B.R.
Eroberer
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Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
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Privatverkauf oder Gewerbe ? |
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Angenommen Person A hat im Laufe der Jahre als Hobby einige alte Verstärker bei ebay gekauft, und teilweise repariert. Jetzt haben diese einen Sammlerwert der weit über dem Anschaffungspreis liegt. Und A entschliesst sich diese zu verkaufen.
Wann zählt das als privates Veräusserungsgeschäft und wann als Gewerbe ? Ich kann in meinen Büchern zum gewerberecht da leider nichts drüber finden.
__________________ B.R.
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07.11.2021 20:42 |
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