Gewerbeuntersagungsverfahren Unklarheiten? |
Bellara
Grünschnabel
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Gewerbeuntersagungsverfahren Unklarheiten? |
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Liebe Leser,
Folgendes Problem, früher war ich Gewerbetreibende und stelle für dieses Gewerbe EINE Rechnung im Jahr, ich habe schwere Jahre hinter mir mit Schulden etc.
Seit 2 Jahren geht es bergauf - allerdings nicht mit dem Gewerbe sondern mit meiner Freiberuflichkeit. Steuerlich ist beides getrennt.
Nun habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen - Ankündigung - Anregung Einleitung Gewerbeuntersagungsverfahren.
Es geht hier klar um Steuerrückstände - allerdings sind in der Rechnung auch Rückstände aus der Freiberuflichkeit aufgelistet.
Also auch nicht getätigte Steuervorrauszahlungen - was ich nicht ganz verstehe.
Meine Situation ist folgende, mit der gut laufenden Freiberuflichkeit versuche ich seit zwei Jahren - alle Schulden der letzten Jahre zu tilgen - das läuft mal besser mal schlechter und es geht auch nicht alles gleichzeitig - aber ich habe schon vieles abgezahlt.
Kann ich das Gewerbeeinstellungsverfahren abwenden - auch wenn ich nicht in der Lage bin alles sofort zu zahlen?
Welche Auswirkungen hat das Gewerbeeinstellungsverfahren auf meine Freiberuflichkeit?
Vielen Dank
Bellara
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1
28.12.2019 16:57 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Gewerbeuntersagungsverfahren Unklarheiten? |
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Was genau meinen Sie denn mit "Freiberuflichkeit"?
Im Gewerberecht gibt es diesen Begriff nicht. Ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, entscheidet sich nach der Art der ausgeübten Tätigkeit. Es gibt nur ein paar wenige "freie Berufe" (wie z.B. Arzt, Architekt, Journalist), die nicht unter die Gewerbeordnung fallen und damit auch kein Gewerbe anmelden müssen.
Die Einstufung "freiberuflich" hat nur etwas mit der steuerlichen Veranlagung des Gewerbes zu tun.
Ich vermute daher, dass Ihre "freiberufliche Tätigkeit" in Wirklichkeit ein selbständiges Gewerbe nach der Gewerbeordnung darstellt.
Um eine Gewerbeuntersagung abzuwenden ist es notwendig sich vorrangig mit Ihren öffentlichen Gläubigern (Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft etc.) in Verbindung zu setzen und sich eine aktuelle Auflistung Ihrer Rückstände geben zu lassen. Sofern Steuererklärungen oder sonstige Nachweise fehlen, diese ebenfalls umgehend bei den Stellen einreichen, damit die Rückstände in korrekter Höhe ermittelt werden können.
Danach sollten Sie versuchen ein sinnvolles und erfolgversprechendes Sanierungskonzept zu erarbeiten, nach dem Sie zu wirtschaften gedenken, um so Ihre Rückstände in einem angemessenen Zeitraum zu tilgen. Es empfiehlt sich bei Steuerrückständen einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Sofern tatsächlich eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen werden sollte, so dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt keine selbständige Tätigkeit, welche unter die Gewerbeordnung fällt, mehr ausüben. Dies kann natürlich auch sogenannte "freiberufliche" Tätigkeiten betreffen.
Viele Grüße
SteBa
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07.01.2020 08:42 |
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Solon
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Bellara
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo Steba,
Vielen Dank für Ihre Antwort, sagen wir mal ich hatte früher ein Gewerbe als Veranstalter und bin derzeit selbstständig als Künstler.
Mein Gewerbe unterliegt der Kleinunternehmerregelung, und ich schreibe wie schon beschrieben noch eine einzige Rechnung für das Gewerbe.
Als ich meine Freiberuflichkeit sagen wir als Künstler angemeldet habe - habe ich dafür auch eine extra Steuernummer erhalten.
Die Schulden an das Finanzamt resultieren aus einer alten Schätzung (nicht abgegebene Steuererklärung) für das Gewerbe.
Ehrlich gesagt hatte ich das gar nicht mehr auf dem Schirm und das Finanzamt ist damit rausgerückt als es mit der Freiberuflichkeit steil bergauf ging.
Nun soll mir das Gewerbe entzogen/ abgemeldet werden - wäre es vielleicht schlauer das Gewerbe von mir aus abzumelden um die zwangsweise Abmeldung zu umgehen?
Hat diese zwangsweise Abmeldung folgen für meine Freiberuflichkeit?
Und ja - ich bin natürlich dran Schulden abzubezahlen!
Vielen dank für die Mühe!!!
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07.01.2020 22:09 |
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Thomas Mischner
Moderator
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08.01.2020 07:47 |
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