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Zum Ende der Seite springen Angemeldet, aber nicht in Betrieb
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Angemeldet, aber nicht in Betrieb Silver Surfer 11.03.2021 12:16
 RE: Angemeldet, aber nicht in Betrieb Roesje 11.03.2021 12:47

Autor
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Silver Surfer Silver Surfer ist männlich
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Angemeldet, aber nicht in Betrieb

habe jetzt 55 min gesucht und keinen ähnlichen Beitrag gefunden. Falls Thema schon behandelt, dann bitte link.

Eine Person hat Gewerbe "Eisdiele" vor 2,5 Jahren in unserem Meldebezirk angemeldet. Diese Betriebsstätte war nie geöffnet. Die Tätigkeit wurde nie aufgenommen. Ich war locker 2 mal im Außendienst. Alles noch Baustelle.

Die Gewerbetreibende gibt zu, dass noch Baustelle sei. Ihr Mann sei erkrankt.
Sie werde es noch eröffnen, sobald ihr Mann gesund wird.

Lesen Fakt ist, dass kein Betrieb besteht. Dass keine Einnahmen erzielt werden. Ich meine, dass Sie abmelden muss. Sie kann ja wieder anmelden, wenn ihr Mann wieder gesund ist.

Wie seht ihr das? Gibt es einen § oder Kommentierung dazu? Danke
1 11.03.2021 12:16 Silver Surfer ist offline E-Mail an Silver Surfer senden Beiträge von Silver Surfer suchen
Solon
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Aus § 14 GewO ergibt sich eigentlich schon alles.

Es lag offenbar nie eine Anzeigepflicht vor, da eine gewerbliche Tätigkeit nie begonnen wurde.

Wenn dies durch örtl. Ermittlungen entspr. ermittelt ist, würde ich den "Gewerbetreibenden" zur Abmeldung auffordern.

Kommt er der Pflicht nicht nach, sehe ich hier sogar den Abs. 3 als erfüllt an > Abmeldung v.A.w. (natürlich rückwirkend zum "Betriebsbeginn").

Weiter sehe ich den TB § 146 Abs. 2 Nr. 2b GewO als erfüllt an und würde noch ein OWI-Verfahren eröffnen, da die Anmeldung offenbar nicht richtig abgegeben wurde.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 11.03.2021 12:48.

1 11.03.2021 12:47 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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