Info für den ehrlichen Wirt um die Ecke. |
walter_jott
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Info für den ehrlichen Wirt um die Ecke. |
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Wie erfährt eigentlich der Wirt, welcher keinem Verband angehört und selbst aufstellt, dass das 3. Gerät entfernt werden muss?
Bekommen die Info von den Ämtern vor dem Keulengang?
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1
14.11.2019 00:37 |
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Solon
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Maliklaus
Routinier
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Hallo,
in diesen Fällen sehe ich den Aufsteller in der Pflicht. Dieser sollte alle erforderlichen Informationen haben und wissen, dass er sein drittes Gerät entfernen muss.
Sollte das Gerät noch stehen, trifft es in erster Linie den Aufsteller und nicht den Wirt.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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2
14.11.2019 08:06 |
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Solon
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walter_jott
Jungspund
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RE: Information für den Wirt |
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Zitat: |
Original von Maliklaus
Hallo,
in diesen Fällen sehe ich den Aufsteller in der Pflicht. Dieser sollte alle erforderlichen Informationen haben und wissen, dass er sein drittes Gerät entfernen muss.
Sollte das Gerät noch stehen, trifft es in erster Linie den Aufsteller und nicht den Wirt. |
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Deshalb sagte ich:
"Der Wirt, der selbst eine Aufstellerlaubnis hat und selbst aufstellt und keinem Verband angehört".
Dieser hat keinen Aufsteller und davon gbt es einige.
Es ist nicht fair, solche Leute zu "begehen" ohne sie vorher zu informieren !
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3
14.11.2019 08:26 |
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Maliklaus
Routinier
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Hallo,
wenn er selbst Aufsteller ist, ist er verpflichtet sich über aktuelle Gesetzesänderungen zu informieren. Das gehört zum Job des Aufstellers dazu.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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4
14.11.2019 08:28 |
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walter_jott
Jungspund
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Zitat: |
Original von Maliklaus
Hallo,
wenn er selbst Aufsteller ist, ist er verpflichtet sich über aktuelle Gesetzesänderungen zu informieren. Das gehört zum Job des Aufstellers dazu. |
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Vielen Dank für deine freundliche Antwort.
So ist das zwar, aber das erzähle mal dem "Wirt oder dem Imbiss/Döner um die Ecke", der soeben über die Runden kommt.
Ein Hinweis auf den Vordrucken der VgSt Erklärungen wäre kostenneutral und schon hilfreich gewesen.
Nicht jeder Wirt ist ein schlechter Kerl der "begangen" werden muss.
Ich finde die Vorgehensweise so nicht in Ordnung, dieser Punkt hätte vorher geklärt werden müssen.
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5
14.11.2019 08:58 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: Info für den ehrlichen Wirt um die Ecke. |
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hallo wolf,
die hatten doch 5 jahre zeit
ich denke mal da erfährt es jeder auch im kleinsten kuhdorf !
gruss
pg.
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6
15.11.2019 10:33 |
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Gewerbebehörde_Ba-Wü
Grünschnabel
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Hallo zusammen,
darüber haben wir uns auch Gedanken gemacht und zwei Lösungswege gefunden.
Einerseits haben wir das Thema in der Presse veröffentlicht, um die Wirte zu erreichen und andererseits haben wir pauschal alle Aufsteller angeschrieben und auf die Gesetzesänderung hingewiesen. Unsere Stadtkämmerei war uns hierbei behilflich und hat unsere Schreiben an die Vergnügungssteuerbescheide geheftet.
LG
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7
15.11.2019 11:24 |
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