiner Kabinettssitzung am 27. Juli 2021 hat sich beispielsweise die Bay. Landesregierung bereits gegen die Zulässigkeit der Öffnung von „digitalen Kleinstsupermärkten“ an Sonn- und Feuertagen ausgesprochen >
Eine ähnliche Thematik hatten wir übrigens bereits von 15 Jahren im Thread > Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe behandelt.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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6
03.01.2022 05:59 |
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