unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Fachwissen benötigt │ Kleingewerbe anmeldung: unterschiedliche Betriebstätte und Geschäftsadresse » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Fachwissen benötigt │ Kleingewerbe anmeldung: unterschiedliche Betriebstätte und Geschäftsadresse
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
smashbob123 smashbob123 ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.05.2020
Beiträge: 2
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 12 [?]
Erfahrungspunkte: 2.847
Nächster Level: 2.912

65 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fachwissen benötigt │ Kleingewerbe anmeldung: unterschiedliche Betriebstätte und Geschäftsadre

Hallo liebes Forum,

ich versuche mich so kurz wir möglich zu fassen:

Köln / NRW:
Kleingewerbe Anmeldung (Einzelunternehmer, kein Kaufmann) steht bevor.
Bereich: Online Handel.
Damit ich im Impressum nicht meine privat Adresse angeben muss, habe ich mir eine Geschäftsadresse
mit Briefkasten gemietet.

Bei der Kleingewerbe Anmeldung muss ich nun die Adresse meiner Wohnung, sowie die Adresse meiner Betriebstätte angeben. Die Betriestätte ist eigentlich auch die Adresse meiner Wohnung (da ich von zu Hause arbeite)

Ich bin mir unsicher, ob ich hier die Adresse meiner Wohnung oder meiner angemietete Geschäftsadresse angeben muss.

Grüße

smashbob123
1 05.05.2020 12:22 smashbob123 ist offline E-Mail an smashbob123 senden Beiträge von smashbob123 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

hanisch-beckum hanisch-beckum ist männlich
Routinier


Dabei seit: 15.08.2008
Beiträge: 328
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.871.005
Nächster Level: 2.111.327

240.322 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Fachwissen benötigt │ Kleingewerbe anmeldung: unterschiedliche Betriebstätte und Geschäfts

Guten Tag,

ich versuche Ihre Hinweise mal wie folgt zu beantworten:

Mit Ihren Ausführungen und Erklärung haben Sie sich bereits in den Bereich des Anfangsverdachtes der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit gebracht!

Damit die Behörden ihren Aufgaben nachkommen können, sind bei der Gewerbeanzeige präzise (!) Angaben erforderlich.
Die Gewerbeanzeige soll Ämter und Behörden, die mit dem Gewerbetreibenden zu tun haben können, über die betrieblichen Verhältnisse informieren. Die Liste dieser Behörden ist lang und geht von den Berufsgenossenschaften über das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Agentur für Arbeit, das Veterinäramt, das Gesundheitsamt bis hin zum Eichamt....
Scheinadressen und oder wie von Ihnen schon eingerichtete Briefkastenfirmen sind nicht zulässig und werden konsequent verfolgt, geahndet und Anmeldung werden von der zuständigen Behörde zurückgewiesen.

Es ist immer die Betriebsadresse anzugeben, wo diese Tätigkeit(en) ausgeführt werden!
Eine Scheinadresse oder Briefkastenadresse ist nicht zulässig.
Dieser Begriff des „Kleingewerbes“ gibt es im Gewerberecht nicht!
Er beruht vermutlich auf einer unrichtigen Interpretation der Feldnummer 19 auf dem aktuellen amtlichen Formular für Gewerbeanmeldungen, die eine Angabe über die Ausübung der „Tätigkeit im Nebenerwerb“ vorsieht.
Ein Blick in die Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 14/8796 vom 17. April 2002, Seite 28) macht deutlich, dass der Angabe in der Feldnummer 19 keine Regelungswirkung zukommt; sie wird lediglich dazu genutzt, um Informationen für statistische Belange abzufragen.
Es wird einmalig bei einer Neuanmeldung abgefragt und angegeben, ob das Gewerbe im Nebenerwerb ausgeführt wird. Danach entfällt eine Korrektur- oder Änderungsmöglichkeit ersatzlos!
Ein Nebenerwerb liegt dann vor, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit ausgeübt wird. Als überwiegende Tätigkeiten gelten unter anderem die Erwerbstätigkeit im Beschäftigten- oder Angestelltenverhältnis und die Tätigkeit als Student/-in oder als Hausfrau/-mann.
In Anlehnung an § 138 Abs. 3 SGB III (Arbeitslosigkeit) gilt eine Tätigkeit dann als Nebenerwerb, wenn in der Regel max. 15 Stunden pro Woche oder circa 750 Stunden pro Jahr dafür verwendet wird.

Nehmen Sie frühzeitig mit der für Sie zuständigen Behörde Kontakt auf, dann haben Sie hinterher weniger Probleme!

Bleiben Sie gesund.
VG
2 05.05.2020 15:16 hanisch-beckum ist offline E-Mail an hanisch-beckum senden Homepage von hanisch-beckum Beiträge von hanisch-beckum suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

smashbob123 smashbob123 ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.05.2020
Beiträge: 2
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 12 [?]
Erfahrungspunkte: 2.847
Nächster Level: 2.912

65 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von smashbob123


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Fachwissen benötigt │ Kleingewerbe anmeldung: unterschiedliche Betriebstätte und Geschäfts

Zitat:
Original von hanisch-beckum
Guten Tag,

ich versuche Ihre Hinweise mal wie folgt zu beantworten:

Mit Ihren Ausführungen und Erklärung haben Sie sich bereits in den Bereich des Anfangsverdachtes der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit gebracht!

Damit die Behörden ihren Aufgaben nachkommen können, sind bei der Gewerbeanzeige präzise (!) Angaben erforderlich.
Die Gewerbeanzeige soll Ämter und Behörden, die mit dem Gewerbetreibenden zu tun haben können, über die betrieblichen Verhältnisse informieren. Die Liste dieser Behörden ist lang und geht von den Berufsgenossenschaften über das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Agentur für Arbeit, das Veterinäramt, das Gesundheitsamt bis hin zum Eichamt....
Scheinadressen und oder wie von Ihnen schon eingerichtete Briefkastenfirmen sind nicht zulässig und werden konsequent verfolgt, geahndet und Anmeldung werden von der zuständigen Behörde zurückgewiesen.

Es ist immer die Betriebsadresse anzugeben, wo diese Tätigkeit(en) ausgeführt werden!
Eine Scheinadresse oder Briefkastenadresse ist nicht zulässig.
Dieser Begriff des „Kleingewerbes“ gibt es im Gewerberecht nicht!
Er beruht vermutlich auf einer unrichtigen Interpretation der Feldnummer 19 auf dem aktuellen amtlichen Formular für Gewerbeanmeldungen, die eine Angabe über die Ausübung der „Tätigkeit im Nebenerwerb“ vorsieht.
Ein Blick in die Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 14/8796 vom 17. April 2002, Seite 28) macht deutlich, dass der Angabe in der Feldnummer 19 keine Regelungswirkung zukommt; sie wird lediglich dazu genutzt, um Informationen für statistische Belange abzufragen.
Es wird einmalig bei einer Neuanmeldung abgefragt und angegeben, ob das Gewerbe im Nebenerwerb ausgeführt wird. Danach entfällt eine Korrektur- oder Änderungsmöglichkeit ersatzlos!
Ein Nebenerwerb liegt dann vor, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit ausgeübt wird. Als überwiegende Tätigkeiten gelten unter anderem die Erwerbstätigkeit im Beschäftigten- oder Angestelltenverhältnis und die Tätigkeit als Student/-in oder als Hausfrau/-mann.
In Anlehnung an § 138 Abs. 3 SGB III (Arbeitslosigkeit) gilt eine Tätigkeit dann als Nebenerwerb, wenn in der Regel max. 15 Stunden pro Woche oder circa 750 Stunden pro Jahr dafür verwendet wird.

Nehmen Sie frühzeitig mit der für Sie zuständigen Behörde Kontakt auf, dann haben Sie hinterher weniger Probleme!

Bleiben Sie gesund.
VG


Hallo hanisch-beckum,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Als Betriebstätte werde ich dementsprechend meine pivat Adresse nennen. Die "Briefkastenfirma" ist wie gesagt ein Briefkasten in einem Gemeinschaftsbüro, die ich mir gemietet habe um lediglich im Impressum meiner Onlinepräsenz eine andere Kontakt Adresse als meine privat Adresse zu nennen. Im Internet findet man zum Beispiel zu diesem Thema auch diese Beiträge:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Gewerbe...n--f308960.html

https://voct.de/virtual-office-als-gesch...dresse-erlaubt/

Aufgrund dieser beider Beiträge, bin ich davon ausgegangen, dass ich bei der Gewerbeanmeldung unter Betriebstätte meine gemietete Adresse eingeben kann.

Anstatt Kleingewerbe ist hier das Einzelunternehmen gemeint.

Die Tätigkeit findet als Nebenerwerb statt. Hauptberuflich mache ich etwas anders.

Gruß und schöne Woche, bleiben auch Sie gesund!

smashbob123
3 05.05.2020 20:03 smashbob123 ist offline E-Mail an smashbob123 senden Beiträge von smashbob123 suchen
hanisch-beckum hanisch-beckum ist männlich
Routinier


Dabei seit: 15.08.2008
Beiträge: 328
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.871.005
Nächster Level: 2.111.327

240.322 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Fachwissen benötigt │ Kleingewerbe anmeldung: unterschiedliche Betriebstätte und Geschäfts

Hallo,
Ihre Erklärungen bringen Sie dennoch noch nicht in eine positivere Position, da es nicht ausreichend ist, einen Briefkasten in einem Gemeinschaftsbüro anzumieten.
Deutlich muss eine Betriebsstätte erkennbar auch Tätig sein! Dazu gehören Büromöbel, Telefon und andere Dinge die ich hier nicht aufzählen werde. eine verbindliche Rechtsberatung ist dies ja nicht. Das müssen sie schon als Verantwortlicher selber machen.
Wenn ich mir die von Ihnen benannten Internetseiten betrachte, dann kann ich teilweise dazu nur mit dem Kopf schütteln.... Mein letzter deutlicher Hinweis noch einmal dazu: Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden und oder durch eine Rechtsberatungen, die etwas davon verstehen!
Dann erst sollten Sie auf der rechtssicheren Seite sein.
So aktuell aber wohl noch immer NICHT.

VG und eine gesunde Zeit
4 06.05.2020 07:05 hanisch-beckum ist offline E-Mail an hanisch-beckum senden Homepage von hanisch-beckum Beiträge von hanisch-beckum suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Fachwissen benötigt │ Kleingewerbe anmeldung: unterschiedliche Betriebstätte und Geschäftsadresse


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     19.03.2024 13:17 von Roesje   Views: 193
Antworten: 2
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 730.625
Antworten: 27
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 5.397
Antworten: 0
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 2.222
Antworten: 11
Änderung GZRVwV und BZRGVwV Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.01.2024 13:06 von Puz_zle     17.01.2024 13:06 von Puz_zle   Views: 35.667
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 251.526 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.931.517


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 94 | Gesamt: 0.186s | PHP: 99.46% | SQL: 0.54%