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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG Asellus 17.03.2021 18:05
 RE: Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG Bendino 17.03.2021 18:31
 RE: Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG Asellus 17.03.2021 18:47
 RE: Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG SteBa 18.03.2021 07:31
 RE: Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG Asellus 18.03.2021 14:01
 RE: Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG Rheinhesse 18.03.2021 17:24
 RE: Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG Asellus 18.03.2021 17:28

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Asellus Asellus ist männlich
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Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG

Moin Moin

Gerade geht durch einige Medien und bei Facebook die Behauptung herum, dass wegen der hoheitlich angeordneten Schließungsverfügungen bei Gaststätten, Diskotheken, Bars etc die Erlaubnisse wegen § 8 GastG nach einem Jahr angeordneter Schließung gem. CoronaVO erlöschen würden, wenn sie nicht antragsgemäß verlängert würden. § 8 GastG

Ich halte diese Meldungen für falsch:

Wenn man in die juristische Dogmatik des § 8 GastG eingeht, ist es doch schon zweifelhaft, ob das Kriterium "nicht ausgeübt hat" überhaupt greift. Jeder Gastwirt hält sein Lokal vor, bezahlt Miete, bezahlt weiter Angestellte, verkauft vielleicht sogar außer Haus, da liegt ein Betrieb doch nicht still im Sinne des Gesetzes. Außerdem setzt die Zahlung von Beihilfen gerade die Existenz der Gaststätte voraus!

Was für ein Widersinn! Gemeint ist doch, dass die Erlaubnis nicht in Anspruch genommen wird, oder das Gewerbe abgemeldet wird etc. Das ist doch in den Coronafällen gerade nicht der Fall.

Eine solche Erlaubnis ist ein Wirtschaftsgut, das sogar sehr teuer verkauft werden kann, und ist vom Grundgesetz geschütztes Eigentum, das sich im Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes verwirklicht.

Gibt es hier jemanden, der mehr darüber weiß oder als Praktiker bessere Kenntnisse hat.

Danke

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Asellus
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Asellus: 17.03.2021 18:26.

1 17.03.2021 18:05 Asellus ist offline E-Mail an Asellus senden Beiträge von Asellus suchen
Solon
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Bendino Bendino ist männlich
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RE: Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG

Für Berlin lässt sich das dementieren. Die Bezirke regeln das per Allgemeinverfügung, dass die Jahresfrist bis 31.07.2022 verlängert wird.

Bsp:
https://www.berlin.de/ba-pankow/aktuelle...kel.1059639.php

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bendino: 17.03.2021 18:36.

16 17.03.2021 18:31 Bendino ist offline E-Mail an Bendino senden Beiträge von Bendino suchen
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Asellus Asellus ist männlich
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Lieber Bendino

Herzlichen Dank für die Info.

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1 17.03.2021 18:47 Asellus ist offline E-Mail an Asellus senden Beiträge von Asellus suchen
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In Ba-Wü und NRW gibt es ebenfalls Bestrebungen, die Verlängerungen per Allgemeinverfügung zu regeln.

Viele Grüße

SteBa

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16 18.03.2021 07:31 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
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Moin aus Rheinhessen,

nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder aus RLP. Die hiesige obere Landesbehörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (kurz: ADD) hat eine Allgemeinverfügung erlassen und alle betroffenen Erlaubnisse bis 18.März 2022 verlängert.

Allgemeinverfügung § 8 GastG - RLP

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 18.03.2021 17:25.

16 18.03.2021 17:24 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Vielen Dank nach Rheinhessen

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1 18.03.2021 17:28 Asellus ist offline E-Mail an Asellus senden Beiträge von Asellus suchen
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