gmg
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2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Mit einem gewissen Interesse habe ich die folgende Aussage des Vorsitzenden des BA, Breitkopf, gelesen:
Zitat on
Die Wahrung des Abstands zwischen den Menschen wird nach wie vor als das zentrale Instrument im Kampf gegen das Corona-Virus genannt. In Spielhallen mit gesetzlich verfügten, maximal 12 Geräten auf 150 Quadratmetern und den ohnehin geforderten Abständen zwischen den Geräten selbst ist dieser Abstand bei laufendem Betrieb problemlos zu wahren.
Zitat off
Fundstelle
Die Aussage an sich ist sicherlich zutreffend.
Wie sieht es jedoch mit der tatsächlichen Geräteaufstellung aus?
Trennwände gibt es hier in NRW zwischen den weltberühmten Zweiergruppen GSG.
Zwischen den einzelnen Geräten der Zweiergruppe wird jedoch aktuell keine Trennung gefordert.
Wäre ich Spielhallenbetreiber, so würde ich schon einmal anfangen, die GSG auseinanderzurücken. So das tatsächlich jedes GSG einzeln steht. Die Abstände bekommt man ja bei einer konzessionierten Fläche von 144 qm und mehr auch ohne Trennwände mit dem 3 Meter Abstand hin.
Und damit könnte man dann Corrona- mässig argumentieren und punkten, wenn die Spielhallen wieder eröffnet werden dürfen. Dann passt es mit der Aussage des BA-Vorsitzenden.
Aktuell jedoch noch nicht.
Es sei denn, man betreibt in HH seine Konzession. Dort sieht es ja wohl anders aus.
Werde ich mal dem WiMi stecken. Die Auflage kann man sicherlich in einem Erlass einarbeiten.
Ist ja bald der 3. Mai oder Pfingsten, wie der Hr. Söder ja wohl eher als möglichen Wiedereröffnungstermin andeutet.
Grüße
__________________ gmg
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1
17.04.2020 13:33 |
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Solon
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PeterSt
Tripel-As
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RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Da es aus Sicht des Infektionsschutzes völlig egal ist, ob es um einen Buchladen, ein Schuhgeschäft oder eine Spielhalle geht oder -- wenn die Problematik der Speisen und Getränke geklärt ist -- um eine Eisdiele oder eine Pizzeria, sollten vor allem zwei Parameter vorgegeben werden: Höchstanzahl von Personen pro 100 qm und Mindestabstand zwischen Personen, der einzuhalten ist.
Wenn diese beiden wesentlichen Werte für alle Betriebe einheitlich vorgegeben sind, sehe ich für Spielhallen eine schnelle Lösung. Da die Spieler sitzen, dürfte die Überwachung viel einfacher sein als in einem Buchladen.
__________________ PeterSt
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16
17.04.2020 14:49 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Zitat: |
Original von PeterSt
Da es aus Sicht des Infektionsschutzes völlig egal ist, ob es um einen Buchladen, ein Schuhgeschäft oder eine Spielhalle geht oder -- wenn die Problematik der Speisen und Getränke geklärt ist -- um eine Eisdiele oder eine Pizzeria, sollten vor allem zwei Parameter vorgegeben werden: Höchstanzahl von Personen pro 100 qm und Mindestabstand zwischen Personen, der einzuhalten ist.
Wenn diese beiden wesentlichen Werte für alle Betriebe einheitlich vorgegeben sind, sehe ich für Spielhallen eine schnelle Lösung. Da die Spieler sitzen, dürfte die Überwachung viel einfacher sein als in einem Buchladen. |
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sorry,
das kenn ich anders , man bewegt sich ständig zwischen den adp und novo Geräten und sitzt
eher nicht
!
( bis 6.2021 gibt es ja noch den berühmten Unterschied )
pg.
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31
17.04.2020 15:02 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von PeterSt
Da es aus Sicht des Infektionsschutzes völlig egal ist, ob es um einen Buchladen, ein Schuhgeschäft oder eine Spielhalle geht oder -- wenn die Problematik der Speisen und Getränke geklärt ist -- um eine Eisdiele oder eine Pizzeria, sollten vor allem zwei Parameter vorgegeben werden: Höchstanzahl von Personen pro 100 qm und Mindestabstand zwischen Personen, der einzuhalten ist.
Wenn diese beiden wesentlichen Werte für alle Betriebe einheitlich vorgegeben sind, sehe ich für Spielhallen eine schnelle Lösung. Da die Spieler sitzen, dürfte die Überwachung viel einfacher sein als in einem Buchladen. |
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sorry,
das kenn ich anders , man bewegt sich ständig zwischen den adp und novo Geräten und sitzt
eher nicht
!
( bis 6.2021 gibt es ja noch den berühmten Unterschied )
pg. |
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Du meinst V1 und V2?
Ich bekomme bei diesem benannten Unterschied immer noch eine Gänsehaut wg. dieser Gedankenlosigkeit. Habe ich auch mehrfach den verantwortlichen Entscheidern vorgetragen. Man hat mir auch zugestimmt.
Allerdings war da "das Kind bereits in den Brunnen gefallen."
Grüße |
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hallo gmg ,
genau v1 - v2 !
pg.
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61
17.04.2020 17:53 |
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Burgunder
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RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Zitat: |
Original von gmg
Zusatz1:
Warum hat die Dame eigentlich keine Handschuhe bei der Desinfektion des Gerätes an?
Zusatz 2:
Beim Schwenk durch die Halle bei ca. 51 Sekunden:
Der Abstand zwischen den beiden bespielten Geräte (1 x Mann und 1 x Frau) mit Trennwand:
Das ist doch kein Meter Abstand.
Grüße |
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Jetzt auch noch Virologe?
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Einweghandschuhe: Kein Schutzschild
Aktuell gehört Dr. Marc Hanefeld, Facharzt für Allgemeinmedizin, Anästhesie und Intensivmedizin, auf Twitter zu den aktivsten Gegnern von Einmalhandschuhen. In einer Reihe von bissigen Tweets erklärt er die Nachteile, die die Gummifingerlinge mit sich bringen. So weist er etwa darauf hin, dass Einweghandschuhe keineswegs Viren abwehren: Medizinisches Personal nutze sie lediglich, um sich groben Verunreinigungen (wie Körperflüssigkeiten) zu schützen. Außerdem gebe Gummi bzw. Latex mehr Keime an die Umgebung ab, als es (gründlich gewaschene) Hände tun. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass jeder Mensch unter den Gummihandschuhen schwitzt und das heiß-feuchte Klima einen idealen Nährboden für Bakterien und Keime ergibt.
Quelle msn news
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Der Abstand zwischen den Geräten lässt sich so nicht richtig bestimmen, da perspektivisch verzerrt.
Könnte passen oder knapp sein.....
__________________ Jeder denkt z.Z. nur an sich, außer ich, ich denk` auch an mich...
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31
18.04.2020 07:16 |
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PeterSt
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RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Nicht nur bei den Einmalhandschuhen, deren Gebrauch man gelernt habe sollte (wofür und wann sinnvoll, aber vor allem: Händedesinfektion vor dem Anlegen und nach dem Ablegen), scheint mir einiges durcheinander zu geraten:
§ 3 Abs. 2 SpielV legt einen Mindestabstand für Geräte von verschiedenen Zweiergruppen fest. Infektionsschutz bezieht sich aber nun mal auf den Abstand von Personen. Die anderthalb, besser zwei Meter oder was auch sonst sind für alle betroffenen Gewerbebetriebe einheitlich vorzugeben und dann einzuhalten. Ob sich nach bisherigen Erfahrungen in Spielhallen viel bewegt wird, interessiert nicht. Natürlich bedarf es im Interesse von uns allen Kontrollen, ob im Buchladen (ab Montag) wie auch hoffentlich bald in der Eisdiele und in der Spielhalle.
"V1" bis 6/2021 ist natürlich völliger Unsinn. Die letzte V1-Bauart-Nummer ist 4023 von PSMtec, gültig als Bauart bis Ende Februar 2017, so dass es ab März 2021 garantiert keine zulässig aufgestellten Nachbaugeräte mehr gibt. Die meisten Geräte von adp und Bally laufen sogar nur zwei Monate kürzer und viele Aufsteller haben die Corona-Schließwochen zum Umstieg auf die neuen, dann automatisch mit V2 versehenen, Spielpakete genutzt.
Wer Unverständnis über die V1-V2-Differenzierung äußert, hat keinen blassen Schimmer von dem Aufwand, der technisch hinter V2 steckt. Ich verweise einfach darauf, dass es zum für normale Registrierkassen gültigen Stichtag 1.1.2020 keine einzige erwerbbar gab (vgl. hier). Bei Geldspielgeräten hätte das den Total-Blackout bedeutet, der sicher einigen gefallen hätte:
Obwohl der EuGH in Bezug auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einen auf Foristen dieses Forums zurückgehenden Verwaltungvollszug der BaFin mit seinem Urteil ein Ende bereitet hat, werden auch heute noch gerne erneute "Nebenkriegsschauplätze", von "V1" über das Infektionsschutzgesetz, eröffnet, frei nach dem Motto: Jeder Stein, der einem Automaten in den Weg gelegt wird, ist ein guter Stein ...
Dafür wurde der Diskussion, wie Glücksspiele kohärent zu einem Spielerschutz zu regeln wären, konsequent ausgewichen.
__________________ PeterSt
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46
18.04.2020 12:39 |
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Burgunder
Mitglied
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RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Zitat: |
Original von PeterSt
Nicht nur bei den Einmalhandschuhen, deren Gebrauch man gelernt habe sollte (wofür und wann sinnvoll, aber vor allem: Händedesinfektion vor dem Anlegen und nach dem Ablegen), scheint mir einiges durcheinander zu geraten:
§ 3 Abs. 2 SpielV legt einen Mindestabstand für Geräte von verschiedenen Zweiergruppen fest. Infektionsschutz bezieht sich aber nun mal auf den Abstand von Personen. Die anderthalb, besser zwei Meter oder was auch sonst sind für alle betroffenen Gewerbebetriebe einheitlich vorzugeben und dann einzuhalten. Ob sich nach bisherigen Erfahrungen in Spielhallen viel bewegt wird, interessiert nicht. Natürlich bedarf es im Interesse von uns allen Kontrollen, ob im Buchladen (ab Montag) wie auch hoffentlich bald in der Eisdiele und in der Spielhalle.
"V1" bis 6/2021 ist natürlich völliger Unsinn. Die letzte V1-Bauart-Nummer ist 4023 von PSMtec, gültig als Bauart bis Ende Februar 2017, so dass es ab März 2021 garantiert keine zulässig aufgestellten Nachbaugeräte mehr gibt. Die meisten Geräte von adp und Bally laufen sogar nur zwei Monate kürzer und viele Aufsteller haben die Corona-Schließwochen zum Umstieg auf die neuen, dann automatisch mit V2 versehenen, Spielpakete genutzt.
Wer Unverständnis über die V1-V2-Differenzierung äußert, hat keinen blassen Schimmer von dem Aufwand, der technisch hinter V2 steckt. Ich verweise einfach darauf, dass es zum für normale Registrierkassen gültigen Stichtag 1.1.2020 keine einzige erwerbbar gab (vgl. hier). Bei Geldspielgeräten hätte das den Total-Blackout bedeutet, der sicher einigen gefallen hätte:
Obwohl der EuGH in Bezug auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einen auf Foristen dieses Forums zurückgehenden Verwaltungvollszug der BaFin mit seinem Urteil ein Ende bereitet hat, werden auch heute noch gerne erneute "Nebenkriegsschauplätze", von "V1" über das Infektionsschutzgesetz, eröffnet, frei nach dem Motto: Jeder Stein, der einem Automaten in den Weg gelegt wird, ist ein guter Stein ...
Dafür wurde der Diskussion, wie Glücksspiele kohärent zu einem Spielerschutz zu regeln wären, konsequent ausgewichen. |
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Ein Glück,dass man noch solche User wie dich im Forum begrüßen kann!
Volle Zustimmung !
Eines noch zu den Kassen, welche ja in den Spielhallen beim Verkauf von 20 oder 30 Getränken am Tag angeblich vorhanden sein sollen:
Rechtslage in Deutschland
Aktuell existiert in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe, die Unternehmern die Verwendung eines elektronischen Kassensystems (Registrier- oder PC-Kassen) vorschreibt. Die Anschaffung eines solchen Aufzeichnungssystems, das Bargeldumsätze abrechnet und Belege ausgibt, ist nicht nötig. Der Gesetzgeber gestattet es Unternehmern auch, eine sogenannte „offene Ladenkasse“ zu führen. Wer sich für diese Art der Kassenführung entscheidet, muss jedoch zusätzlich folgende Aufzeichnungen machen, um den Anforderungen des Finanzamts gerecht zu werden:
Pläne für eine allgemeine Registrierkassenpflicht in Deutschland gibt es laut BMF-Pressemeldung bisher allerdings nicht. Eine Regelung wie in Österreich sei aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten unverhältnismäßig. Ausnahmen für Wochenmärkte, Gemeinde-, Vereinsfesten, Hofläden oder Straßenverkäufern seien nicht rechtssicher abgrenzbar und entsprechende Kontrollen auf Grund des Verwaltungsaufwands nur schwer umzusetzen.
_______________________
Wichtig:
Wer allerdings bis jetzt eine" Elektronische Kasse" hatte , muss die umstellen auf die neuen Bedingungen.
Wer bis jetzt keine "Elekktronische Kasse" hatte, weil er nur eine Spielhalle hat zum Beispiel, kann weiter mit der offenen Ladenkasse weiter arbeiten unter der Berücksichtigung der Aufschreibung der Umsätze.
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Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Burgunder: 18.04.2020 15:26.
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61
18.04.2020 15:15 |
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Lachschlag
Doppel-As
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RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Zitat: |
Burgunder zu PeterSt
Ein Glück,dass man noch solche User wie dich im Forum begrüßen kann!
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lol
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76
18.04.2020 18:08 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Ich würde doch eher 50-100 u. mehr Getränke sagen( verkauf pro Tag !!!!) oder ?
pg.
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61
18.04.2020 19:42 |
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Burgunder
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RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen |
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Geht es ab Sek.1 vielleicht nur um einen gestellt möglichen Ablauf eines Kundenbesuches in einer Spielhalle und bei den Personen handelt es sich um Statisten und bei der Räumlichkeit um einen showroom?
Dazu braucht man keinen Steven Spielberg.
Manche haben Sorgen......
__________________ Jeder denkt z.Z. nur an sich, außer ich, ich denk` auch an mich...
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46
23.04.2020 05:42 |
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gmg
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Themenstarter
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Einzelaufstellung der Geräte |
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Zitat: |
Original von gmg
Mit einem gewissen Interesse habe ich die folgende Aussage des Vorsitzenden des BA, Breitkopf, gelesen:
Zitat on
Die Wahrung des Abstands zwischen den Menschen wird nach wie vor als das zentrale Instrument im Kampf gegen das Corona-Virus genannt. In Spielhallen mit gesetzlich verfügten, maximal 12 Geräten auf 150 Quadratmetern und den ohnehin geforderten Abständen zwischen den Geräten selbst ist dieser Abstand bei laufendem Betrieb problemlos zu wahren.
Zitat off
Fundstelle
Die Aussage an sich ist sicherlich zutreffend.
Wie sieht es jedoch mit der tatsächlichen Geräteaufstellung aus?
Trennwände gibt es hier in NRW zwischen den weltberühmten Zweiergruppen GSG.
Zwischen den einzelnen Geräten der Zweiergruppe wird jedoch aktuell keine Trennung gefordert.
Wäre ich Spielhallenbetreiber, so würde ich schon einmal anfangen, die GSG auseinanderzurücken. So das tatsächlich jedes GSG einzeln steht. Die Abstände bekommt man ja bei einer konzessionierten Fläche von 144 qm und mehr auch ohne Trennwände mit dem 3 Meter Abstand hin.
Und damit könnte man dann Corrona- mässig argumentieren und punkten, wenn die Spielhallen wieder eröffnet werden dürfen. Dann passt es mit der Aussage des BA-Vorsitzenden.
Aktuell jedoch noch nicht.
Es sei denn, man betreibt in HH seine Konzession. Dort sieht es ja wohl anders aus.
Werde ich mal dem WiMi stecken. Die Auflage kann man sicherlich in einem Erlass einarbeiten.
Ist ja bald der 3. Mai oder Pfingsten, wie der Hr. Söder ja wohl eher als möglichen Wiedereröffnungstermin andeutet.
Grüße |
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Na also, GEHT DOCH!
Wie man dem nachfolgenden Filmchen entnehmen kann, denkt die Deutsche Automatenwirtschaft auch über eine Einzelaufstellung der Geldspielgeräte nach.
Filmchen Einzelaufstellung
Grüße
__________________ gmg
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16
28.04.2020 16:23 |
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Burgunder
Mitglied
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RE: BA Empfehlung Einzelnutzung oder Trennwand |
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Mein Beitrag weiter oben gehört eigentlich hierhin:
Das haben wir uns natürlich auch schon überlegt, lieber gmg.
Jede 12er Konzession hat die Möglichkeit, die Geräte so zu stellen , dass die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden können.
Das ist überhaupt kein Problem.
Die Aufsicht ist rundum durch Spuckschutz abgeschirmt, die Geldwechsler werden nur durch
Gäste bedient und alle Geräte werden nach Benutzung gesäubert.
Eine Desinfectstation steht zur Verfügung.
zusätzlich jetzt noch die neue Information als pdf
__________________ Jeder denkt z.Z. nur an sich, außer ich, ich denk` auch an mich...
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46
30.04.2020 15:07 |
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gmg
Foren Gott
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Themenstarter
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KLARO!
Hier kann man sich die Bemühungen in Sachen Trennwänden in den Spielcasinos in LAS VEGAS ansehen.
Anderer Ort, jedoch identisches Problem.
Grüße
__________________ gmg
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61
01.05.2020 08:40 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
KLARO!
Hier kann man sich die Bemühungen in Sachen Trennwänden in den Spielcasinos in LAS VEGAS ansehen.
Anderer Ort, jedoch identisches Problem.
Grüße |
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Da freut sich die Plexiglasindustrie
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76
01.05.2020 09:29 |
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NUK-Harburg
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Scheint ein alter WGS 2000 Geldwechsler von gewete zu sein, in Verbindung mit einem kleinem älteren EC Terminal, allerdings scheint die EC Kartenabhebe - Funktion stillgelegt worden zu sein. Der Monitor ist ja auch dunkel.
Über der Kartenfunktion rechts oben steht „Nur für Personal“ , da könnten evtl. noch Aufsichtskonten , zwecks Ausgleich für Auffüllungen etc. , in Betrieb sein.
Gibt es den überhaupt noch Zahlungsdienstleister die Spielstätten versorgen ?
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1
22.04.2020 14:01 |
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