der Betrieb von Portalwaschanlagen, welche in einem Verbund mit einer Tankstelle stehen, sind an Sonn- u. Feiertagen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der Kommune erlaubt (HFeiertagsG) - soweit klar.
Gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für Autohöfe? Ein Autohofbetreiber ist der Ansicht, dass er ohne Erlaubnis seine Portalwaschanlage an Sonn- u. Feiertagen betreiben kann.
Irgendwelchen speziellen Regelungen nach dem Bundesfernstraßengesetz dürfte ein Autohof nicht unterliegen, im HFeiertagsG finde ich auch keine Ausnahmeregelung.....
Hat jemand weitere Infos zu meiner Fragestellung
Ich wünsche allen ein schönes und sonniges Wochenende...
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