Grit Schipke
Mitglied
Dabei seit: 21.02.2007
Beiträge: 28
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 175.463
Nächster Level: 195.661
|
|
Gewerbeummeldung nach Löschung einer GmbH |
|
Hallo in die Runde,
hier wurde bekannt, dass die noch angemeldete GmbH X im Jahr 2017 aufgrund einer Verschmelzung auf die GmbH Y aus dem Handelsregister gelöscht wurde.
Nun möchte der GF der übernehmenden GmbH Y rückwirkend für das Jahr 2015 eine Gewerbeummeldung (aufgrund einer damaligen Änderung der Tätigkeit) und dann auch die Gewerbeabmeldung für die GmbH X erstatten.
Mit der Gewerbeabmeldung habe ich kein Problem, da dies ja auch von Amts wegen erfolgen könnte. Eine rückwirkende Gewerbeummeldung für das Jahr 2015 vorzunehmen, halte ich jedoch für ausgeschlossen, da der Rechtsnachfolger die Gesellschaft erst im Jahr 2017 übernommen hat und die Gesellschaft X seitdem auch "gestorben ist " (mal abgesehen von der großen Zeitspanne zwischen Tätigkeitsänderung und erfolgter Ummeldung).
Seht ihr das genauso?
Vielen Dank für Antworten und ein schönes Wochenende.
|
|
1
16.10.2020 11:12 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 73.257 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 887.942.881
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|