Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH |
Frahm-Nielsen, S.

Grünschnabel
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Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH |
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Moin zusammen,
ich habe mal eine Frage aus dem Gaststättenrecht:
Eine GmbH mit 3 Geschäftsführern möchte eine Gaststätte übernehmen. Müssen alle 3 den Nachweis der IHK erbringen, oder reicht es, wenn es der für die Gaststätte Veranwortliche vorlegt?
Führungszeugnis, Auskunft GZR, Steuerbescheinigung würde ich von allen 3 anfordern.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Schöne Grüße aus dem Norden
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1
18.06.2020 15:44 |
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Solon
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Franzose
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RE: Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH |
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Hallo Frau Kollegin,
in Ihrem Fall erhält ja die juristische Person ggf. die Gaststättenerlaubnis, muss also ebenfalls entsprechende Unterlagen vorlegen.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Erlaubnis sind grundsätzlich durch jeden Geschäftsührer nachzuweisen, da jeder auch vertretungsberechtigt ist.
Das bedeutet für mich, dass auch jeder der Geschäftsführer die entsprechende Gaststättenunterrichtung der IHK nachzuweisen hat.
Ihre IHK führt sogar noch aus, dass ein Nachweis über die Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem IfSG erforderlich ist (Gesundheitsamt).
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter...!
Schöne Grüße aus`m trüben Oderbruch zurück
, ein prima WE wünscht der
__________________ Franzose
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2
19.06.2020 10:25 |
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Solon
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Frahm-Nielsen, S.

Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH |
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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3
19.06.2020 10:54 |
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Gem.Echzell
Grünschnabel
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Hallo aus Mittelhessen!
Ich hätte eine ähnliche Frage.
Bei uns geht es um eine gGmbH bestehend aus 11! Gesellschafter/innen, die eine Gaststätte übernehmen möchten. Die gGmbH hat allerdings nur eine Geschäftsführerin.
Muss ich jetzt § 3 HGastG auf alle 11 Gesellschafter/innen anwenden oder reicht es aus, wenn die Unterlagen von der Geschäftsführung vorgelegt werden?
Vielen Dank schon mal!
VG
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4
22.03.2021 14:45 |
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AmtsMatz
Grünschnabel
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Nur die Geschäftsführerin.
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5
23.03.2021 09:02 |
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Gem.Echzell
Grünschnabel
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Merci
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6
23.03.2021 11:51 |
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Gem.Echzell
Grünschnabel
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Guten Morgen,
ich schon wieder
Uns wurden jetzt entsprechende Unterlagen vorgelegt.
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die Bescheinigung in Steuersachen und der Handelsregisterauszug stammen aus August 2020.
Erkennt ihr das an?
Man muss natürlich dazu sagen, das es sich um eine Bürgerhausverpachtung handelt und der Gemeindevorstand natürlich daran interessiert ist alles umzusetzen.
Viele Grüße und einen ruhigen "Scheilado"
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7
Gestern, 11:04 |
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SteBa

Haudegen
  
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Wir akzeptieren in Erlaubnisverfahren grundsätzlich keine Unterlagen, die älter als 3 Monate sind, mit Ausnahme des IHK-Nachweises und der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Viele Grüße
SteBa
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8
Gestern, 11:15 |
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Gem.Echzell
Grünschnabel
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Ja, danke - natürlich... lesen hilft , so steht es ja auch im HGastG
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9
Gestern, 11:34 |
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