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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.-
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- petergaukler 29.06.2021 20:27
 RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- sunrise 29.06.2021 20:48
 RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- PeterSt 01.07.2021 08:21
 RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- petergaukler 09.07.2021 19:45
 RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- NUK-Harburg 03.07.2021 13:54
 RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- KARO 10.07.2021 07:52
 RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- sunrise 12.07.2021 16:16
 RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- PeterSt 13.07.2021 08:41

Autor
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petergaukler petergaukler ist männlich
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weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.-

hallo !

wichtige frage an das gewerbeforum !

warum muss eine stadtverwaltung -hier im bundesland bw.- eigentlich erst eine

schliessungsverordnung

fuer ungenehmigte

spielhallen erlassen ,

wo doch

saemtliche haertefaelle und duldungen automatisch zum 30.6.2021 auslaufen ?

normalerweise waere es doch so ,dass man ohne erlaubnis nach neuem recht

sowieso zum 30.6. einfach schliessen muss !


bitte um eine erklaerung ! verwirrt


pg.
1 29.06.2021 20:27 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
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sunrise sunrise ist männlich
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RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.-

Habe dafür auch keine Erklärung.

Wenn mein TÜV am Auto abläuft darf ich doch auch nicht einfach weiter fahren.
16 29.06.2021 20:48 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
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PeterSt
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RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.-

Zitat:
Original von sunrise:
Wenn mein TÜV am Auto abläuft darf ich doch auch nicht einfach weiter fahren.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. In diesem Fall ist er besonders euphemistisch und völlig abwegig:

Wenn ich ein Auto kaufe, kenne ich die Zyklen der TÜV-Prüfung und kann die Anforderungen, ggf. mit Nachbesserungen, erfüllen.

Nachträgliche Abstandregelungen wären damit vergleichbar, dass z.B. von den 20 in einer Wohnstraße zugelassenen PKW nachträglich die Zahl derjenigen mit Verbrennungsmotor auf 8 reduziert würde. Der Rest der PKWs, auch in diesem Fall mit interessanten Auswahlentscheidungen, müsste stillgelegt werden.

Ein Politiker, der ein solche Regelung vorschlagen würde, würde einen Shitstorm ernten. Dass dies bei Spielhallen nicht passiert, liegt einzig daran, dass ein Populismus generell nur gegen Minderheiten funktioniert.

__________________
PeterSt
31 01.07.2021 08:21 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


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RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.-

es ist tatsaechlich unglaublich ,

eine befristete duldung -ablauf spaetestens 30.6.2021 - wird verlaengert , obwohl das gesetz zumindest

hier in baden w. das gegenteil aussagt !

dieses kann ich nicht nachvollziehen ! Weißnicht

pg.
31 09.07.2021 19:45 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Danke

Für die Klarstellung!
1 03.07.2021 13:54 NUK-Harburg ist offline E-Mail an NUK-Harburg senden Beiträge von NUK-Harburg suchen
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Sind Sie der Kaiser von China ? oder haben Sie sonstige Probleme , etwa Spielsucht ? oder was können Sie nicht verstehen ?
Wurden Sie von den zuständigen Stellen für Genehmigungen nicht nach Ihrer Meinung gefragt ?
1 10.07.2021 07:52 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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Zitat:
Original von KARO
Sind Sie der Kaiser von China ? oder haben Sie sonstige Probleme , etwa Spielsucht ? oder was können Sie nicht verstehen ?
Wurden Sie von den zuständigen Stellen für Genehmigungen nicht nach Ihrer Meinung gefragt ?


Nun, was petergaukler hier kritisiert ist doch ganz einfach zu verstehen. Es wurde ein Gesetz beschlossen, aber es wird nicht umgesetzt. Wofür beschließt man denn Gesetze? Zum Spaß?

es grüßt sunrise
16 12.07.2021 16:16 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
PeterSt
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Zitat:
Original von surise:
Es wurde ein Gesetz beschlossen, aber es wird nicht umgesetzt. Wofür beschließt man denn Gesetze? Zum Spaß?

In einem Rechtsstaat müssen Vollzugsmaßnahmen, aber auch Verordnungen und Gesetze einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Dabei wachsen die Zweifel, ob in das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) bzw. Eigentum (Art. 14 GG) durch undifferenzierte Maßnahmen wie starren Abstandsregelungen und nicht qualitativ orientierten Auswahlentscheidungen etc. überhaupt eingeschränkt werden kann angesichts eines Anbieter-einheitlichen Sperrsystems und überall verfügbarer Online-Angebote.

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PeterSt
31 13.07.2021 08:41 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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