Kippi
Grünschnabel
Dabei seit: 18.11.2021
Beiträge: 1
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
in nachgeordneter Behörde
Level: 10 [?]
Erfahrungspunkte: 1.056
Nächster Level: 1.454
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Hi,
mich interessiert, ob das Betreiben eines Glücksrads (einmalig zum Tag der offenen Tür) einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf. Keine Lose, nur drehen gegen Entgelt. Begünstigter der Einnahmen ist ein gemeinnütziger Verein.
__________________ Kipp
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1
18.11.2021 11:59 |
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Solon
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PeterSt
Tripel-As
Dabei seit: 27.12.2014
Beiträge: 174
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 621.688
Nächster Level: 677.567
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Zum Beispiel für das Land Berlin sollte diese Seite die gewünschten Informationen enthalten.
__________________ PeterSt
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16
18.11.2021 18:51 |
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Solon
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tfis
Tripel-As
Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 241
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.533.519
Nächster Level: 1.757.916
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Kommt drauf an.
Frag' mal bei deinem zuständigem Amt. Die MÜSSEN das wissen.
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1
18.11.2021 17:14 |
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