Lachschlag
Doppel-As
gesperrter User
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Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
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Glawe vs. Geldspielgeräte Risikospiel(100/X) |
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die ptb-Datenbank MUSS "geöffnet" werden!!!
MAKE THIS BOARD GREAT AGAIN!!! YIPPIE AYE YAY!
9 Bei Geldspielautomaten, die wie im Ausgangsverfahren aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, daß durchschnittlich mindestens 60 % der Spieleinsätze als Gewinne an die Spieler ausgezahlt werden, besteht die vom Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhaltene Gegenleistung nur in dem Teil der Einsätze, über den er effektiv selbst verfügen kann.
isso?
12 Da der Anteil der Spieleinsätze, der als Gewinn wieder ausgeschüttet wird, von vornherein zwingend feststeht, kann er weder als Bestandteil der Gegenleistung für die Bereitstellung der Automaten für die Spieler noch als Entgelt für eine andere den Spielern erbrachte Leistung wie die Gewährung einer Gewinnmöglichkeit oder die Auszahlung der Gewinne selbst angesehen werden.
isso?
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1
04.01.2020 19:15 |
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