petergaukler
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Hallo,
es stellt sich generell die Frage , ob es rechtlich erlaubt / ok ist ,dass Spielhallen mit einer Duldung /Härtefall
bis max.30.6.2021 nochmals ein Sonderrecht bekommen ?
Ich hatte das nämlich immer so verstanden , dass nur wer eine Erlaubnis nach neuem Spielrecht §40 , bekommen hat ,
auch nach dem 30.6.2021 weiter seine Halle betreiben darf !
Alles andere wäre doch ein Verstoss gegen geltendes Bundesrecht -oder ?
Deshalb verstehe ich Folgendes aus Berlin überhaupt nicht !?
Die Berliner Senatsverwaltung veröffentlicht knapp vier Wochen vor Ablauf der Befristung Informationen zur Beantragung von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen, bei denen der bisherige Befristungszeitraum am 30. Juni 2021 endet.
Gewerbetreibende in Berlin, bei denen der bisherige Befristungszeitraum der glücksspielrechtlichen Erlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 GlüStV 2021 am 30. Juni 2021 endet, müssen vor Ablauf der Frist einen neuen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis stellen. Dies meldet Hendrik Meyer (Foto), Justiziar des Verbands der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland: "Es ist zunächst grundsätzlich misslich, dass die Senatsverwaltung nunmehr knapp vier Wochen vor Ablauf der Befristung erst derartige Informationen und Antragsanforderungen öffentlich bekannt macht und nicht bereits – wie schon lange von uns gefordert – zu einem früheren Zeitpunkt", schreibt Meyer. Dennoch seien die Unternehmer "unbedingt verpflichtet", vor dem 30.06.2021 den Antrag mit Antragsformular und unter Beachtung der Mindestanforderungen zum Sozialkonzept einzureichen. Die parallel erteilten Spielhallenerlaubnisse nach dem Spielhallengesetz Berlin gelten fort und sind davon nicht betroffen.
pg.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 11.06.2021 14:29.
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11.06.2021 14:28 |
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Solon
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sunrise
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RE: Erlaubnis ja oder nein ? |
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An der Vorgehensweise - nicht nur der Berliner Senatsverwaltung - sieht man, welchen bedeutenden Einfluss die Automatenbranche auf die Politik hat.
Seit 2011 war mit 5-jähriger Übergangsfrist beschlossen worden, dass Mehrfachkonzessionen verboten werden. Jetzt, 2021, 10 Jahre später, soll es eine weitere Gnadenfrist von vielen Jahren geben.
Politik macht sich unglaubwürdig wenn sie beschlossene Gesetze nicht umsetzt sondern sich vor den Karren einer finanzstarken Branche spannen lässt.
es grüßt sunrise
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16
11.06.2021 17:23 |
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Solon
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Bendino
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Das kann sich aber nur um Einzelfälle handeln, die selbstverständlich als unschön zu bezeichnen sind. Wir als Berliner Bezirk haben das Sonderverfahren nach Mindestabstandsumsetzungsgesetz abgeschlossen und es sind nur noch knapp 20 Spielhallen übrig geblieben.
Alles andere wird jetzt als Neuantrag abgearbeitet.
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1
17.06.2021 07:31 |
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petergaukler
Kaiser
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hallo,
um welchen bezirk handelt es sich ?
mir ist nur bekannt , dass der spd-mann aus spandau daniel buchholz
hier wohl einiges bewegen wollte !
gruss
pg.
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16
17.06.2021 09:52 |
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