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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen bei drei Geldspielgeräten in Gaststätten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen bei drei Geldspielgeräten in Gaststätten
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GendarmNBG   Zeige GendarmNBG auf Karte GendarmNBG ist männlich
Grünschnabel


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Fragezeichen Zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen bei drei Geldspielgeräten in Gaststätten

Hallo zusammen,

ich habe eine technische Frage. Seit einiger Zeit ist es ja möglich, in Gaststätten drei Geldspielgeräte aufzustellen. Nach §3 I SpielV reicht dann jedoch die ständige Aufsicht zur Durchsetzung des Jugendschutzes nicht mehr aus. Statt dessen fordert der Gesetzgeber zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen.

Ich habe bisher nur von Funksteckdosen oder aber auch von Vorrichtungen am Geldspielgerät selber gehört, die eine Altersprüfung vornehmen, ähnlich den neueren Zigarettenautomaten. Diese habe ich allerdings noch nicht in der Praxis gesehen.

Kann mir hier jemand mehr über diese technischen Gerätschaften sagen? Was gibt es? Wo kann man sie beziehen? Sind alte Geräte problemlos nachrüstbar?

Vielen Dank
1 25.03.2007 13:36 GendarmNBG ist offline E-Mail an GendarmNBG senden Beiträge von GendarmNBG suchen
Solon
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tapier
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RE: Zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen bei drei Geldspielgeräten in Gaststätten

Nein, alte Geräte sind nicht Nachrüstbar.

Geräte nach neuer SpielV müssen mit einem SmartCardleser ausgestatte sein, dann kann eine 'Jugendschutzkarte' genutzt werden.
Diese ist nichts anderes als die Wirtkarte für die Zigarettenautomaten.

Aber mal eine Frage am Rande: Was soll der Blödsinn ?
Ob nun eine Kneipe 2 oder 3 Automaten hat, woher kommt die fixxe Idee das dann Jugendliche dran spielen würden ?
Spielen Jugendliche nicht an nur 2 Automaten ? - Hmm, ich habe mit 14 aber auch schon in der Pommesbude mal 'ne Mark reingeworfen, und man stelle sich vor: Da war nur 1 Automat....
2 26.03.2007 15:38 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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Lingna
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SmartCardleser??

....... an welcher Stelle der SpielVo steht das denn? Kopfkratz
3 26.03.2007 21:34 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
tapier
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Sorry sollte heissen:

Geräte nach neuer SpielV müssen mit einem SmartCardleser ausgestattet sein, UM eine 'Jugendschutzkarte' ZU NUTZEN.
4 28.03.2007 10:03 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Lingna
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Hallo tapier,
was Du da erklärst, konnte ich immer noch nicht gefunden. Kann das evtl. sein, dass Du nur die Aussage deines Geräteverkäufers wiederholst? Dass der Dir gerne solche teuren und unnützen Systeme verkaufen möchte und die SpielVo zu seinem Nutzen auslegt, sollte Dir bekannt sein.

In der SpielVo unter § 3 (1) heißt es:
Der Gewerbetreibende hat bei bis zu zwei aufgestellten Geräten durch eine ständige Aufsicht, bei drei aufgestellten Geräten durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung von § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen.

Weder ein SmartCardleser noch eine 'Jugendschutzkarte'ist da gefordert.

Die SpielVwV regelt sie Sache unter Pkt. 1.2.2.3 wie folgt:
Bei drei aufgestellten Geräten muss durch technische Sicherungsmaßnahmen an allen drei Geräten zusätzlich sichergestellt sein, dass eine Bedienung durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 SpielV). Dies kann z.B. durch Einsatz eines verschließbaren Ein/Ausschalters oder von der Theke aus durch Unterbrechung der Stromversorgung mittels Fernbedienung geschehen. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Sicherungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 SpielV ist der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb die Spielgeräte aufgestellt sind, verantwortlich.

Also auch in der SpielVwV ist nichts von teuren SmartCardleser oder 'Jugendschutzkarte' zu finden.

Bitte erst nachschauen und dann antworten. Alles andere führt nur zur Verunsicherung und verwirrt! - Beides ist schon genug in unserer Branche vorhanden!!


5 28.03.2007 15:05 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Wobei, und da möchte ich tapier ausdrücklich zustimmen, es ausgemachter Blödsinn ist, dass bei 3 Geldspielgeräten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein müssen.

Denn wenn die ständige Aufsicht über die Geräte (die ja auch bei 3 Geräten weiterhin gewährleistet sein muss) bei 2 Geldspielgeräten erkennen soll, ob dort Jugendliche dran spielen, dürfte sie dieses auch bei 3 Geräten erkennen und verhindern können. Denn auch das 3. Gerät kann ja nicht einfach auf dem WC montiert werden. smile

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
6 28.03.2007 15:22 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Wenn es nur darum geht, was innerhalb der gesamten SpielVo Blödsinn ist, dann sollten wir ein ganz neues Forum aufmachen. Es könnte den Server hier überlasten.

Auch die Aussage bzgl. SmartCardleser oder 'Jugendschutzkarte' ist Blödsinn!!
7 28.03.2007 15:29 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
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