Puz_zle
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Änderung § 56a GewO (Wanderlager) |
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das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs-und Gewerberecht am 4. November 2020 veröffentlicht >
Direkt zum Entwurf >
Neben umfangreichen Änderungen des UWG soll auch der § 56a GewO und die zugehörige Bußgeldvorschrift geändert werden.
Das Gesetz soll gemäß der Anforderungen des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2161 „schon“ zum 28. Mai 2022 in Kraft treten.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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12.11.2020 05:54 |
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