Kippi
Grünschnabel
Dabei seit: 18.11.2021
Beiträge: 1
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
in nachgeordneter Behörde
Level: 10 [?]
Erfahrungspunkte: 1.121
Nächster Level: 1.454
|
|
Hi,
mich interessiert, ob das Betreiben eines Glücksrads (einmalig zum Tag der offenen Tür) einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf. Keine Lose, nur drehen gegen Entgelt. Begünstigter der Einnahmen ist ein gemeinnütziger Verein.
__________________ Kipp
|
|
1
18.11.2021 11:59 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
PeterSt
Tripel-As
Dabei seit: 27.12.2014
Beiträge: 174
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 633.045
Nächster Level: 677.567
|
|
Zum Beispiel für das Land Berlin sollte diese Seite die gewünschten Informationen enthalten.
__________________ PeterSt
|
|
16
18.11.2021 18:51 |
|
|
Solon
|
|
|
|
tfis
Tripel-As
Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 241
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.549.249
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Kommt drauf an.
Frag' mal bei deinem zuständigem Amt. Die MÜSSEN das wissen.
|
|
1
18.11.2021 17:14 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 386.216 | Views gestern: 446.456 | Views gesamt: 993.625.334
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|