unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Lagerplatz alte/defekte Autos » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Lagerplatz alte/defekte Autos
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
BB-Mainaschaff BB-Mainaschaff ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 20.09.2011
Beiträge: 2
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 9.149
Nächster Level: 10.000

851 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Lagerplatz alte/defekte Autos

Hallöchen,
ich benötige mal eure Hilfe. Im Ort ist gibt es eine gezäunte Fläche, auf der alte z.T. defekte Autos (ca 30 Stück) stehen.
Nun habenwir Beschwerden von Anwohnern, dass zum Teil auch am Wochende bis 21 Uhr ziemlich laut gearbeitetn wird. (Lärmschutz, Betriebs- Arbeitzeiten).Die Autos werden mit Gabelstabler angehoben und ohne weitere Absicherung gearbeitet.
Die Arbeiten werden sporatisch dort ausgeführt - ich kann mich also nicht 24/7 auf die Lauer legen und warten, bis sich was tut..
Eine Gewerbe (unselbständige Zweigstelle) ist auf die Adresse nicht angemeldet
Nun meine Fragen:

1. Muss hier ein Gewerbe (unselbständige Zweigstelle) angemeldet werden - ich vermute, der Platz dient als "Lager" für die Autos, eine Werkstatt/Halle befindet sich nämlich nicht dabei).

2. Soll ich die Beschwerden an das zuständige LRA weiterleiten - Gewerbeaufsicht?

Was würdet Ihr mir raten? Weißnicht

Vielen Dank für Eure Antworten.
LG aus Unterfranken
Danke
1 17.08.2020 12:21 BB-Mainaschaff ist offline E-Mail an BB-Mainaschaff senden Homepage von BB-Mainaschaff Beiträge von BB-Mainaschaff suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

SW9   Zeige SW9 auf Karte SW9 ist männlich
Jungspund


images/avatars/avatar-647.gif

Dabei seit: 31.01.2019
Beiträge: 16
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 30.148
Nächster Level: 38.246

8.098 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

zunächst würde ich das zuständige Umweltamt (Bodenschutz/Unter Wasserbehörde) über die Fläche informieren. Von den Fahrzeugen geht sicher eine nicht unerhebliche Gefahr der Bodenkontamination aus. Ggf. löst sich das Problem dann bereits von selbst bzw. durch die Kollegen.

Eine Gewerbeanmeldung für eine Lagerhalle ohne echt gewerbliche Tätigkeit ist m.M.n. nicht umsetzbar.

Sofern sich nicht an die in der örtlichen Polizeiverordnung geregelten Ruhezeiten gehalten wird, so ist dies - im Rahmen der Möglichkeiten - zu prüfen und entsprechend per Bußgeld zu ahnden.

Gruß, SW9
2 17.08.2020 13:43 SW9 ist offline E-Mail an SW9 senden Homepage von SW9 Beiträge von SW9 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.583
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.491.391
Nächster Level: 10.000.000

1.508.609 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Ich sehe das anders. Nach § 14 GewO sind auch unselbständige Zweigstellen anzeigepflichtig. Der Begriff der unselbständigen Zweigstelle umfasst jede feste örtliche Anlage oder ständige Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient, oder die Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll, wie z.B. auch Lager.

Macht auch Sinn, denn das ist ja der Hintergrund, dass man bei z.B. Beschwerden von Anwohnern als Behörde weiß, wer da wo was macht, um bei solchen Sachen auch entsprechend einschreiten zu können bzw. damit geprüft werden kann, ob und inwieweit ein Gewerbe betrieben werden kann/darf.

Bestünde die erste Frage, wer da die Autos lagert und ob dieser Mensch bereits eine Hauptniederlassung hat und gewerblich tätig ist.

Wenn diese Daten, also der Gewerbetreibende, bekannt ist > Aufforderung zur Anmeldung der Zweigstelle oder halt generelle Anmeldung. Dann hat man nämlich auch eine Grundlage, damit andere Behörden (z.B. Bau- und Umweltamt) für ihren Aufgabenbereich tätig werden können. Denn offenbar ist dort ja nicht bloß ein Lager für Autos, sondern es wird dort auch explizit irgendwas gearbeitet, auch, wenn das nur sporadisch erfolgt.

Wenn der Verantwortliche nicht bekannt ist, würde ich den Eigentümer des Grundstücks ermitteln und diesen befragen (oder er ist es selbst?). Ich würde direkt mit abklopfen, wie sich das mit dem Grundstück und der gewerblichen Tätigkeit baurrechtlich verhält, denn nach der Beschreibung scheint das Grundstück als Schrottplatz genutzt zu werden. Denn Arbeiten werden wohl auch an den Autos ausgeführt? Umweltamt wie SW9 geschrieben hat, ist natürlich auch mit ins Boot zu nehmen (wäre bei uns sowieso Bauamt bzw. Bauaufsicht beim Kreis).

Das wären zumindest nun meine ersten Schritte.

Im Nachgang - wenn Verantwortlicher bekannt und Gewerbeanzeige da - wären dann evtl. noch die anderen Stellen entsprechend zu informieren: Immissionsschutz, HWK (weil vielleicht irgendwas in Richtung KFZ-Werkstatt läuft?) etc.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
3 18.08.2020 10:54 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Lagerplatz alte/defekte Autos


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
(Alten-)Pflegekraft Stehendes Gewerbe (allgemein)   01.12.2014 11:33 von Ingo Hupens     04.12.2023 13:31 von Kewi   Views: 532.510
Antworten: 27
Zertifizierte Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz Makler, Bauträger, Baubetreuer   16.10.2021 06:11 von Puz_zle     01.12.2023 06:43 von Puz_zle   Views: 348.442
Antworten: 2
Grenzen des Verwalten eigenen Vermögens Stehendes Gewerbe (allgemein)   10.10.2014 08:41 von master_phk     11.10.2023 14:18 von hans-im-glück1986   Views: 185.060
Antworten: 4
Altenpflege Gewerbe?! Stehendes Gewerbe (allgemein)   20.11.2015 09:34 von dealb     31.01.2023 13:39 von HBinder   Views: 332.752
Antworten: 16
Anmeldepflicht Halten von Kapitalanlagen Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.01.2022 11:17 von Hope2022     10.02.2022 08:23 von Civil Servant   Views: 176.778
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 210.603 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.242.761


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 88 | Gesamt: 0.167s | PHP: 99.4% | SQL: 0.6%