Maklererlaubnis nach § 34c GewO |
Meder Marliese
Grünschnabel
Dabei seit: 21.03.2005
Beiträge: 1
Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 6.948
Nächster Level: 7.465
|
|
Maklererlaubnis nach § 34c GewO |
|
Hallo,
in der Handwerksordnung ist nach § 4 die Fortführung des Betriebes nach dem Tode eines selbständigen Handwerkes für einen gewissen Zeitraum gestattet. Gibt es diese Möglichkeit auch bei einem Immobiliengewerbe, wo die Maklererlaubnis auf den verstorbenen Ehegatten ausgestellt war.
Gruß
Marliese Meder
|
|
1
23.03.2005 09:48 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Kramer-Cloppenburg
Moderator
Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.980.927
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Maklererlaubnis nach § 34c GewO |
|
Moin, Frau Kollegin!
Eine solche Möglichkeit gibt es in der Tat nach § 47 GewO! Hier sind jedoch die Ausführungen im Kommentar Landmamn / Rohmer zur Gewerbeordnung zu berücksichtigen, wonach die zuständige Behörde (also die Erlaubnisbehörde) zu prüfen hat, ob sie einer Stellvertretung überhaupt zustimmt oder nicht. Hierbei sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Eine Fortführung des Gewerbes nach § 46 GewO ohne Benennung eines Stellvertreters (z. B. eines Angestellen des verstorbenen Gewerbetreibenden bzw. des überlebenden Ehegatten) kommt m. E. nicht in Betracht, weil ja gerade die erlaubnispflichtigen Gewerbe an eine bestimmte Person gebunden sind. - Ich würde jedoch, bevor ich hier irgendwelche Maßnahmen ergreife, in jedem Fall eine sog. "Pietätszeit" von ca. 6 bis 8 Wochen nach dem Todesfall einhalten. Eine Ausnahme wäre dann gegeben, wenn in irgendeiner Form Gefahr im Verzuge wäre.
Weiterhin viel Spaß an der Arbeit!
Kramer, Stadt Cloppenburg
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
|
|
2
23.03.2005 10:24 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 231.528 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.911.519
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|