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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2 gmg 29.11.2019 09:34
 RE: 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2 sunrise 29.11.2019 15:36
 RE: 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2 gmg 30.11.2019 16:12
 RE: 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2 Lachschlag 30.11.2019 06:53
 RE: 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2 Rooobert 05.12.2019 17:05
 RE: 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2 petergaukler 05.12.2019 17:15
 RE: 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2 Lachschlag 05.12.2019 17:34

Autor
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2

Manche Sachen findet ich nicht gut:

1) Erweiterte Zeiten für den automatischen LOGOUT:
Statt bisher 1, 2, 3, 4 und 5 Minuten

nunmehr noch dazu:
15, 30, 45 und 60 Minuten bis zum automatischen LOGOUT.

Weiter:
2) Wird das GSG im freigeschalteten Zustand (abends) ausgeschaltet, ist es nach dem -z. B. morgendlichen - Einschalten auch direkt wieder freigeschaltet.


PRIMA Vorlagen für die anstehende Überprüfung und Novellierung der SpielV.


Grüße

__________________
gmg
1 29.11.2019 09:34 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2

Zitat:
Original von gmg

2) Wird das GSG im freigeschalteten Zustand (abends) ausgeschaltet, ist es nach dem -z. B. morgendlichen - Einschalten auch direkt wieder freigeschaltet.


Grüße


Hallo gmg,

das ist nur logisch aus Hersteller Sicht.
Da die Branche gemerkt hat, dass keine Konsequenzen drohen, wenn die Vorgabe nicht eingehalten wird lehnt man sich noch etwas weiter aus dem Fenster.

Am Markt hält sich kaum ein Aufsteller mehr an das Gesetz (keine dauerhafte Freischaltung und Mehrfachspielverbot bei V2). Auch kein Wunder, weil bei Kontrollen der Ordnungsämter diese Vorgabe weder kontrolliert noch sanktioniert wird.

es grüßt sunrise
16 29.11.2019 15:36 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
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RE: 2019-11-29 Gerätefreischaltung hier: Novomatic GSG Volume 2

Zitat:
Original von sunrise
Zitat:
Original von gmg

2) Wird das GSG im freigeschalteten Zustand (abends) ausgeschaltet, ist es nach dem -z. B. morgendlichen - Einschalten auch direkt wieder freigeschaltet.


Grüße


Hallo gmg,

das ist nur logisch aus Hersteller Sicht.
Da die Branche gemerkt hat, dass keine Konsequenzen drohen, wenn die Vorgabe nicht eingehalten wird lehnt man sich noch etwas weiter aus dem Fenster.

Am Markt hält sich kaum ein Aufsteller mehr an das Gesetz (keine dauerhafte Freischaltung und Mehrfachspielverbot bei V2). Auch kein Wunder, weil bei Kontrollen der Ordnungsämter diese Vorgabe weder kontrolliert noch sanktioniert wird.

es grüßt sunrise


Hallo sunrise,

ich bin -leider- bei Dir.

Ist ja bald wieder (2021) so weit.
Dann kann man aufzeigen, was die Branche so macht, wenn nicht 1000prozentig formuliert wird.
Der Verordnungsgeber lernt jedoch recht gut.
Sieh Dir das "Landesspielhallengesetz" NRW an.
Dann muss man halt eben ein bisschen mehr im Gesetz formulieren...

Grüße

__________________
gmg
31 30.11.2019 16:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Solange die Probleme nicht direkt auf den Tellern der Deutschen landen, wie das leckere BSE-Rinderfleisch....
1 30.11.2019 06:53 Lachschlag ist offline Beiträge von Lachschlag suchen
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Ich verstehe nicht was das Login/out überhaupt für einen Sinn hat, kann mir das mal jemand erklären ? Gerne auch der Herr Verordnungsgeber persönlich falls der zuhört großes Grinsen
1 05.12.2019 17:05 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Zitat:
Original von Rooobert
Ich verstehe nicht was das Login/out überhaupt für einen Sinn hat, kann mir das mal jemand erklären ? Gerne auch der Herr Verordnungsgeber persönlich falls der zuhört großes Grinsen


hi,

das ist doch klar ,

es soll verhindern ,dass der Spieler / Kunde mehrere Geräte gleichzeitig spielt (Tr.5V2)

so soll / muss er ja zur aufsichtsperson und Karten bzw.Codes holen und das sollte eben nicht möglich

sein ! (wenn sich die Aufsicht daran hält !)

pg.
16 05.12.2019 17:15 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Hier in Flensburg gibt es eine 4er-Spielhalle, die sich daran hält. Boa heisst die. Tut mir schon richtig weh, weil dort in der Regel weniger los ist, als in den Hallen mit nur einer Lizenz(in denen man mehrere Geräte bespielen kann).

Ohne Hohn: aber wer sich an die Gesetze hält, wird bestraft.
1 05.12.2019 17:34 Lachschlag ist offline Beiträge von Lachschlag suchen
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