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Zum Ende der Seite springen PAngV - Kleinere Lebensmittelgeschäfte
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Sandra Sandra ist weiblich
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PAngV - Kleinere Lebensmittelgeschäfte



Vielleicht kann mir zu folgender Thematik einen Denkanstoß geben...:

Gem. der PAnGV ist neben dem Endpreis auch der Grundpreis auszuzeichnen.

In unserem Bezirk gibt es einige kleine Lebensmittelgeschäfte, die damit völlig überfordert sind.

Ich bin der Meinung irgendwo mal gelesen zu haben, dass man in kleineren Betrieben von der Pflicht zur Grundpreisangabe absehen kann. Ich weiß aber leider nicht ob es tatsächlich so ist und ob es da eine rechtliche Grundlage gibt. In der PAngV kann ich leider nichts finden.

Ist euch diesbezüglich eine Regelung bekannt, wie handhabt ihr das in der Praxis? Für zahlreiche Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

Sandra
1 05.03.2021 09:09 Sandra ist offline E-Mail an Sandra senden Beiträge von Sandra suchen
Solon
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Sandra Sandra ist weiblich
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RE: PAngV - Kleinere Lebensmittelgeschäfte

..... ach, habe die Ausnahmen nach § 9 Abs. 4 PanGV übersehen Wand
2 05.03.2021 09:32 Sandra ist offline E-Mail an Sandra senden Beiträge von Sandra suchen
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