Büroservice |
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Grünschnabel
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Ein Hallo an alle Sachbearbeiter im Gewerbeanzeigebereich.
Ich stelle heute zum 1. mal eine Anfrage in diesem Forum, da ich zum Thema "Büroservice" noch keine Konversation gefunden habe:
Ich habe einen Gewerbetreibenden mit der Tätigkeit "Büroservice" angemeldet.
Er selbst hat ein kleines Büro und einen weiteren Raum als Konferenzraum.
Er bietet Unternehmern (derzeit 42) einen Dienstleistungsvertrag als Büroserviceunternehmer inkl. Mietvertrag für dieselbige Betriebsanschrift an.
Die 42 Gewerbetreibenden sind zum Großteil alle auf Baustellen unterwegs (Handwerker).
D. h. sie sind an der hier gemeldeten Betriebsstätte nie anzutreffen, keine Präsenz. Gibt es eine Obergrenze wie viele Anmeldungen der Büroserviceunternehmer anbieten darf ? Gibt es Begrenzungen zb. pro qm2 / Gewerbetreibender/Arbeitsplatz?
Vorab vielen Dank für die Antworten
__________________ J. B.
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16.07.2020 14:37 |
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Solon
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Ullrich
Tripel-As
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Hallo,
gib mal in den obigen "Suchen"-Button das Wort "Büroservice" ein. Dann wird Dir Einiges dazu angezeigt.
Zahlenmäßig gibt es keine Begrenzung, wie viele Anmeldungen zulässig sind, da es vielmehr danach geht, wie viele tatsächlich ihre Betriebsstätte vor Ort haben. Unter den von Dir beschriebenen Gegebenheiten dürfte es - außer dem Büroservice - keine weitere Anmeldungen geben. Als Grundlage kannst Du § 4 Abs. 3 GewO nehmen, in dem Du Dich auf den Begriff der Niederlassung berufst.
Eine Niederlassung liegt dann vor, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit tatsächlich ausgeübt wird. Zwar ist eine Niederlassung nicht zwingende Voraussetzung, jedoch müsste dann das Gewerbe auf die Wohnanschrift angemeldet werden, die sich im Normalfall im Ausland befindet.
Allgemein zum Thema gibt es zwei sehr schöne Urteile vom Amtsgericht Leipzig, Az. 5 K 532/13 vom 16.07.2015 und 5 K 599/13 vom 13.08.2015.
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2
16.07.2020 15:25 |
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