Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH |
Frahm-Nielsen, S.

Grünschnabel
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Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH |
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Moin zusammen,
ich habe mal eine Frage aus dem Gaststättenrecht:
Eine GmbH mit 3 Geschäftsführern möchte eine Gaststätte übernehmen. Müssen alle 3 den Nachweis der IHK erbringen, oder reicht es, wenn es der für die Gaststätte Veranwortliche vorlegt?
Führungszeugnis, Auskunft GZR, Steuerbescheinigung würde ich von allen 3 anfordern.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Schöne Grüße aus dem Norden
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1
18.06.2020 15:44 |
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Solon
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Franzose
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RE: Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH |
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Hallo Frau Kollegin,
in Ihrem Fall erhält ja die juristische Person ggf. die Gaststättenerlaubnis, muss also ebenfalls entsprechende Unterlagen vorlegen.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Erlaubnis sind grundsätzlich durch jeden Geschäftsührer nachzuweisen, da jeder auch vertretungsberechtigt ist.
Das bedeutet für mich, dass auch jeder der Geschäftsführer die entsprechende Gaststättenunterrichtung der IHK nachzuweisen hat.
Ihre IHK führt sogar noch aus, dass ein Nachweis über die Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem IfSG erforderlich ist (Gesundheitsamt).
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter...!
Schöne Grüße aus`m trüben Oderbruch zurück
, ein prima WE wünscht der
__________________ Franzose
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2
19.06.2020 10:25 |
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Solon
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Frahm-Nielsen, S.

Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH |
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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3
19.06.2020 10:54 |
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