Ausschreibungspflicht bei Wochenmarkt? |
j.bollinger
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Brandenburg
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Ausschreibungspflicht bei Wochenmarkt? |
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Hallo aus Brandenburg,
ich habe mal eine etwas über das Gewerberecht hinausgehende Frage:
In unserer Gemeinde gibt es noch keinen Wochenmarkt. Jetzt haben wir eine Anfrage von einem Marktbetreiber, der gerne einen Wochenmarkt einrichten würde.
Da es hier noch keine Erfahrung damit gibt, ob ein solcher Markt von den Bürgern angenommen werden wird, soll erstmal eine Testphase von mehreren Monaten erfolgen.
Ich frage mich, ob die Gemeinde jetzt verpflichtet ist, die Ausrichtung des Wochenmarktes öffentlich auszuschreiben, oder ob ich einfach auf Antrag eine Festsetzung für die nächsten Monate machen kann.
Ich denke zwar nicht, dass es noch viele weitere Interessenten gäbe, möchte aber nach Start des Marktes keine vergaberechtlichen Probleme bekommen.
Was meint Ihr?
Ich wünsche schon mal ein schönes Wochenende und freue mich auf Eure Meinungen.
J. Bollinger
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17.01.2020 10:33 |
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