Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Dazu müsste man genauer wissen, was genau von dem Betreffenden "erstellt" wird. Handelt es sich lediglich um das "in Form bringen" einer bereits vorgegebenen Handlung oder denkt er sich diese selbst aus? Und: Was genau ist das "Vorstoppen des Drehbuches"?
Original von Ord II 10
Greenhorn: Vorstoppen des Drehbuches bedeutet kurz gefasst die Zeitermittlung der einzelnen Szenen
Zumindest dieser Teil der oben genannten Tätigkeiten dürfte dann wohl eher keine freiberufliche Tätigkeit sein. Zumindest vermag ich hier nichts erkennen, was darauf hinweisen könnte. Inwiefern bestehen denn hier konkret Zweifel daran, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Greenhorn: 11.11.2020 17:31.
ich würde die Tätigkeit vergleichbar der eines Regieassistenten einordnen. Berufsinformation
Weil es sich hier um einen Weiterbildungsberuf mit Prüfung bei der IHK handelt, komme ich auch bei den hier vorliegenden Tätigkeiten zum Ergebnis, dass es sich weder beim Erstellen von Drehplänen noch beim Vorstoppen des Drehbuchs um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.