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Zum Ende der Seite springen Kleingewerberegelung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Kleingewerberegelung Liverpooler 05.10.2020 12:48
 RE: Kleingewerberegelung Delius 07.10.2020 07:58

Autor
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Liverpooler Liverpooler ist männlich
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Kleingewerberegelung

Ich stehe hier auf dem Schlauch, bin zwar des Lesens mächtig, aber mit dem Verstehen hapert es. Jedoch ist das Thema ein zu wichtiges und ich frage deshalb nach:

Bei der Kleingewerberegelung gilt der Jahresumsatz von 22.000 im ersten und nicht mehr als 50.000 im zweiten.

Jedoch, überschreite ich im zweiten die 22.000, gilt ab dem Jahr 3 die Regelbesteuerung.

Heißt also:

1. Jahr: <22.000 - keine Umsatzsteuer
2. Jahr: <22.000 - keine Umsatzsteuer
3. Jahr: <22.000 - keine Umsatzsteuer
4. Jahr: usw.

Richtig?

Und ist auch richtig:

1. Jahr: <22.000 - keine Umsatzsteuer
2. Jahr: >22.000 aber <50.000 - keine Umsatzsteuer
3. Jahr: Regelbesteuerung

Korrekt?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Liverpooler: 05.10.2020 12:49.

1 05.10.2020 12:48 Liverpooler ist offline E-Mail an Liverpooler senden Beiträge von Liverpooler suchen
Solon
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Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
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RE: Kleingewerberegelung

Hallo aus Helmstedt

@Liverpooler

Die Frage, die Sie heir stellen, gehört in den Bereich des Steuer- und Finanzwesens. Um die von Ihnen aufgezeigte Problematik beantwortet zu bekommen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Dort wird man Ihre Fragen entsprechend beantworten können.


Mit Grüßen aus Helmstedt
16 07.10.2020 07:58 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
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