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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2020-07-05 Gesetzentwurf Spielbankengesetz NRW » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2020-07-05 Gesetzentwurf Spielbankengesetz NRW
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 2020-07-05 Gesetzentwurf Spielbankengesetz NRW gmg 05.05.2020 08:58
 2020-07-05 GE Spielbankengesetz NRW --> Stellungnahme DStG gmg 05.05.2020 10:25
 RE: 2020-07-05 GE Spielbankengesetz NRW --> Stellungnahme DStG gmg 11.05.2020 15:06

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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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2020-07-05 Gesetzentwurf Spielbankengesetz NRW

Moin

Das Glücksspiel bringt nun mal sehr viel Geld ein.
Auch hier reden wir über etwas Althergebrachtes. Etwas was in einigen Jahren sicherlich nur noch in beschränktem Umfang vorhanden sein wird. Wie halt eben auch die Spielhallen.

Die Generation Smartphone wird sehr viele Sachen mit dem kleinen Spielzeug erledigen. Und dort ist der Spielerschutz - zumindest aktuell - nicht zufriedenstellend. Man müsste den Zahlungsdienstleistern kräftiger - mit der Haftung - auf die Zehen springen.....
Aber....

Zur Sache
Am 07. 05. 2020 befindet sich der Gesetzentwurf „Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NRW - SpielbG NRW) in den Fachausschüssen des Landtages NRW.

Die Landesregierung hatte am 8. Mai 2018 beschlossen, die WestSpiel-Gruppe zu veräußern und die Spielbanken in Nordrhein-Westfalen zu privatisieren. Zurzeit sehe das Spielbankgesetz noch ein Monopol des Landes zum Betrieb von Spielbanken vor, heißt es im Gesetzentwurf. Der Erwerb der Genehmigung zum Betrieb einer Spielbank in Nordrhein-Westfalen solle im Rahmen eines Konzessionsverfahrens erfolgen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses sei eine Änderung des Spielbankgesetzes erforderlich. Es solle nur eine Konzession erteilt werden, „die die Erlaubnis zum Betrieb von bis zu sechs Spielbanken beinhaltet“. Damit bestehe künftig in NRW ein Monopol einer privaten Konzessionsinhaberin oder eines privaten Konzessionsinhabers. „Durch den wettbewerbsfreien Betrieb wird das Risiko vermindert, dass exzessiv um Gäste geworben wird und dadurch Personen zum Glücksspiel verleitet werden, die zuvor hierzu keinen Entschluss gefasst hatten“, so die Landesregierung.

Und wer wollte noch gleich die Konzession erwerben???

Klick zum GE

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 05.05.2020 08:59.

1 05.05.2020 08:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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2020-07-05 GE Spielbankengesetz NRW --> Stellungnahme DStG

DSTG mit Stellungnahme zum neuen Spielbankengesetz
Die DSTG hat am 27.4. eine Stellungnahme zum neuen Spielbankengesetz abgege-ben. Am 07.05. folgt eine mündliche Sachverständigenanhörung. Die Fachgewerk-schaft lehnt die Privatisierung der Spielbanken sowie die Ausweitung auf 6 Konzessionen in NRW ab, da der Spielerschutz und die Kriminalitätsprävention nicht verbessert werden. Für die zur Finanzverwaltung gehörenden Kolleginnen und Kollegen der Finanzaufsicht in den Spielbanken fordert die DSTG die Bereitstellung von mindestens zwei Räumen pro Spielbank.
Mit dem neuen Spielbankgesetz NRW will die Landesregierung die Privatisierung der Spielbanken durchsetzen, indem sie die Spielbanken in Zukunft durch einen einheitlichen Konzessionär betreiben lassen will. Das Gesetz regelt u.a. die Vergabekriterien für die Konzession und die vom Konzessionär zu erfüllenden Voraussetzungen.

Die Überwachung soll weiterhin vom Innenministerium erfolgen. Es bleibt bei einer Finanzaufsicht des Spiels und der Geldbewegungen durch die Finanzverwaltung. Allerdings wird sich die Finanzaufsicht durch eine weitere Digitalisierung deutlich verändern. Bisher werden die Spielbanken durch die WestSpiel Gruppe betrieben, die im Eigentum des Landes NRW steht.

Die DSTG hält die Einschaltung eines Konzessionärs für nicht sinnvoll. Allein die Überwachung der Eignung des Konzessionärs, seiner Anteilseigner und Konzernstrukturen macht zukünftig eine umfangreiche Kontrolle notwendig. Ob und wie die Glückspielaufsicht des Innenministeriums diese Aufgabe wahrnehmen kann, lässt der Gesetzentwurf offen. Außerdem kritisiert die Gewerkschaft die Ausweitung von vier auf sechs Konzessionen. Kriminalwissenschaftlich ist erwiesen, dass durch ein vermehrtes Angebot legalisierten Glückspiels die illegalen Erscheinungsformen nicht zurückgehen. Warum zwei weitere Spielbanken angestrebt werden, ist ungeklärt. Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung damit die Gewinnaussichten eines Konzessionsnehmers verbessern möchte.


Zur vollständigen Stellungnahme

Grüße

__________________
gmg
16 05.05.2020 10:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2020-07-05 GE Spielbankengesetz NRW --> Stellungnahme DStG

Die Verschriftlichung der Fachausschusssitzung am 07. 05. 2020 zum GE der Regierung NRW iS. Spielbankengesetz NRW habe ich beigefügt.

Die vollständigen Stellungnahmen zur Anhörung gibt es hier.

Grüße

Dateianhang:
pdf 2020-05-07 LT NRW AProtokoll 17_983.pdf (860,39 KB, 213 mal heruntergeladen)


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gmg
31 11.05.2020 15:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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