Mystery Zahlung ? |
petergaukler
Kaiser
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Hallo,
ist eine Mysteryzahlung (jackpot,wie gesehen bei Novomatic v2 )eigentlich in der Spvo.bzw.von der
PTB.erlaubt ?
Zusatzzahlungen aller Art sind ja nach der Spvo. nicht erlaubt ,
nicht mal der Keks zum Kaffee !
Ich hoffe mal gmg . kann hier aufklären ?
p.s.
was sagt eigentlich adp-merkur dazu ?
pg.
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1
17.12.2019 22:13 |
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Solon
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Lachschlag
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Sry. Aber es ist wirklich zum verzweifeln!!!
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2
17.12.2019 22:22 |
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Solon
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PeterSt
Tripel-As
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Hallo petergaukler,
Zusatzzahlungen sind solche, die nicht vom Gerät kommen, d.h. die direkt vom Aufsteller "on top" kommen (§ 9 Abs. 2 SpielV). Das wird nochmals in § 13 Nr. 5 Satz 2 SpielV wiederholt, allerdings in einem völlig unsinnigen Zusammenhang, denn Bauarteigenschaften (vgl. § 13 Satz 1 SpielV) und Zusatzzahlung sind ja gerade gegensätzlich.
Von dieser Rechtsfrage unabhängig ist, ob dieses vermeintliche Novo-Feature als sinnvoll angesehen werden kann. Persönlich würde ich dies bezweifeln, da ein Spieler m.E. aufgrund des zufälligen Spielverlaufs erkennen können muss, ob er und wenn ja, wie viel er, gewinnt. Aber das liegt natürlich im Verantwortungsbereich des betreffenden Herstellers.
Klar illegal wäre es, wenn von außen über die Vernetzung eine solche Auszahlung initiiert werden könnte. Das wäre aber nur dann möglich, wenn man die Aufsteller darüber informieren würde. Eine solche Dokumentation ließe sich allerdings kaum unter Verschluss halten und dann würde die Bauartzulassung aufgrund einer Verletzung von TR 5, Pkt. 1.9 (Rückwirkungsfreiheit) zurückgenommen werden können. In der Regel würde dies zu einer Verfristung mit der Möglichkeit der "Nachbesserung" via Update führen.
__________________ PeterSt
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3
18.12.2019 08:40 |
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petergaukler
Kaiser
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Themenstarter
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ok danke für die Info !
Mir ist ausserdem aufgefallen , dass Novo V2 seit dem letzten update bzw. wegen der Mystery
Sache wieder an Attraktivität gegenüber adp-merkur zugelegt hat , das Verhältnis 70-30 für adp hat sich
durchaus wieder auf 50-50 normalisiert , der Vorteil den adp seit nov.2018 hatte ( wegen der
Sw.-zulassung bis
2021 nach alter Regel )
ist dahin !
pg.
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4
18.12.2019 09:24 |
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Lachschlag
Doppel-As
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Zitat: |
Original von PeterSt
Klar illegal wäre es, wenn von außen über die Vernetzung eine solche Auszahlung initiiert werden könnte.
Das wäre aber nur dann möglich, wenn man die Aufsteller darüber informieren würde.
Eine solche Dokumentation ließe sich allerdings kaum unter Verschluss halten und dann würde die Bauartzulassung aufgrund einer Verletzung von TR 5, Pkt. 1.9 (Rückwirkungsfreiheit) zurückgenommen werden können. In der Regel würde dies zu einer Verfristung mit der Möglichkeit der "Nachbesserung" via Update führen. |
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Welche konkrete gesetzliche Vorgabe würde denn aufgrund von Punktezuweisungen (Punkte = Unterhaltung = WERTLOS) über die Vernetzung verletzt werden?
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5
18.12.2019 10:54 |
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PeterSt
Tripel-As
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Hallo petergaukler,
dass Novo mit Volume 2 aufgeholt, eingeholt oder gar (??) überholt hat, hört man eigentlich auf deutlich breit wahrnehmbarer Front. Ich glaube aber weniger, dass dies an Mystery-Gewinnen liegt. Eher plausibel erscheinen mir neue Spiele und die Beseitigung einiger anscheinend in Volume 1 mit heißer Nadel gestrickter "Basics", etwa die 3-Stunden-Pause das Umwandlungsprozedere betreffend.
Aber das ist natürlich alles meine ganz persönliche Spekulation. Klarheit wird sich ergeben, wenn die adp-V2-Gerät mit deren neuesten Ideen in ein paar Monaten auf den Markt kommen.
LG
__________________ PeterSt
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6
18.12.2019 13:46 |
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Lachschlag
Doppel-As
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Zitat: |
Original von PeterSt
Hallo petergaukler,
Zusatzzahlungen sind solche, die nicht vom Gerät kommen, d.h. die direkt vom Aufsteller "on top" kommen (§ 9 Abs. 2 SpielV). Das wird nochmals in § 13 Nr. 5 Satz 2 SpielV wiederholt, allerdings in einem völlig unsinnigen Zusammenhang, denn Bauarteigenschaften (vgl. § 13 Satz 1 SpielV) und Zusatzzahlung sind ja gerade gegensätzlich.
Von dieser Rechtsfrage unabhängig ist, ob dieses vermeintliche Novo-Feature als sinnvoll angesehen werden kann. Persönlich würde ich dies bezweifeln, da ein Spieler m.E. aufgrund des zufälligen Spielverlaufs erkennen können muss, ob er und wenn ja, wie viel er, gewinnt. Aber das liegt natürlich im Verantwortungsbereich des betreffenden Herstellers.
Klar illegal wäre es, wenn von außen über die Vernetzung eine solche Auszahlung initiiert werden könnte. Das wäre aber nur dann möglich, wenn man die Aufsteller darüber informieren würde. Eine solche Dokumentation ließe sich allerdings kaum unter Verschluss halten und dann würde die Bauartzulassung aufgrund einer Verletzung von TR 5, Pkt. 1.9 (Rückwirkungsfreiheit) zurückgenommen werden können. In der Regel würde dies zu einer Verfristung mit der Möglichkeit der "Nachbesserung" via Update führen. |
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Das Punktespiel IST NICHT das Spiel lt Spielverordnung = Check
Die ptb ist nicht zuständig für das Punktespiel = Check
Zitat: |
SpielV
1.9 Rückwirkungsfreiheit
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 10 SpielV (ab 10. Februar 2016 Nr. 11) und § 12
Abs. 3 SpielV (Abs. 4 ab 10. Mai 2015)
Geräte, Komponenten, Infrastruktureinrichtungen, die nicht zur Bauart gehören,
dürfen keine unerlaubten Einwirkungen auf Spielabläufe, Kontrolleinrichtung,
aufgezeichnete Daten, Einsatzleistung5 oder Gewinnauszahlung6 ausüben.
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Das Punktespielsystem ist KEIN Spielablauf, keine Kontrolleinrichtung, keine Einsatzleistung und keine Gewinnauszahlung = Check
Das Punktespielsystem ist getrennt von den anderen Systemen = Check
Die ptb ist nicht zuständig für die Rückwirkungsfreiheit des Punktespielsystems = Check
Zitat: |
SpielV
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
§ 9
(1) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf dem Spieler für weitere Spiele hinsichtlich der Höhe der Einsätze keine Vergünstigungen, insbesondere keine unentgeltlichen Spiele, Nachlässe des Einsatzes oder auf den Einsatz oder darüber hinausgehende sonstige finanzielle Vergünstigungen gewähren. Er darf als Warengewinn nur Gegenstände anbieten, deren Gestehungskosten den Wert von 60 Euro nicht überschreiten, und darf gewonnene Gegenstände nicht zurückkaufen.
(2) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf dem Spieler neben der Ausgabe von Gewinnen über gemäß den §§ 33c und 33d der Gewerbeordnung zugelassene Spielgeräte oder andere Spiele keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und keine Zahlungen oder sonstige finanziellen Vergünstigungen gewähren.
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Punkte sind keine Einsätze = Check
Punkte sind keine Spiele = Check
Punkte sind keine finanziellen Verünstigungen = Check
Punkte sind keine Gewinne/Zahlungen/Gewinnchancen/Vergünstigungen = Check
Weshalb ist es noch mal klar illegal, den Spielern über das Netzwerk Gewinne zuzuweisen?
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7
18.12.2019 18:19 |
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gmg
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Sehr schön zusammengefasst, Lachschlag.
Mir fallen noch Ergänzungen ein. Aber lassen wir das.
Ob es eine Antwort geben wird??
Grüße
__________________ gmg
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8
19.12.2019 10:47 |
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PeterSt
Tripel-As
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Wer die Behauptung aufstellt oder ihr zustimmt, dass der Spielablauf keine Sonderspiele, Risiko, "Punkte"/Erfolg/Bits/..., Punkte (früher) und Walzendrehungen -- egal ob Mini oder groß -- umfasse, der hat keinerlei Ahnung und dem ist nicht mehr zu helfen:
Spielablauf ist alles einschließlich medialer Präsentation und keinesfalls ausgeklammert werden darf alles, was über Zwischenresultate letztlich zu einer Beeinflussung des Gewinns (Cash!) führt.
Insofern ist eine Rückwirkung auf diesen Spielvorgang -- selbst eine von außen aktivierte Animation in der Pause wäre eine! -- nach der TR ausgeschlossen.
Eigentlich ist alles ganz einfach, wie bei den schmelzenden Gletschern etc. Aber die Trumps werden es nie verstehen ...
__________________ PeterSt
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19.12.2019 11:51 |
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tfis
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Lachschlag
[quote]Original von PeterSt
Punkte sind keine Gewinne/Zahlungen/Gewinnchancen/Vergünstigungen = Check
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Wieso sind Punkte keine Gewinnchancen?
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10
19.12.2019 16:35 |
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tfis
Tripel-As
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12
19.12.2019 22:22 |
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