unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeummeldung (Tätigkeit) einer GmbH » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbeummeldung (Tätigkeit) einer GmbH 2 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Tootall
Grünschnabel


Dabei seit: 27.10.2019
Beiträge: 2
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.230
Nächster Level: 4.033

803 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeummeldung (Tätigkeit) einer GmbH

Guten Morgen in die Runde.

Ich bin erst seit kurzem im Gewerberecht als Sachbearbeiter aktiv.

Die Tätigkeit einer GmbH hat sich geändert und die Firma möchte diese jetzt gerne ändern. Meine Kollegin, zur Zeit leider krank, sagte immer, die Tätigkeit kann erst umgemeldet werden, wenn der entsprechende HR-Auszug über die Änderung der Tätigkeit vorliegt.

Ist das so korrekt?

Wenn ja, wo im Gewerberecht steht das so geschrieben? Die besagte Firma besteht nämlich akut darauf, die Tätigkeit schon vor Änderung des HR-Auszugs ummelden zu wollen.

Ich freue mich auf eure Hilfe und sage schon mal danke.

Grüße Tootall
1 27.10.2019 08:43 Tootall ist offline E-Mail an Tootall senden Beiträge von Tootall suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.314.065
Nächster Level: 22.308.442

1.994.377 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Dann sollte die Fa. mindestens mal den (notariell beurkundeten) Beschluss der Gesellschafterversammlung vorlegen.
2 29.10.2019 15:22 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.647.366
Nächster Level: 11.777.899

130.533 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

die Gewerbeummeldung muss nach § 14 Abs. 1 Satz 2 GewO gleichzeitig erfolgen, wenn der Betrieb verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Auf die Richtigkeit der Angaben im Handelsregisters kommt es dabei nicht an. Das HR ist eine andere "Baustelle".
Es führt auch nicht jede Änderung der Tätigkeit dazu, dass eine Änderung des Handelsregisters notwendig wird. Im HR ist nämlich nicht die ausgeübte Tätigkeit, sondern der „Gegenstand des Unternehmens“ einzutragen und der muss längst nicht so konkret bezeichnet werden, wie die Tätigkeit in der Gewerbeanzeige.
Für eine ordnungsgemäße Führung des HR zu sorgen, ist zudem m. E. auch nicht Sache der Gewerbebehörden, sondern der Registergerichte.
3 29.10.2019 15:29 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Tootall
Grünschnabel


Dabei seit: 27.10.2019
Beiträge: 2
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.230
Nächster Level: 4.033

803 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Tootall


www.Fiat-126-Forum.de







Guten Abend,

und entschuldigt die späte Antwort meinerseits, aber ich ersticke in Arbeit.

Vielen Dank für eure Antworten.

Worin soll der genaue Unterschied zwischen Gegenstand des Unternehmens und der Tätigkeit denn bestehen?

Ich dachte bisher, das wir uns als Gewerbeamt maßgeblich nach dem HR richten müssen?
4 14.11.2019 18:36 Tootall ist offline E-Mail an Tootall senden Beiträge von Tootall suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.647.366
Nächster Level: 11.777.899

130.533 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Dazu zitiere ich mal aus einem Kommentar zum GmbHG:
" ... Ziel der Regelung ist, wie auch die Eintragung ins HR nach § 10 I zeigt, vor allem nach außen den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit für die beteiligten Wirtschaftskreise hinreichend erkennbar zu machen. ... Die Angabe ... muss den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft in großen Zügen erkennen lassen und ihre Zuordnung zu einem Geschäftszweig als Sachbereich des Wirtschaftslebens bzw. eine entspr. Einordnung im nichtwirtschaftlichen Bereich ermöglichen." (Baumbach / Hueck, § 3 Rn. 7f.).
Demgegenüber ist in der Gewerbeanzeige die ausgeübte Tätigkeit genau anzugeben.
Zulässig wäre lt. zitierter Kommentierung z. B. der Unternehmensgegenstand "Durchführung von Hochbaumaßnahmen sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten". Für die Gewerbeanzeige ist aber z. B. wichtig, welche konkreten Handwerksgewerbe ausgeübt werden.
5 15.11.2019 07:54 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.314.065
Nächster Level: 22.308.442

1.994.377 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Was gewerberechtlich zu beachten ist, steht ausschließlich in der GewO. Wir wissen ja schon, dass der steuerrechtliche Unternehmerbegriff und der gewerberechtliche Gewerbebegriff zwar eine große Schnittmenge haben, aber eben nicht immer deckungsgleich sind.

Beim HR ist der Informationswert nach außen maßgeblich.

Die Gewerbemeldung soll aber die Überwachung der Betriebe ermöglichen, was voraussetzt, dass etwaige Erlaubnispflichten, Eintragungspflichten usw. erkennbar sind. Man sieht: Die Anforderungen sind auch wieder nicht deckungsgleich.
6 18.11.2019 08:33 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.944.269
Nächster Level: 5.107.448

163.179 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Rheinhessen,
wie die Kollegen schon richtig bemerkt haben, sind die Anforderungen an die Gewerbeummeldung allein aus den Bestimmungen der GewO abzuleiten.

Seitens einer Rechtspflegerin eines Amtsgerichtes wurde ich vor einiger Zeit mal darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung des (angezeigten) Gewerbegegenstandes auf Tätigkeiten die nicht mit der Eintragung im Handelsregister vereinbar sind oder darüber hinausgehen möglicherweise die Haftungsbeschränkung einer GmbH / UG / AG für diesen Bereich aushebeln, so dass hier der Geschäftsführer haftbar gemacht werden könnte. Aber wie gesagt, das ist nicht unsere Baustelle, dafür erhalten die Registergerichte ja (hoffentlich) die Durchschläge unserer Gewerbeanzeigen.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
7 19.11.2019 08:10 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
HBinder HBinder ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 586
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.276.807
Nächster Level: 2.530.022

253.215 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Leider bekommen die Registergericht aber nur die Gewerbe-Abmeldung.
8 19.11.2019 16:36 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeummeldung (Tätigkeit) einer GmbH


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     Heute, 09:12 von Thomas Mischner   Views: 188
Antworten: 6
UG zur GmbH Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.09.2023 10:52 von Caracharlie     01.03.2024 05:57 von Puz_zle   Views: 120.300
Antworten: 21
4 Dateianhänge enthalten Betreiben einer Photovoltaikanlage Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2005 11:23 von Kern     12.02.2024 09:45 von Marcel Fromm   Views: 1.957.230
Antworten: 152
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 48.703
Antworten: 4
Gewerbeummeldung (Erweiterung)? Stehendes Gewerbe (allgemein)   22.06.2022 08:17 von Zedli     22.12.2023 09:21 von B.R.   Views: 332.312
Antworten: 6

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 322.535 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 880.002.526


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 130 | Gesamt: 0.183s | PHP: 99.45% | SQL: 0.55%