unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » China verbietet Glücksspiel­funktionen in Unterhaltungs­elektronik » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen China verbietet Glücksspiel­funktionen in Unterhaltungs­elektronik
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 China verbietet Glücksspiel­funktionen in Unterhaltungs­elektronik schindel 29.11.2019 09:37

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
schindel schindel ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 26.07.2011
Beiträge: 692
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.203.207
Nächster Level: 3.609.430

406.223 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






China verbietet Glücksspiel­funktionen in Unterhaltungs­elektronik

Die chinesische Führung geht einen weiteren Schritt im Kampf gegen das Glücksspiel im Reich der Mitte. In dieser Woche veröffentlichte das Ministerium für Kultur und Tourismus eine Erklärung, nach der Unterhaltungsgeräte keinerlei Verbindung zum Glücksspiel aufweisen dürfen. Die Anordnung verbietet damit sowohl versteckte Glücksspielfunktionen in Onlinespielen als auch vermeintlich harmlose Angebote wie Greifautomaten.

Mitteilung an Verwaltungsbeamte

Wie das chinesische Kultur- und Tourismusministerium am Donnerstag bekanntgab, sind jegliche Glücksspielelemente in Spiel- und Unterhaltungselektronik in China ab Beginn des kommenden Jahres verboten. In einer bereits auf den 6. November datierten Mitteilung (Seite auf Chinesisch) wendet sich das Ministerium an die Verantwortlichen in den Behörden der Provinzen und autonomen Regionen Chinas.

Sie sollen künftig Sorge dafür tragen, dass Hersteller und Anbieter von Unterhaltungselektronik der Bevölkerung keinerlei direktes oder indirektes Glücksspiel zur Verfügung stellen.

Zwar ist das Glücksspiel abseits der beiden staatlichen Lotterien auf dem chinesischen Festland bereits seit langem illegal, dennoch scheint es die Führung in Peking für notwendig zu erachten, dem Verbot erneut Nachdruck zu verleihen.

Die chinesische Regierung machte im laufenden Jahr bereits mehrmals mit ihrem rigorosen Vorgehen gegen das Glücksspiel und übermäßiges Spielen im Allgemeinen Schlagzeilen.

So gelten unter anderem seit diesem Monat neue Jugendschutzrichtlinien, die Minderjährigen eine Sperrstunde für Online-Gaming auferlegen. Video- und Internetspiele unterliegen engen Zulassungsrichtlinien, Klassiker wie Poker und Mahjong sind im Internet auch dann verboten, wenn nicht um Geld gespielt wird.

Während sich die chinesische Führung bei ihren Maßnahmen auf Jugendschutz und öffentliche Gesundheit beruft, fürchten Kritiker eine voranschreitende Kontrolle und die Beschneidung der Freiheit des Einzelnen.

Sozialistische Grundwerte und nationaler Geist

Das Ministerium plane, so die Mitteilung zum „Management von Spielunterhaltungsgeräten“, die Gaming-Entertainment-Branche zu stärken. So solle das „wachsende Bedürfnis des Volkes nach einem besseren Leben“ erfüllt werden.

Hierfür ermutige das Ministerium die verantwortlichen Unternehmen, in ihren Angeboten „aktiv die sozialistischen Grundwerte zu fördern“ sowie den „nationalen Geist“ zu reflektieren.

Konkret verboten sind laut Anordnung Herstellung, Einfuhr, Verkauf und Betrieb von elektronischen Unterhaltungsgeräten, deren Spielausgang dem Zufall überlassen ist.

In das Verbot fallen neben Spielautomaten auch jegliche Rouletteangebote. Erwähnung finden zudem die in Deutschland meist von Volksfesten bekannten Greifarm-Maschinen und die an japanische Pachinko-Automaten angelehnten Angebote.

So weisen die Verfasser der Verordnung explizit darauf hin, dass die Möglichkeit des „Abhebens von Stahlkugeln“ an Spielgeräten ebenso untersagt ist wie offene oder versteckte Funktionen, die Auszahlungen oder Transaktionen von Geldern ermöglichen.

Ebenfalls betroffen von den Regeln der Verordnung werden voraussichtlich Betreiber von Internet-Cafés sein: Stellen sie nicht sicher, dass Nutzer über ihre Computer kein Online Glücksspiel betreiben können, ist es laut Definition möglich, dass ihre Geräte als illegale Spielautomaten klassifiziert werden.

Lizensierung mit Songtexten

Wer seine Spielgeräte auf dem chinesischen Markt anbieten möchte, muss deren Inhalte künftig von der für ihn zuständigen regionalen Kultur- und Tourismusbehörde auf Herz und Nieren prüfen lassen. Hierfür müssen unter anderem mindestens ein Bild des Gerätes, das dessen gesamte Erscheinungsbild darstellt, sowie Erläuterungen zu Prozessen und Backoffice eingereicht werden.

Das Ministerium fordert zudem zur Lizensierung auch die Auflistung jeglicher verwendeter Audio- und Videodateien. Die Nennung der Lieder mit Namen und Interpret ist dabei nicht ausreichend. Zusätzlich müssen die Antragsteller Transkripte der Liedtexte zur Verfügung stellen. Bei fremdsprachiger Musik sowohl im Original als auch in chinesischer Übersetzung.

Weiterhin sind lizensierte Hersteller von Spielunterhaltungsgeräten künftig dazu verpflichtet, Vollzeitmitarbeiter zu beschäftigen, die sich der internen „Selbstüberprüfungsarbeit“ zur garantierten Umsetzung der Vorgaben widmen. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss laut offizieller Mitteilung mit empfindlichen Konsequenzen rechnen: Es droht ein Platz auf der schwarzen Liste des Kulturministeriums und damit das Ende der geschäftlichen Tätigkeit.

Verwaltungsmitarbeiter zur Rechenschaft ziehen

Strafen drohen auch regionalen Verwaltungsmitarbeitern, die die Überprüfung nicht im Sinne des Ministeriums in Peking vollziehen. Dies teilt Artikel 25 der veröffentlichten Verordnung mit:

Wenn die Mitarbeiter der Kultur- und Tourismusverwaltung ihre Befugnisse missbrauchen, ihre Pflichten vernachlässigen oder bei der Überprüfung des Inhalts von Spielunterhaltungsgeräten für Missstände verantwortlich sind, werden sie gesetzlich zur Rechenschaft gezogen.

Die Verordnung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Danach gewährt das Ministerium eine Übergangszeit von voraussichtlich max. 60 Tagen. Die Mitteilung des Ministeriums für Kultur und Tourismus endet mit dem Hinweis, dass es nach Umsetzung der Maßnahmen keine weiteren Veröffentlichungen mehr zum Thema geben werde.

https://www.casinoonline.de/nachrichten/...ektronik-31726/
1 29.11.2019 09:37 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » China verbietet Glücksspiel­funktionen in Unterhaltungs­elektronik


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     Gestern, 15:27 von Puz_zle   Views: 1.325.677
Antworten: 22
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 730.147
Antworten: 27
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 155.404
Antworten: 33
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.502
Antworten: 4
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.481
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 168.143 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.848.134


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 64 | Gesamt: 0.208s | PHP: 99.52% | SQL: 0.48%