Aufzeichnungspflicht |
Burgunder
Mitglied
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Beiträge: 44
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 65.067
Nächster Level: 79.247
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Nochmal im Kurztext,
wer, nachdem wir gezwungen wurden, von unseren Kunden Geld zu nehmen, für Käffchen etc,
nur eine offene Kasse hatte, in welcher das verbucht wurde, braucht auch jetzt nicht auf die neuen
elektronischen Kassen, welche vom FA vorgeschrieben werden umzusteigen.
Nur die Kollegen, welche vorher schon elektronische Kassen benutzt haben, müssen die zwingend auf die neuen Bedingungen umstellen!
Wir anderen können mit der offenen Ladenkasse weiter arbeiten, allerdings dringend
jedes Getränk aufschreiben und nach Schichtende Einnahmen von der Aufsicht quitieren lassen!
__________________ Jeder denkt z.Z. nur an sich, außer ich, ich denk` auch an mich...
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18.04.2020 15:42 |
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