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Zum Ende der Seite springen Vergrämung, Fang und Jagd von Wildtieren
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330er 330er ist weiblich
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Vergrämung, Fang und Jagd von Wildtieren

Ich benötige mal wieder die Hilfe der versierten Anwender...

Bei mir hat heute ein Jäger vorgesprochen, der "Vergrämung, Fang und Jagd von Wildtieren, Schadensabwehr durch Wildtiere, Aufstellen von Fallen (...)" anbieten möchte. Bei den Wildtieren kann es sich seinen Angaben nach um alle Arten von Wildtieren wie Maulwürfe, Mader, Waschbär,.. handeln.

Für den Teilbereich der Tätigkeiten, die sich auf die Jagd erstreckt würde ich eine Gewerbemeldepflicht ausschließen. Bei der "Vergrämung" bin ich noch unsicher.

Seinen Angaben nach möchte er zukünftig (nicht sofort) auch jagdliche Einrichtungen und Gegenstände, die hiermit in Zusammenhang stehen (Fallen etc.) verleihen und vertreiben. Für diesen Teilbereich müsste er meiner Einschätzung nach sehr wohl ein Gewerbe anmelden.

Man könnte die Tätigkeiten auch insgesamt als Schädlingsbekämpfung/-Vertreibung einordnen und für die müsste er ja in jedem Fall ein Gewerbe anmelden.

Vielen Dank für eure Einschätzung vorab.
1 07.11.2019 16:28 330er ist offline E-Mail an 330er senden Beiträge von 330er suchen
Solon
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Wittgensteiner   Zeige Wittgensteiner auf Karte Wittgensteiner ist männlich
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RE: Vergrämung, Fang und Jagd von Wildtieren

Hallo,

ich würde auf jeden Fall das Veterinäramt über das "Gewerbe" informieren.

Gruß aus Wittgenstein

__________________
alles wird gut solange du wild bist

2 11.11.2019 08:15 Wittgensteiner ist offline E-Mail an Wittgensteiner senden Beiträge von Wittgensteiner suchen
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