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Grit Schipke   Zeige Grit Schipke auf Karte
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Gewerbeummeldung nach Löschung einer GmbH

Hallo in die Runde,

hier wurde bekannt, dass die noch angemeldete GmbH X im Jahr 2017 aufgrund einer Verschmelzung auf die GmbH Y aus dem Handelsregister gelöscht wurde.

Nun möchte der GF der übernehmenden GmbH Y rückwirkend für das Jahr 2015 eine Gewerbeummeldung (aufgrund einer damaligen Änderung der Tätigkeit) und dann auch die Gewerbeabmeldung für die GmbH X erstatten.

Mit der Gewerbeabmeldung habe ich kein Problem, da dies ja auch von Amts wegen erfolgen könnte. Eine rückwirkende Gewerbeummeldung für das Jahr 2015 vorzunehmen, halte ich jedoch für ausgeschlossen, da der Rechtsnachfolger die Gesellschaft erst im Jahr 2017 übernommen hat und die Gesellschaft X seitdem auch "gestorben ist " (mal abgesehen von der großen Zeitspanne zwischen Tätigkeitsänderung und erfolgter Ummeldung).

Seht ihr das genauso?

Vielen Dank für Antworten und ein schönes Wochenende.
1 16.10.2020 11:12 Grit Schipke ist offline E-Mail an Grit Schipke senden Beiträge von Grit Schipke suchen
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