Akainu
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Folgen einer verspäteten Gewerbeanmeldung |
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Hi,
die verspätete Gewerbeanmeldung ist ja nach § 146 Abs. 2 GewO eine Ordnungswidrigkeit und wird nach Abs. 3 mit bis 1000€ Bußgeld geahndet.
Mit welchem Bußgeld muss man rechnen, wenn die Anmeldung 6-7 Monate zu spät erfolgt? Kann man irgendetwas tun, um das Bußgeld abzumindern? Die Anmeldung auf Eigeninitiative ist für diese Woche geplant...
Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen, danke.
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27.11.2019 22:51 |
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Solon
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Jannes
Routinier
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Erst einmal die Entwarnung:
Ein Tausender wird es wohl niemals werden.
Ansonsten hängt es von vielen Faktoren ab:
* Sie erkennen Ihren Fehler und korrigieren ihn schnellstmöglich oder Sie lassen die Sache weiter ewig schleifen?
* Ist das Gewerbe besonders gefahrenträchtig oder handelt es sich um den Vertrieb von Tupperware?
* Ist die Gemeinde klein oder ist es eine Großstadt?
* Hat der Sachbearbeiter viel zu tun oder hat er viel Zeit?
* Macht ein Bußgeld der Sachbearbeiter oder gibt es extra eine Bußgeldstelle?
Bei uns, kämen Sie, ohne die weiteren Umstände zu kennen und darauf einzugehen, wohl mit 55 € Verwarnungsgeld davon.
Viel wichtiger als die Gewerbeanmeldung ist ja das korrekte zahlen der Steuern. Wer sich da nicht an die Vorgaben hält, der ist schon im Bereich der Straftat. Hier reden wir nur von einer Ordnungswidrigkeit.
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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28.11.2019 11:15 |
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Solon
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Akainu
Grünschnabel
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Themenstarter
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Vielen dank für die Antwort. Wie würde sich denn die Auslastung des Sachbearbeiters und die Frage, ob dieser selbst oder eine seperate Bußsgeldstelle das Bußgeld verhängt, auf das Bußgeld auswirken?
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28.11.2019 19:46 |
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Greenhorn
Tripel-As
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Was der Kollege vermutlich sagen möchte ist, dass der Entscheidende einen Ermessensspielraum bezüglich der Bußgeldhöhe hat. Hier wird Ihnen im Ergebnis niemand einen konkreten Betrag nennen können.
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29.11.2019 11:04 |
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Gewerbe1303
Grünschnabel
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Es gibt natürlich auch Kommunen, die komplett auf Bußgelder aufgrund verspäteter Gewerbeanmeldungen verzichten.
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02.12.2019 08:24 |
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